Weniger „Schilderwald“, mehr Sicherheit für Radfahrer – das sind die Ziele der novellierten Straßenverkehrsordnung (StVO), die zum heutigen 1. September inkraft tritt. Der Gesetzgeber hat Klarstellungen getroffen etwa zum in Hannover höchst umstrittenen Radfahrstreifen, der Zweiräder auf die Straße zwingt statt auf einen separat geführten Radweg. Auch zum Verhalten von Radfahrern an Ampeln gibt es Neuregelungen, an die sich alle Verkehrsteilnehmer erst gewöhnen müssen.
Ein Ziel der neuen Regeln ist laut Bundesverkehrsministerium der Abbau des „Schilderwaldes“: Die hohe Zahl an Verkehrszeichen führe zu einer allgemeinen Überforderung der Verkehrsteilnehmer und damit zu weniger Akzeptanz der Verkehrsregeln. Vereinzelt wurden Schilder abgeschafft, vor allem aber sollen die zuständigen Behörden darüber wachen, dass nur wirklich notwendige Schilder installiert sind.
Außerdem soll mit der neuen Verordnung der Radverkehr gestärkt und sicherer gestaltet werden. Viele Vorschriften werden gestrafft und vereinfacht, wodurch auch die hannoversche Stadtverwaltung mehr Handlungsspielräume und größere Flexibilität für ihre Planungen bekommt.
So hat etwa der Bau von Radwegen ab sofort keine Priorität mehr. Der 1997 zunächst als weitere Option eingeführte Radfahrstreifen, bei dem Zweiräder am Rand der Straße geführt werden, ist dem Radweg jetzt gleichgestellt. Je nach örtlicher Situation sollen für Radler entweder Radwege, Schutz- oder Radfahrstreifen angelegt werden – oder aber gänzlich entfallen. Der Radverkehr reiht sich dann in den motorisierten Verkehr ein. Für die Radfahrerlobby vom ADFC ist das eine wesentliche Verbesserung. „Das Vorurteil, der Radweg sei für die Radfahrer immer am sichersten, wird endlich ausgeräumt“, sagt dessen Bundesvorsitzender Karsten Hübener: „Radfahrer sind auf Radwegen oft schlecht zu sehen, was vor allem an Kreuzungen gefährlich ist.“
Auch Peter Freiwald, Verkehrschef im städtischen Fachbereich Tiefbau, sieht die rechtliche Gleichstellung positiv: „So können bessere individuelle Lösungen für die jeweiligen Gegebenheiten gefunden werden.“ In der Königstraße etwa hatte die Stadtverwaltung unter scharfem öffentlichen Protest einen Schutzstreifen für Radfahrer eingeführt. Dort reichte der Platz auf dem Gehweg nicht für einen Radweg – der Schutzstreifen allerdings ist vielen Radfahrern zu schmal, sie beklagen eine trügerische Sicherheit.
Gefährlich könnte auch eine Neuregelung an Ampeln werden: Wenn an Kreuzungen keine eigene Radfahrerampel installiert ist, sollen sich Radfahrer auf Radwegen ab sofort nach der Grünphase der Autoampel und nicht mehr nach der Fußgängerampel richten. Das heißt umgekehrt: Wenn Autofahrer rechts abbiegen, müssen sie trotz roter Fußgängerampel damit rechnen, dass noch ein Radfahrer die Kreuzung geradeaus überquert.
Neu ist ebenfalls, dass Radfahrer an Kreuzungen selbst entscheiden können, ob sie auf der Fahrbahn direkt links abbiegen oder dem Radweg folgen – was häufig längere Wartezeiten verursacht. Freiwald begrüßt das: „Die geänderten Abbiegeregeln stellen letztlich eine Legalisierung des tatsächlichen Verkehrsverhaltens dar.“ Sicherheitsbedenken hat hingegen Gerd Schöler, Verkehrssicherheitsberater der Polizei Hannover, insbesondere bei hohem Verkehrsaufkommen und bei sehr jungen oder alten Radlern: „Flexibles Verhalten ist zwar gut, aber es muss für Autos und Busse auch kalkulierbar sein.“ Allerdings gibt es dafür bereits mehrfach eine komfortable und sichere Lösung im Stadtgebiet: sogenannte aufgeweitete Radfahrstreifen mit Warteflächen vor den Autos wie zum Beispiel an den Kreuzungen Lister Meile Richtung Ernst-August-Platz und von der Krausen- auf die Sallstraße.
