Zwei Männer aus Hannover könnten jahrelang unschuldig in Haft gesessen haben, weil die Tochter des einen Verurteilten sie der Vergewaltigung beschuldigt hatte. Nachdem erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers aufgetaucht sind, ist das Verfahren von der Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg wiederaufgenommen worden. „Das Verfahren ist wieder bei Null“, sagte der Vorsitzende Richter Axel Knaack zu Prozessbeginn am Mittwoch. Das mutmaßliche Opfer Jennifer W. will nicht erscheinen, obwohl sie Nebenklägerin ist.
Ein jahrzehntelanger Freund der Familie des heute 61 Jahre alten Vaters von Jennifer W. war im Mai 2004 vom Landgericht Hannover zu zwölf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter gingen davon aus, dass der mittlerweile 45 Jahre alte Ralf W. 2001 die damals 15-jährige Jennifer aus Garbsen mehrfach brutal vergewaltigt hatte. Der Bundesgerichtshof verwarf später eine Revision.
Doch bereits wenige Monate nach dem Prozess in Hannover kamen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mädchens auf. Jennifer, heute 25 Jahre alt, präsentierte im September 2004 eine neue Aussage. Nun berichtete sie, schon seit ihrem achten Lebensjahr das Opfer eines Mädchenhändlerrings gewesen, über Jahre vergewaltigt und dabei auch gefilmt worden zu sein. Auch habe sie mitansehen müssen, wie ein Baby getötet wurde.
„Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Aussage vom 15. September 2004 jahrelang gesetzeswidrig verschwiegen“, erklärte der Hamburger Verteidiger Johann Schwenn am Dienstag vor Prozessbeginn. Schwenn erreichte im vergangenen Jahr die Freilassung des 45-Jährigen. Das Landgericht Lüneburg ordnete „die sofortige Unterbrechung der Vollstreckung“ an, nachdem ein psychologisches Gutachten „deutliche Zweifel“ an der Glaubwürdigkeit Jennifers erbracht hatte, wie die „Lüneburger Landeszeitung“ berichtete.
Ralf W. bestritt am Mittwoch in Lüneburg die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen massiv. Er habe kaum Kontakt zu dem Mädchen und seinem Vater gehabt, obwohl der Kontakt zur übrigen Familie sehr eng gewesen sei.
Jennifers Vater Karl-Heinz W. hat seine Strafe mittlerweile verbüßt. Auch für ihn hatte Schwenn die Wiederaufnahme erreicht. Karl-Heinz W. war 2004 wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen vom Landgericht Hannover zu fünf Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof reduzierte die Strafe später geringfügig.
Karl-Heinz W. bestritt am Mittwoch erneut alle Vorwürfe und will weiter keine Aussagen machen. Sein Rechtsanwalt Jes Meyer-Lohkamp begründete das mit dem erschütterten Vertrauen seines Mandanten in die Justiz. Außerdem bleibe Jennifer W. trotz der Beschuldigungen seine Tochter.
In Lüneburg sind zunächst 11 Verhandlungstage angesetzt, das Urteil soll Anfang September gesprochen werden. Weil jedoch Jennifer W. als Nebenklägerin vor Gericht nicht erscheinen und auch keine Aussage machen will, könnte sich das Verfahren verkürzen. Jennifer W. wolle zwar Nebenklägerin bleiben, aber nicht aussagen. Sie berief sich durch ihre Anwältin auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht, auch weil ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Falschaussage gegen sie laufe.
Richter Knaack nannte die Zeugnisverweigerung „misslich“, weil es in diesem Prozess besonders wichtig sei, sich ein Bild von den Prozessbeteiligten zu machen. Als nächstes wird die Frage zu klären sein, in welcher Form die im September 2004 vor dem Staatsanwalt in Hannover gemachten Aussagen Jennifers in den neuen Prozess einfließen werden. Doch auch unabhängig davon: „Im Moment spricht einiges dafür, dass das hier anders enden wird, als in Hannover“, sagte Richter Knaack am Mittwoch.
dpa
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Kommentare
@ ich ebenfalls ich – 04.08.10
Hinsetzen und durchlesen, bevor absenden! 10 oder 11 Fehler!hinter gittern ich – 04.08.10
Jeder soll die Strafe bekommen die er verdient. Und meiner Meinung nach gehören die zwei weiterhin hinter schwedische gardienen....Das kann nich wahr sein, dass das deutsche gesetzt solche Lücken erlaubt. Ich wäre dafür das für solche fälle kein wiederrufsrecht gillt.
Ich hoffe das Mädchen entscheidet sich doch noch auszusagen und Ihren Peinigern den gar ausmacht um zu beweisen das sie stark ist und die Wahrheit an den Tag bringt so wie sie es vor ein paar jahren schon mal getan hat.
komisch tesa – 04.08.10
auch, dass eines der angeblichen Opfer trotz unschuldig einsitzend nichts sagen will.Hier sollte man mit einer Beurteilung als Außenstehnder sehr vorsichtig sein.
... Für die Wahrheit – 04.08.10
Keinen engen Kontakt? Das sie die Babysitterin war und bei Urlauben dabei war, wurde wohl vergessen. Wie so vieles hier vergessen wird. Im damaligen Prozess gab es etliche Beweise, komisch das ein anderer Anwalt das alles unter den Teppich kehren kann oder gar verdrehen kann. Man benötigt nur Geld.Die Täter werden zu den armen Opfern. Nur gut, dass sie wenigstens schon Jahre gesessen haben.
zwei Hannoveraner unschuldig im "Knast"? ich – 04.08.10
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Aussage vom 15. September 2004 jahrelang gesetzeswidrig verschwiegen“, erklärte der Hamburger Verteidiger Johann Schwenn am Dienstag vor Prozessbeginn. Was heisst das im Klartext, wird die Staatsanwaltschaft dafür zur Rechenschaft gezogen, wenn sich herausstellt, dass sie ursächlich für die hohen Gefängnisstrafen verantwortlich war? HANNOVER!!!!!unschuldig im Gefängnis Leser – 04.08.10
nachdem ich zuvor Bemerkenswertes über Staatsanwalt Uwe Görlich las, hoffe ich doch sehr, dass der damalige Staatsanwalt im vorliegenden Fall nicht zur Rechenschaft o.ä. gezogen wird. In Ausübung gewissenhafter Pflichterfüllung darf auch konsequenzlos fatal geirrt werden.Erare humanum est.ab in den Knast Matze84 – 04.08.10
Sie sollte nicht nur Entschädigung bis zu ihrem Lebensende zahlen sondern genauso lange wie die fälschlich Beschuldigten in den Knast gehen... Alles andere wäre keine gerechte Strafe für solch eine Aktion!Hilfe? karl – 04.08.10
Ich denke, dass es völlig verfehlt wäre das Verhalten der Dame auch noch mit Aufmerksamkeit zu belohnen. Ich hoffe, dass sie im Falle eines Freispruchs bis an ihr Lebensende Entschädigung zahlen muss.Knast? Leser – 04.08.10
"Knast" ist nicht der Ausdruck, den der Leser in der HAZ erwartet.Tochter Kloggs – 04.08.10
Klingt für mich nach einem unbehandelten Borderlinesyndrom.Wenn ja sollte man der Tochter auch Hilfe anbieten.