Deutschland hatte damals den Vorsitz im EU-Rat, die Konferenz tagte am 27./28. Juni in Hannover. Inkraft trat die Richtlinie schließlich nach vierjährigen Beratungen und mit Zustimmung auch des Europäischen Parlaments. Heute schützt sie unter anderem das Feucht- und Überschwemmungsgebiet, durch das die Leine nordwestlich von Hannover mäandert.
Ziel der Richtlinie 92/43/EWG ist, Flora (Pflanzenwelt), Fauna (Tierwelt) und Habitate (Lebensräume) zu bewahren. Dazu schließt sie sowohl Artenschutz für bedrohte Pflanzen und Tiere ein als auch Bestrebungen, zusammenhängende Schutzgebiete zu schaffen. Seit 1998 ist die Richtlinie in deutsches Recht übernommen – wie üblich erst nach langer Verzögerung und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das die damalige Bundesumweltministerin Andrea Merkel zum Handeln zwang. Insgesamt sind mehr als 4500 FFH-Gebiete aus Deutschland in Brüssel registriert.
Conrad von Meding
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