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Haus in Kirchrode verwüstet

Sechs Jugendliche wegen Sachbeschädigung angeklagt

Von Sonja Fröhlich

Feiernde Jugendliche haben im vergangenen Jahr ein frisch renoviertes Haus in Hannover-Kirchrode verwüstet. Nun müssen sich sechs Gäste der Feier vor Gericht verantworten.

Es ist der klassische Albtraum von Eltern mit pubertierenden Kindern: Während sie im Urlaub sind, verwüsten feiernde Jugendliche die „sturmfreie Bude“. Ein ähnlicher Partyschreck hatte sich Ende vergangenen Jahres in Kirchrode abgespielt und immerhin einen Schaden von 20.000 Euro nach sich gezogen. Sechs der 13 Gäste sind nun wegen Sachbeschädigung angeklagt. „Es ist ein extremer Fall“, sagt Oberstaatsanwältin Irene Silinger. Und weil kaum einer der Jugendlichen für die Taten einstehen will, sollen die Verantwortlichkeiten jetzt vor Gericht geklärt werden.

In diesem Fall geht es um das Eigenheim der elterlichen Freunde. Dies war für viel Geld gerade frisch renoviert worden, und nach all der Anstrengung wollten sich die Besitzer bei einem Kurzurlaub mit Freunden über Silvester ausruhen. Die 15-jährige Tochter der Freunde erhielt den Schlüssel, um die Katzen zu füttern. Schon am Tag der Abreise soll sie ihre Freunde zu einer „kleinen Party“ in das Kirchröder Haus eingeladen haben. Nachdem sich die sieben Mädchen und sechs Jungen reichlich am Champagner, Schnaps und Rotwein aus der Hausbar bedient und den Kühlschrank geplündert hatten, artete die Sache aus: Jugendliche spielten mit wertvollen Christbaumkugeln Fußball. Einige spritzten mit Gotcha-Pistolen rote Farbe an Wände und auf den neuen Marmorfußboden, der noch nicht versiegelt war. Mehrere Schülerinnen sollen sich auf einen Heizkörper gesetzt und diesen aus der Verankerung gerissen haben, so dass die Flüssigkeit auslief. Die Schüler benutzten die Kosmetika und das Ehebett, sprühten einen Feuerlöscher leer und übergaben sich auf Polstermöbeln und Teppichboden. Der Versuch aufzuräumen gelang dann offenbar nur provisorisch.

Als die Besitzer wiederkamen, soll ihnen der Gestank von Nikotin, Alkohol und Müll schon auf dem Flur entgegengeschlagen sein. Das Chaos, das das Paar dokumentiert hat, umfasst drei DIN-A4-Seiten und reicht von 15 im Haus verteilten Tiefkühlschnitzeln bis hin zum defekten elektronischen Lattenrost. Der größte Schaden entstand durch die Farbschmierereien. Es sei nicht einfach gewesen, die Taten zuzuordnen, sagt Silinger. So richte sich die Anklage lediglich gegen die Jungen, die die Farbschmierereien begangen haben sollen. Auf dem größten Teil des Schadens werden die Eigentümer wohl sitzen bleiben. Nur einer der Jugendlichen räumte die Zerstörung einer Christbaumkugel ein und entschuldigte sich dafür. Sein Anwalt Matthias Waldraff sagte, es sei schwer nachzuvollziehen, warum die 15-Jährige Tochter der Freunde nicht zur Verantwortung gezogen wird: „Schließlich hat sie das Ganze inszeniert.“

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  • Warum auf dem Schaden sitzenbleiben? sg – 20.07.10
    Warum die Betroffenen auf dem Schaden sitzenbleiben sollen, erschließt sich mir nicht. Anders als im Strafrecht, wo eine Straftat (in diesem Fall eben eine bestimmte Beschädigung) nachgewiesen werden muss, gibt es im Zivilrecht auch die Möglichkeit, alle beteiligten gleichermaßen zur Verantwortung zu ziehen. Und so ein einmal erworbener Titel bleibt dann auch 30 Jahre bestehen.
    Bei solchen Prozessen, wo die eigentliche Strafe nach dem Strafrecht vermutlich sehr gering ausfallen wird, ist es immer interessant, wer so einen Prozess eigentlich anregt, Sachbeschädigung ist ein Antragsdelikt. Das kann ja entweder die Staatsanwaltschaft sein ("öffentliches Interesse") oder die Geschädigten, wobei es in der Tat schon merkwürdig ist, dass bei 13 Beteiligten nur die Jungen angeklagt werden.
    Von daher ist es nicht unverständlich, dass da "gemauert" wurde, so zahlt jeder der 13 Anwesenden rund 1500 Euro, da dürften die Verursacher (wer auch immer das ist) ganz gut mit bei wegkommen.
  • Straftat der Tochter? XtraDry – 20.07.10
    Ist doch ganz einfach: Hier geht es um ein Strafverfahren und die Tochter dürfte keine Straftat begangen haben bzw. ihr nicht nachzuweisen sein (Beihilfe zur Sachbeschäding? Beihilfe zum Hausfriedensbruch?). Zivilrechtlich dürfte das komplett anders aussehen, aber darum geht es hier ja nicht...
  • Zur Verantwortung ziehen .... Griseldis – 20.07.10
    ... und zwar ALLE Partygäste und insbesondere dieses Mädchen (hätte da noch ein paar Titulierungen für diese "junge Dame"), welches den Schlüssel hatte und das Vertrauen der Familie missbraucht hat.

    Außerdem würde ich diese Gören, wenn es mein Haus gewesen wäre, alles putzen lassen, auf Knien mit ner Zahnbürste ...

    Och da fallen mir glaube ich auch noch ein paar weitere nette Strafen ein ....

  • die Frage Leser – 19.07.10
    ... die sich der Verteidiger stellt, stelle ich mir auch.

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