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Rechtsstreit

Mutter fühlt sich von Elektronikgeschäft Conrad diskriminiert

Von Mathias Klein

Einigung im Rechtsstreit zwischen dem Elektronikgeschäft Conrad und einer 36-jährigen Mitarbeiterin. Die Frau hatte wegen wiederholter Abmahnungen und ungeliebten Einsätzen an der Kasse gegen das Geschäft geklagt.Sie bekommt nun eine Abfindung von über 13.000 Euro.

Conrad und eine Mitarbeiterin haben sich vor dem Arbeitsgericht geeinigt.

© Symbolfoto

Hannover. Drei Abmahnungen gegen eine Verkäuferin auf der einen Seite, zehn Klagen gegen das Unternehmen durch die Verkäuferin – mit dieser verfahrenen Situation hat sich jetzt die erste Kammer des Arbeitsgerichts befasst. Als die Mutter von drei Kindern Anfang des vergangenen Jahres aus der Elternzeit an ihren Arbeitsplatz zurückkam, hatte sich für sie alles geändert.

Die heute 36-Jährige hatte vorher in einer Spezialabteilung des Elektronikgeschäfts Conrad in der Filiale am Steintor gearbeitet und Kunden beraten. Wegen ihrer guten Leistungen dort war sie sogar Verkäuferin des Monats geworden. Aber nun musste sie gegen ihren Willen an der Kasse arbeiten – und erhielt wiederholt Abmahnungen. Einmal soll sie einen Preis falsch eingescannt haben, ein anderes Mal bei einem Diebstahl den Hausdetektiv zu spät alarmiert haben, beim nächsten Mal schließlich sollen 200 Euro in der Kasse gefehlt haben.

Die Verkäuferin wiederum setzte sich mit Klagen vor dem Arbeitsgericht gegen das Elektronikkaufhaus zur Wehr. Zehn Klagen hatte ihr Anwalt Rolf Schaefer gegen das deutschlandweit tätige Unternehmen erhoben, unter anderem ging es um Diskriminierung, um ein Zwischenzeugnis und um die Genehmigung einer Nebentätigkeit für die Teilzeitkraft.

Am Anfang der mündlichen Verhandlung sah es so aus, als seien die Positionen so gegensätzlich, dass eine Einigung nicht möglich wäre. Den größten Streit gab es um die Nebentätigkeit. Diese wollte Conrad zwar genehmigen, aber den Zeitraum zwischen 9 und 20 Uhr müsse sich die Teilzeitkraft für die Arbeit an der Kasse freihalten, hieß es vom Arbeitgeber. 

Aber in zähen, kleinen Schritten haben sich Conrad und die Verkäuferin dann doch aufeinander zubewegt und sich schließlich gütlich geeinigt. Die Verkäuferin und der Elektronikhändler beenden das Arbeitsverhältnis am 31. August. Bis dahin ist die Mutter freigestellt, hat also ausreichend Zeit, sich einen neuen Job zu suchen. Außerdem bekommt sie eine Abfindung von 13.380 Euro, das sind zwölf Monatsgehälter.

Eine Lösung, mit der beide Seiten zufrieden sind. Conrad kann sich eine neue Kassiererin suchen, die Frau einen Arbeitgeber, bei dem sie nicht an der Kasse sitzt.

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