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Krebsärztin aus Hannover

Nach Bach-Selbstmord gerät die Justiz in die Kritik


Nach der Selbsttötung der Ärztin Mechthild Bach aus Hannover ist die niedersächsische Justiz in die Kritik geraten. Politiker und Patienten nennen Bach ein „Justizopfer“. Rechtsexperten sprechen dagegen von einem normalen Prozedere mit bedauerlichem Ausgang.
Die des 13-fachen Totschlags an Patienten angeklagte Mechthild Bach hat sich mit Morphium selbst getötet.

Die des 13-fachen Totschlags an Patienten angeklagte Mechthild Bach hat sich mit Morphium selbst getötet.

© Rainer Dröse (Archiv)

Der ehemalige Präsident des niedersächsischen Landtags, Jürgen Gansäuer (CDU), äußerte sich am Dienstag erschüttert und bezeichnete den Vorgang als „Perversion des Rechtsstaates“. Er halte die lange Verfahrensdauer über fast acht Jahre für völlig inakzeptabel. „Es ist schlicht menschenunwürdig, über so einen langen Zeitraum öffentlich verdächtigt, begutachtet und mit Verfahren überzogen zu werden“, sagte er.

Die des 13-fachen Totschlags an Patienten angeklagte Mechthild Bach hat sich mit Morphium selbst getötet, wie die Staatsanwaltschaft Hildesheim mitteilte. In einem Abschiedsbrief nannte sie das Strafverfahren als Motiv für den Suizid. Bach war angeklagt, 13 ihrer früheren Patienten mit zu hohen Gaben an Morphium und Valium getötet zu haben. 2003 wurde Strafanzeige gegen die Internistin erstattet, erst im Februar 2008 begann der erste Prozess – er platzte wegen Krankheit eines Richters. Der zweite Prozess lief seit 15 Monaten. Vergangene Woche zog das Landgericht Hannover eine Zwischenbilanz: In allen sechs verhandelten Fällen ging die Strafkammer von vorsätzlicher Tötung aus, bei zwei Patienten zog sie wegen möglicher Heimtücke Mord in Betracht.

Der CDU-Politiker Gansäuer glaubt, dass die psychologische Wirkung des Verfahrens die Angeklagte zu der Verzweiflungstat getrieben hat. „Am Freitod dieser Frau ist die Justiz nicht unschuldig“, sagte er. Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann weist dies zurück. Bachs Freitod sei nicht auf Versäumnisse der Justiz zurückzuführen, sagte er. Der Fall Bach sei ein in Deutschland einmaliges Verfahren gewesen, es hätten schwierige, komplexe Sachverhalte aufgearbeitet werden müssen.

Der justizpolitische Sprecher der SPD, Marco Brunotte, sieht die Justiz überlastet. Es fehlten Richter und Staatsanwälte. „Bei einem Fall mit dieser Signalwirkung ist das besonders misslich“, sagte Brunotte. Staatsanwältin Katrin Söfker erklärte, es hätten bei dem Verfahren anfangs 78 Fälle untersucht werden müssen – der Aufwand sei bisher einmalig gewesen. Sie räumte ein, dass aufgrund der Personallage kein Staatsanwalt alleinig für das Verfahren Bach abgestellt worden sei. Für das Landgericht ist der Fall „faktisch zu Ende“, erklärte Behördensprecher Matthias Kannengießer. Auf Beschluss des Schwurgerichts werde das Verfahren eingestellt.

Sonja Fröhlich und Heinrich Thies

Mehr Informationen zum Fall Bach lesen Sie am Mittwoch in der Zeitungsausgabe der HAZ - alternativ auch im E-Paper.

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