Damit erhöht sich die Zahl der polizeilich betriebenen Videokameras in Hannover von derzeit 78 auf 80. Eines der Geräte soll nach den Vorstellungen der Ermittler am Raschplatz, das andere am Steintor installiert werden. Noch ist nicht klar, ob das Ministerium tatsächlich beide Geräte bewilligt. Sollte aus Kostengründen nur eine Kamera genehmigt werden, so wird die Behörde dem Standort Steintor den Vorzug geben. „Das Anbringen einer weiteren Kamera dort hat für uns Priorität“, sagt Krämer.
Von 2006 bis 2010 hat die Polizeidirektion in 267 Fällen Aufzeichnungen der von ihr betriebenen Kameras zu Ermittlungen nach Straftaten jeglicher Art herangezogen. Anhand der Bilder versuchen die Beamten zum Beispiel Schläger zu identifizieren oder auch den Hergang eines Unfalls zu rekonstruieren. Die Zahlen gehen aus einer Antwort hervor, mit der Innenminister Uwe Schünemann (CDU) in der vergangenen Woche auf eine Anfrage der Grünen im Landtag reagierte. Der Grünen-Abgeordnete Helge Limburg hatte vom Innenminister wissen wollen, wie sich die Videoüberwachung im öffentlichen Raum in den letzten Jahren entwickelt hat. Zu der Frage, ob und in welchem Umfang die Videobilder in den genannten Fällen zur Überführung von Tätern und der Aufklärung von Straftaten beigetragen haben, könne keine Auskunft erteilt werden, so der Minister in seiner Antwort weiter. Eine standardisierte Recherchemöglichkeit sei nicht vorhanden. Um diesen Punkt klären zu können, müssten alle Einzelfälle manuell ausgewertet werden, teilte Schünemann mit.
Um die Videokameras der Polizeidirektion hatte es immer wieder Streit gegeben. Kritiker bemängelten beispielsweise, dass die Standorte der Geräte nicht deutlich genug markiert sind. Die Behörde hatte sich auf den Standpunkt zurückgezogen, es sei ausreichend, eine Liste mit allen Kamerapositionen im Internet zu veröffentlichen. Dem widersprach das Verwaltungsgerichts im September; die Polizei musste daraufhin die Standorte der Geräte durch Aufkleber im Stadtgebiet kennzeichnen. Zusätzlich, auch das teilte Schünemann mit, sollen in den kommenden Wochen ergänzende Hinweisschilder installiert werden.
Nach wie vor nicht beigelegt ist der Streit zwischen dem Landesdatenschutzbeauftragten und der Behörde bezüglich der Zoom-Funktion der Geräte. Der Datenschutzbeauftragte moniert, dass damit die Möglichkeit bestehe, in sogenannte geschützte Bereiche, beispielsweise Arztpraxen, hineinzufilmen. Zwar betont die Polizei immer wieder, die Kameras würden solche Bereiche nicht erfassen. „Die Geräte müssen umgerüstet werden, da sie dem Gesetz nach gar nicht zoomen können dürfen“, sagt Michael Knaps, Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten. Doch eine Umrüstung ist mit erheblichen Kosten verbunden. Das musste auch die Justizvollzugsanstalt Hannover feststellen. Einige der dort installierten Kameras konnten, das hatte eine Überprüfung ergeben, mittels der Zoom-Funktion auch Bilder von geschützten Bereichen vor dem Gefängnis aufnehmen. „Wir lassen jetzt die Technik umrüsten, das kostet rund 100.000 Euro“, sagt Georg Weßling vom Justizministerium.