„Insgesamt wird die neue StVO nur geringe Auswirkungen in Hannover haben“, meint Verkehrsplaner Peter Freiwald. Viele Vorgaben wie die Aufhebung der allgemeinen Benutzungspflicht für Radwege, die (jetzt vereinfachte) Öffnung von Einbahnstraßen für Radler in Gegenrichtung und das (nun reguläre) Anzeigen der Durchlässigkeit von Sackgassen für Radfahrer und Fußgänger durch ein Piktogramm auf dem Sackgassenschild seien bereits in umfangreichem Maße umgesetzt. Sogar das rechtlich bislang nicht eindeutig gefasste Befahren öffentlicher Straßen und Radwege durch Inlineskater ist in Hannover schon länger geregelt, per Zusatzschild rund um den Maschsee.
Trotzdem beinhalteten Änderungen der StVO anfangs immer Unsicherheiten im Verkehrsgeschehen, sagt Verkehrssicherheitsberater Schöler. „Deshalb sind wiederholte Aufklärungen durch Städte und Kommunen, durch die Polizei und durch Radfahrer- und Automobilklubs nötig – so lange, bis Rechtssicherheit besteht.“
von Andreas Haude
Kommentare
Fußgängerampel Lisa-Marie – 07.09.10
Ich habe eine Frage. Muss ich bei einer Fußgängerampel absteigen, wenn Sie einen Fahrradfahrer und einen Fußgänger zeigt?Ich würde mich auf eine Antwort freuen.
@123 RAdler – 02.09.09
Ich fahre auch in einer solchen Situation eher wie du, aber das tun nicht alle Radfahrer, weil sie sich meistens der Gefahr schlicht nicht bewusst sind. Das gilt es bei der Planung von Radverkehrsanlagen und Ampeln einzuplanen.@ Radler 123 – 01.09.09
Danke für deine Antwort.Wenn ich als Radfahrer neben einem LKW stehe käme ich gar nicht auf den Gedanken auf meine Vorfahrt zu bestehen. Also lasse ich ihn ersteinmal anfahren und schaue was er denn so vor hat.
So etwas nennt sich vorrausschauende Fahrweise und wird bei jedem Autofahrer vorausgesetzt.
@ 123 RAdler – 01.09.09
Ganz einfach. Steht ein Radfahrer am Strassenrand, stellt sich ein Lastzug daneben. Bei Grün fahren beide los, der Radfahrer geradeaus, der Lastzug biegt nach rechts ab, was passiert? Genau. Das wäre mit einer ungleich geschalteten Ampel für Fußgänger (gilt auch für Radfahrer) und Autofahrer nicht passiert. Ich vermag unter diesem Aspekt keine Verbesserung der neue Regelung erkennen, ausser das die Radfahrer weiter letal dezimiert werden. Es sei denn, die Stadt Hannover hält sich genau so wenig an gesetzliche Vorgaben wie in der Vergangenheit...;-)Ampeln 123 – 01.09.09
jeder erfahrere Autofahrer fährt doch an Ampelkreuzungen als Rechtsabbieger sowieso soweit rechts wie möglich.Da paßt dann eben kein Radfahrer mehr zwischen. Entweder ist er hinter dem Auto, dann ist er einem egal, oder er ist vor einem, dann sieht man ihn beim Abbiegen.
Wo ist jetzt das Problem ?
