Auch im Fall einer überforderten Mutter aus Garbsen hätten die Mitarbeiter der Jugendhilfearbeit der Region Hannover gute Arbeit geleistet. Die 47-jährige Frau hatte sich Anfang des Jahres vor Gericht verantworten müssen, weil sie ihre Kinder vernachlässigt haben soll und mit ihnen in einer total verdreckten Doppelhaushälfte lebte.
„Es hat keine Versäumnisse seitens der Jugendhilfe gegeben. Wir haben im März 2008 von der Familie erfahren und sofort reagiert“, sagte Fachbereichsleiterin Bach. Die Familie habe eine kontinuierliche Betreuung erhalten. „Wir haben eine sozialpädagogische Familienhilfe gestellt.“ Sechs Stunden pro Woche begleitete der Mitarbeiter der Jugendhilfe die Familie. Im März 2009 fanden Polizeibeamte die Kinder erneut in der völlig verdreckten Doppelhaushälfte vor. „Bei der Situation handelte es sich um eine krisenhafte Zuspitzung. Die Familie stand zu diesem Zeitpunkt kurz vor einem Umzug und lebte bereits überwiegend bei der Großmutter“, sagte Bach. Noch eine Woche zuvor habe der Mitarbeiter der Jugendhilfe die Familie besucht. „Der Zustand der Wohnung war bei unangemeldeten Besuchen in den Monaten zuvor stets akzeptabel, die Kinder machten keinen auffälligen Eindruck“, sagte Bach. Im Januar wurde die Mutter der beiden Kinder zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die 47-Jährige ging in Berufung, das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Sozialdezernent Erwin Jordan wollte sich am Freitag nicht zu der Debatte um strukturelle Mängel bei der Jugendhilfe der Region Hannover äußern: „Das sind Dinge, die von der Politik gelöst werden müssen“, sagte Jordan. Politiker auf Regions- und Landesebene sowie führende Polizeibeamte kritisieren, dass die Mitarbeiter der Jugendhilfe vor Ort zu schlecht vernetzt sind, um schnell Hilfe zu leisten. Die Region Hannover ist in 15 der insgesamt 21 Kommunen für die Jugendhilfe zuständig.
Derweil gehen die Bemühungen der CDU-Fraktion im Landtag weiter, eine gesetzliche Lösung zu finden. „Wir brauchen mehr Kostengerechtigkeit zwischen den Kommunen“, fordert der hannoversche CDU-Landtagsabgeordnete Christoph Dreyer. Es könne nicht sein, dass manche Gemeinde auf ein eigenes Jugendamt vor Ort verzichte, weil sie es nicht bezahlen könne. Da müsse im neuen Kommunalverfassungsgesetz, das im Herbst den Landtag passieren soll, eine entsprechende Regelung festgeschrieben werden. Wie diese jedoch konkret aussehen kann, bleibt bisher unklar.
Vivien-Marie Drews und Andreas Schinkel
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