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Klage

Maschmeyer streitet um teure Jacht

Von Sonja Fröhlich

Die Klage eines Schiffshändlers kostet den AWD-Gründer Carsten Maschmeyer 300.000 Euro. Der Streit um eine 3,5 Millionen Euro teure Luxusjacht ist an diesem Montag vor dem Landgericht Hannover beigelegt worden.
Maschmeyer mit seinen Anwälten vor Gericht.

Maschmeyer mit seinen Anwälten vor Gericht.

© Rainer Surrey

Maschmeyer soll das zweimal 1800 PS starke Motorboot „Pershing ’72“ angeblich durch eine mündliche Zusage gekauft haben – er bestreitet dies aber. Gestern kam es vor dem Landgericht zum Prozess, bei dem das Unternehmen „Italian Yacht Centre“ aus Bad Oeynhausen einen entgangenen Gewinn von 800.000 Euro forderte.

Unstrittig ist, wie das Interesse an dem Schiff aufkam. Maschmeyers in der Zwischenzeit geschiedene Ehefrau und seine Söhne entdeckten die Motorjacht im Spätsommer 2007, als sie eine Bootsmesse in Cannes besuchten. Maschmeyer, der bereits das kleinere Modell Pershing ’56 bei dem Händler gekauft hatte, ließ sich daraufhin ein Angebot unterbreiten. Die „alte“ Pershing sollte dabei in Zahlung gegeben werden. Nach Darstellung des Unternehmers soll der vermögende Kunde am Telefon dann zu einem Handelsvertreter gesagt haben: „Wir machen das“ und „Das Schiff ist gekauft“. Einen Vertrag habe Maschmeyer zu dem Zeitpunkt nicht unterschrieben, weil er die steuerlichen Fragen noch habe klären wollen.

„Ich habe das Angebot nie angenommen“, entgegnete Maschmeyer gestern. Selbst wenn er die Absicht gehabt hätte, dann nur über ein „steueroptimierendes Finanzmodell“. Der Richter sprach von der damals erwogenen Gründung einer maltesischen Gesellschaft, die das Schiff erwerben sollte. Damit hätte der neue Schiffseigner einige Hunderttausend Euro Steuern gespart. Denn während er für die Auslieferung in Frankreich oder Deutschland 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlen müsste, fallen in Malta nur fünf Prozent an – Voraussetzung dafür ist, dass die Jacht auf der Insel für gewerbliche Zwecke genutzt wird.

Für den Richter der 18. Zivilkammer, Peter Bordt, spielte das Finanzmodell rechtlich eine untergeordnete Rolle. Zu klären sei, „ob Herr Maschmeyer tatsächlich seine Kaufabsicht so formuliert hat“. Dazu hätten sowohl der Handelsvertreter als auch Maschmeyers Sohn, der mit seiner Mutter in Südfrankreich lebt, gehört werden müssen. Aufgrund des ihm vorliegenden Schriftverkehrs signalisierte Richter Bordt, dass der Kläger gute Chancen habe, den Prozess zu gewinnen. Den Parteien schlug er einen Kompromiss über die Hälfte des entgangenen Gewinns vor.

Die Kontrahenten einigten sich schließlich auf 300.000 Euro. Maschmeyer blieb zwar bei seiner Version. Er begründete seine Bereitschaft, einen Vergleich zu schließen, damit, Frieden haben und seinem Sohn die psychologische Wirkung einer Aussage ersparen zu wollen.

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  • Sicher reckless68 – 28.04.09
    Klar doch, der Schnurrbart wollte seinen Sohn schützen. Der hat doch nur gekniffen um billiger aus der Sache zu kommen. Hätte er Aussicht gehabt den Fall zu gewinnen, hätte er das bis zum Ende durchgezogen.
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