Fehlinformation rfe – 01.09.09
Diese Regelung tritt leider erst am 1.9.2012 in Kraft - bis dahin müssen Radfahrer jederzeit anhaltebereit an die Kreuzung heranfahren - in Schrittgeschwindigkeit - es könnte ja "Rot" kommen! Unabhängig davon ist es bei Kraftfahrern ein weit verbreiteter Irrtum, sie könnten sich an dem Fußgängersignal orientieren und hätten, wenn dieses "Rot" anzeigt freie Fahrt. Auch bei Ampelgeregelten Kreuzungen gilt: Die Fahrbahn muß von Querverkehr frei sein, außerdem ist den meist linksabigenden Kraftfahrern die Ampelschaltung für Radfahrer meist nicht bekannt. Es vergeht keine Woche, in der ich als Radfahrer nicht mit diesem Problem an der Kreuzung Hamburger Allee / Celler Straße konfrontiert werde.Wichtiges Thema whoknows – 01.09.09
Und zwar, das Radfahrer sich an der Ampel für Autos und nicht für Fußgänger orientieren.Aufgrund der Geschwindigkeiten ist das sachgerecht, aber es ist extrem wichtig, dass alle dies wissen, also berichten.
In diesem Sinne schon mal ein Danke an die HAZ, heute im Radio habe ich nämlich leider nur von Bußgeldern für Radfahrer gehört und nichts von dieser Änderung. Da ich nicht so gerne überfahren werde, weil der Autofahrer denkt ich habe Rot, ist es wichtig dieses Wissen breit zu streuen.
Verkehrssicherheitsberater E.Radler – 01.09.09
Sehr geehrter Herr Verkehrssicherheitsberater, dass nun flexible Verhalten der Radfahrer dürfte kein Problem darstellen, wenn die Polizei in Hannover die Geschwindigkeitsbegrenzungen durchsetzt. Denn mit Tempo 50 ist die neue Flexibilität der Radfahrerauch für Autofahrer kalkulierbar.
Lichtzeichenanlage und Radfahrer rfe – 01.09.09
Es wäre zu bgrüßen, wenn die bislang geltende Regelung "Radfahrer richten sich nach dem Fußgängersignal" nicht mehr gelten würde - insbesondere deshalb, weil Radfahrer im Gegensatz zu Fußgängern eine z.TR erheblichen Anhalteweg haben und daher eigentlich ein "Gelbsignal" benötigen.In der unter dem Artikel in der Printausgabe angeführten Drucksache 153/09 heißt es jedoch im Gegenteil:
"8. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c (§ 53 Absatz 6 - neu - StVO)
Dem Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c ist in § 53 folgender Absatz 6 anzufügen:
"(6) An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Licht-zeichen für Radfahrer müssen Radfahrer bis zum 31. August 2012 weiterhin die Lichtzeichen für Fußgänger beachten."
Folgeänderung:
In Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c ist die Angabe "4 und 5" durch die Angabe "4 bis 6" zu ersetzen.
Begründung:
Auf Grund der Neuregelung in § 37 Absatz 3 Nummer 6 ist eine Umrüstung von Lichtzeichen für Radfahrer erforderlich, wenn die Lichtzeichen für den Fahrverkehr für Radfahrer nicht gelten sollen und deshalb besondere Licht-zeichen geschaffen werden müssen. Die Übergangsregelung ist erforderlich, weil die Nachrüstung, insbesondere in Großstädten, mit einem nicht unerheb-lichen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden ist, auch wenn "lediglich" die Streuscheiben in den Lichtzeichen für Fußgänger auszutauschen sind. In der Freien und Hansestadt Hamburg z. B. sind nach einer Schätzung ca. 1 000 der rund 1 700 Hamburger Lichtzeichenanlagen mit ca. 10 000 bis 15 000 Signal-gebern von der Maßnahme betroffen. Daher ist ein Umrüstungszeitraum von mindestens drei Jahren vorzusehen."
Ende des Zitats.
Was ist nun richtig?