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De-Haën-Platz

Prozess um Altlasten beginnt am Montag


Lange haben sie übereinander geredet, ab Montag stehen sich die Region Hannover und das Seelzer Chemieunternehmen Honeywell nun vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegenüber.
Am De-Haën-Platz hat es gestrahlt.

Am De-Haën-Platz hat es gestrahlt.

© Martin Steiner

Gegenstand der Auseinandersetzung ist die Frage, ob das Unternehmen für die Beseitigung der radioaktiven Altlasten rund um den Lister De-Haën-Platz zur Verantwortung gezogen werden kann. Dreh- und Angelpunkt wird sein, ob Honeywell als Gesamtrechtsnachfolger der Verursacherfirma Riedel-de Haën zu gelten hat, die die List im Jahr 1902 verlassen hatte.

Nicht nur die betroffenen Anwohner, sondern auch Politik und Verwaltungen in Region und Stadt setzen einige Hoffnungen in den Prozess. Allein ein Sieg der Region böte Haus- und Wohnungsbesitzern rund um den schmucken Platz die Gewähr, nicht mit dem eigenen Vermögen für die Verschmutzungen von vor mehr als 100 Jahren geradestehen zu müssen. Nach dem Bodenschutzrecht ist dafür gewöhnlich zunächst der Verursacher, dann aber der Besitzer verantwortlich. Wenn der Verursacher aber wie in diesem Fall nicht mehr greifbar ist, kann durchaus auch sein Rechtsnachfolger herangezogen werden. Die Region hat Honeywell eine entsprechende Verfügung geschickt – die Klage dagegen beschäftigt das Gericht.

Immer wieder hatte Regionsumweltdezernent Axel Priebs während der Debatten um den Umgang mit der Altlast darauf verwiesen, dass die Region verpflichtet sei, den Rechtsnachfolger Riedel-de Haëns zur Verantwortung zu ziehen. Dabei verwies Priebs gerne auf die Internetseite Honeywells, auf der das Unternehmen sich als Nachfolgerin Riedel-de Haëns bezeichne. Die CDU dagegen hielt Priebs und Regionspräsident Hauke Jagau die Vorverurteilung des Seelzer Unternehmens vor – und sorgte sich darum, Honeywell könne wegen der Querelen auf die Idee kommen, den Standort zu verlassen.

Sollte die Region unterliegen, stehen der Politik schwierige Diskussionen ins Haus. Dann nämlich muss sie entscheiden, ob sie die Sanierung aus den eigenen leeren Kassen finanzieren will. CDU und Linke haben sich von den Oppositionsbänken aus dazu längst positioniert und fordern die Beteiligung der Region. SPD und Grüne halten sich damit bisher zurück, auch wenn das Wort von der „moralischen Verpflichtung“ auch von ihrer Seite schon gefallen ist.

von Felix Harbart

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  • Der Besitzer??? DEW – 23.11.09
    Der Besitzer doch hoffentlich nur, wenn er zugleich Eigentümer ist - oder?

    Ich hoffe, der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer ist bekannt?

    Auch der MIeter kann "Besitzer" sein!

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