Dabei waren sich die Prozessbeteiligten einig – einig in ihrem Ärger über die hannoversche Polizei. Als es nämlich um die entscheidende Frage ging, wer am 19. Februar 2005 den 28 Jahre alten Israeli Alexander Mahov erschossen hatte, verweigerte der Kriminalbeamte im Zeugenstand immer wieder die Antwort, indem er auf seine eingeschränkte Aussagegenehmigung hinwies.
Staatsanwalt Hans-Jürgen Bruns sprach daraufhin entnervt von einer „Farce“. So etwas habe er in 30 Jahren noch nicht erlebt. Der Vorsitzende Richter Bernhard Krause gab dem Staatsanwalt recht und regte an, den vorzuladen, der die Informationssperre unterschrieben habe: Hannovers Polizeipräsident Uwe Binias. „Wir kommen so nicht weiter“, erklärte der Richter.
Ähnliche Probleme waren bereits aufgetaucht, als der Fall in erster Instanz vor dem Landgericht Hannover verhandelt worden war. Am Ende waren die beiden Angeklagten Igor P. (35) und Alexander Z. (32) freigesprochen worden, weil immer mehr darauf hindeutete, dass möglicherweise ein Dritter die tödlichen Kopfschüsse auf den russischstämmigen Israeli abgefeuert hatte. Nur auf Drängen der Verteidiger hatte die Staatsanwaltschaft damals nach und nach Indizien für diese Tatversion eingeführt, die entscheidenden beiden Informanten aber mit Hinweis auf deren Gefährdung geschützt. Schließlich erfuhren die Prozessteilnehmer, dass ein Entlastungszeuge namens „Elena“ schon vor anderthalb Jahren an einer Überdosis Rauschgift verstorben war – einen Tag nach seiner Haftentlassung. So manche dubiosen Todesfälle überschatten den Fall. Merkwürdig etwa ist aus Sicht der Verteidiger, dass auch der Polizist, der „Elena“ vernahm, mittlerweile tot ist.
Weil der Bundesgerichtshof die Freisprüche aufgehoben hat, muss der Fall jetzt in Hildesheim neu verhandelt werden. Die Beteiligten sorgen sich nun, dass der Prozess wieder scheitert, weil die Polizei erneut mauert. Polizeipräsident Binias indessen will auch künftig den Informantenschutz nicht lockern. „Die Crux ist, dass es nach wie vor eine zu schützende Vertrauensperson gibt“, sagt Sprecher Stephan Wittke. „Alle Angaben, die Rückschlüsse auf diese Person erlauben, verbieten sich daher.“ Dies werde der Polizeipräsident notfalls auch dem Gericht mitteilen.
Der Fall zog schon während des ersten Verfahrens immer größere Kreise. Die Hinrichtung auf dem Hinterhof spielt im Schattenreich von Russenmafia und israelischem Geheimdienst. Opfer wie Angeklagte waren den Ermittlungen zufolge gleichermaßen in das organisierte Verbrechen verstrickt. Laut Anklage musste Mahov sterben, weil er frühere Komplizen einer Verbrecherbande namens „Familie um Rita“ erpresste. Doch Rita erwies sich als geistesgestörte Prostituierte, und die Version erschien immer zweifelhafter, sodass es nie zu einer Anklage gegen die Auftraggeber des vermeintlichen Auftragsmords kam. Es häuften sich dagegen Hinweise, wonach der Mord in Hannover im Dunstkreis der Geheimdienste stehen könnte. Schon 24 Stunden nach der Tat zum Beispiel war ein israelischer Geheimpolizist in Berlin voll im Bilde. „Vielleicht“, sagt der Bremer Anwalt Matthias Koch, „hat der Mossad ja selbst Alexander Mahov über die Klinge springen lassen.“
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Kommentare
Menschen HansHuckebein – 24.06.09
Alle Menschen sind gleich....manche sind gleicher......
Tagesordnung in der nds. Justiz Judge Watch – 24.06.09
Kommentar von HAZ.de gelöschtNa sowas! Hermes – 23.06.09
Rechtsstaat, hä hä....dann hol ich doch schonmal das Polonium... :-)