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Staatsanwaltschaft ermittelt

Manipulierte Kassen in Hannovers Gastronomie

Von Tobias Morchner

Die Staatsanwaltschaft Hannover ist betrügerischen Machenschaften in Hannovers Gastro-Szene auf der Spur. Es geht um Steuerhinterziehung und manipulierte elektronische Registrierkassen.

Die Staatsanwaltschaft Hannover ist betrügerischen Machenschaften in der Gastro-Szene auf der Spur.

© Kris Finn (Symbolbild)

Hannover. Wie erst jetzt bekannt wurde, standen am frühen Montagmorgen des 31. Oktober Steuerfahnder bei mehreren hannoverschen Wirten und dem Vertreiber der von ihnen genutzten Abrechnungscomputer, einer Firma aus Bad Nenndorf, vor der Tür. Bei mindestens einem der verdächtigen Gastronomen sollen sie fündig geworden sein. Die Software seiner Kasse soll derart manipuliert gewesen sein, dass das Gerät die Bargeldbeträge des Lokals nicht ordnungsgemäß verbuchte. Noch ist unklar, in welchem Umfang und in welchem Zeitraum der Betroffene auf diese Weise Geld am Finanzamt vorbei- geschafft hat. Staatsanwaltschaft und Oberfinanzdirektion halten sich mit Aussagen bedeckt. Ein Sprecher der Ermittlungsbehörde wollte auf Nachfrage dieser Zeitung lediglich bestätigen, dass seine Kollegen derzeit in diesem Zusammenhang tätig sind.

Auch der Geschäftsführer der Bad Nenndorfer Firma, die die Kassen an die Gastronomen ausgeliefert hatte, sieht sich mit Vorwürfen der Steuerfahnder konfrontiert. „Es geht um Beihilfe zur Steuerhinterziehung“, sagt er. Er selbst beteuert, von den Möglichkeiten, die seine elektronischen Registrierkassen besäßen, nichts gewusst zu haben. „Es geht wohl um einen ehemaligen Mitarbeiter von uns, der das Unternehmen aber im vergangenen Jahr auf eigenen Wunsch hin verlassen hat“, erklärt der Geschäftsführer. Dieser Mann sei als Software-spezialist der Firma vor Ort mit der Installation der elektronischen Kassensysteme betraut gewesen. „Ob dabei etwas gelaufen ist, entzieht sich meiner Kenntnis“, sagt der Chef des Unternehmens.

Seit einem Jahr ist eine schriftliche Anweisung des Bundesfinanzministeriums in Kraft. Sie enthält detaillierte Beschreibungen, wie elektronische Kassen in Branchen mit viel Bargeschäften ausgestattet sein müssen. Die Geräte müssen beispielsweise in der Lage sein, alle Umsatzdaten zehn Jahre lang zu speichern. Wie bei anderen elektronischen Geräten ist aber offenbar auch bei den elektronischen Kassen die Möglichkeit groß, die Geräte so zu programmieren, dass falsche Buchungen vorgenommen werden können.

„Die neuen Kassen sind manipulationsanfällig, das haben wir bei Betriebsprüfungen herausgefunden“, sagt Kai Bernhardt von der Oberfinanzdirektion. Zudem würden sich viele Unternehmer nicht um eine „rechtskonforme Speicherung“ ihrer Kassendaten kümmern. Aus diesem Grund hat die Behörde Steuerberater und Gastroverbände in dieser Woche zu einer umfassenden Informationsveranstaltung eingeladen. Thema: „Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung beim Einsatz einer Registrierkasse“.

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