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Neues Bundesgesetz

Rauchmelder werden auch in Hannover Pflicht

Von Conrad von Meding

Gegen heftige Widerstände aus der Wohnungswirtschaft macht die auch für das Bauen zuständige niedersächsische Sozialministerin Aygül Özkan den Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen zur Pflicht. Die Landesregierung hat vor dem Jahreswechsel den Entwurf für das neue Baugesetz an die Landtagsfraktionen geschickt.
Rauchmelder werden Pflicht.

Rauchmelder werden Pflicht.

© Frank Wilde

Wenn die Mehrheit zustimmt, müssen alle neu gebauten Wohnungen mit den kleinen, lebensrettenden Sensoren ausgestattet werden. Für bestehende Gebäude gilt eine Frist bis Ende 2015.

Studien zufolge sind die Rauchmelder bislang nur in etwa jeder dritten deutschen Wohnung installiert – und das, obwohl die Feuerwehren immer wieder auf die Notwendigkeit der Qualmwarner hinweisen. Durchschnittlich 600 Menschen pro Jahr sterben bundesweit bei Wohnungsbränden nicht an den Flammen, sondern am giftigen Rauch, der im Schlaf nicht bemerkt wird und damit jegliche Flucht unmöglich macht. Auch der hannoversche Feuerwehrchef Klaus Lange mit seinem Team empfiehlt Privatleuten regelmäßig, die Rauchmelder unter die Zimmerdecken zu schrauben. Der Aufwand sei gering, das Resultat groß, betont Feuerwehrsprecher Alfred Falkenberg.

Auch beim hannoverschen Haus- und Gründeigentümerverein bezweifelt niemand Nutzen und Notwendigkeit der Warngeräte. Vereinschef Rainer Beckmann allerdings stört sich daran, dass die Pflicht zur Montage und Wartung den Immobilieneigentümern angelastet wird. „Es ist schade, dass wir in Deutschland nicht in der Lage sind, die Verantwortung dem Einzelnen zu überlassen“, kritisiert der Vorsitzende des 12.500 Mitglieder starken Vereins. Auf Eigentümer von Mehrfamilienhäusern komme eine Menge Arbeit zu, wenn sie die Geräte in den Mietwohnungen installieren und regelmäßig auf technische Funktionsfähigkeit und den Ladezustand der Batterie prüfen müssten.

Verschiedene Geräte im Handel: In Baumärkten sind Rauchmelder bereits für wenige Euro zu erhalten. In der Regel werden sie mit einer kleinen Batterie betrieben. Ein Testknopf ermöglicht es, den Ladezustand der Batterie und die Funktionsfähigkeit der Technik zu prüfen, die entstehenden Rauch meist mit einer optischen Lichtschranke registriert. Feuerwehren und Fachverbände warnen jedoch vor dem Einsatz von Billiglösungen. Inzwischen existieren qualitativ deutlich bessere Modelle, deren Batterien über eine Lebensdauer von zehn oder sogar zwölf Jahren verfügen. Bei der Ausrüstung von Mehrfamilienhäusern empfiehlt sich möglicherweise auch der Einsatz von Geräten, die – ähnlich wie Heizkostenverteiler – per Funkabfrage über ihre Einsatzbereitschaft Auskunft geben. Das erspart Vermietern und Mietern regelmäßige Termine in den Mietwohnungen zu Prüfzwecken, ist allerdings auch etwas teurer.

Spielplätze werden bei Neubauten vorgeschrieben

Der Gesetzentwurf zur Neufassung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sieht außer der Rauchmelderpflicht noch weitere Veränderungen vor. Häufig geht es um Deregulierungen, also darum, bürokratischen Aufwand abzubauen. In der Praxis bedeutet das oft ein Mehr an Verantwortung für Architekten und Ingenieure. Der Bürger soll die Neuerungen aber auch unmittelbar zu spüren bekommen. So sieht der Entwurf etwa die Verpflichtung vor, beim Bau neuer Wohngebäude ab der sechsten Wohnung Kinderspielplätze für jüngere Kinder bis sechs Jahre anzulegen. „Kinder brauchen Bewegungsspielraum. Spielen ist für Kinder die Generalprobe für das Leben“, sagt Niedersachsens Sozial- und Bauministerin Aygül Özkan. Zudem stärke Toben das körpereigene Immunsystem.

Der neue Gesetzesentwurf erweitert insbesondere den Katalog der Bauprojekte, die ohne ein Baugenehmigungsverfahren errichtet werden können. Baugenehmigungen gelten häufig als teuer und langwierig. „Das Bauen soll für Bauwillige einfacher, schneller und kostengünstiger werden“, sagt Ministerin Özkan. Die Gebäudesicherheit bleib „selbstverständlich weiterhin gewährleistet“.

Die Genehmigungsfreistellung gilt bisher nur für „Wohngebäude geringer Höhe“, also in der Regel normale Wohnhäuser. Sie wird durch die Neufassung um gewerblich genutzte Gebäude in Gewerbe- und Industriegebieten erweitert. Garagen bis 30 Quadratmeter oder Terrassenüberdachungen mit bis zu zehn mal drei Metern Fläche und kleinere Solaranlagen, die unabhängig vom Gebäude errichtet werden, zählen jetzt auch dazu.

Wenn die Landtagsmehrheit zustimmt, wird das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren in Niedersachsen zum Regelverfahren. Bei diesem vereinfachten Verfahren erfolgt nur eine eingeschränkte staatliche Prüfung – in der Regel durch die Bauordnungsämter der Kommunen. Künftig liegt es daher in der Verantwortung des Bauherren beziehungsweise seines Architekten oder Ingenieurs, beim Bau die Vorschriften einzuhalten. Das umfangreiche klassische Baugenehmigungsverfahren soll künftig nur noch für Sonderbauten gelten, beispielsweise für Hochhäuser, größere Bürogebäude und Krankenhäuser.

Auch die Detailanforderungen an den Bauherrn sollen durch den Gesetzentwurf verringert werden. So werden beispielsweise die erforderlichen Abstände der Gebäude zu den Grundstücksgrenzen reduziert. Dies erleichtert Investoren eine verdichtete Bauweise. Auch die Vorschriften für den Brandschutz sind überarbeitet worden. So soll es unter anderem leichter werden, Holzbauten zu errichten.

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