Mit gekrümmtem Rücken und den Blick auf den Boden gerichtet sitzt Werner K. auf der Anklagebank, während die Missbrauchsvorwürfe gegen ihn in allen perfiden Einzelheiten im Gerichtssaal bekannt werden. Richter Dirk Gittermann liest eine Stunde lang die Urteilsbegründung der Kammer vor, die den früheren Johanniter-Rettungssanitäter im Dezember 2008 zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt hatte. Und in der zeitlichen Abfolge der ihm zur Last gelegten Taten wird klar, dass der heute 58-Jährige nicht nur zielgerichtet vorgegangen war. Er hatte seine Opfer auch immer massiver zum Sex genötigt.
Am Donnerstag begann vor dem Landgericht Hannover der Revisionsprozess gegen Werner K. Dieser hatte als Leiter der Gruppe „Realistische Unfalldarstellung“ Mitarbeiterinnen der Johanniter zwischen 18 und 24 Jahren „Tests“ vorgegaukelt, mit denen er angeblich prüfen wollte, ob sie geeignet seien, bei Rettungsübungen Verletzte darzustellen. Dabei müssten sie sich Entkleidungen und Berührungen gefallen lassen, erklärte er ihnen. Während dieser „Tests“ hat K. nach Überzeugung des Gerichts zwei der jungen Frauen vergewaltigt und zwei weitere missbraucht. Der Bundesgerichtshof gab der Revision des Angeklagten in zwei Fällen statt und kippte die Gesamtstrafe. Herausarbeiten muss die Kammer nun, inwiefern die Opfer dem Täter schutzlos ausgeliefert waren.
Im ersten Prozess hatten sie geschildert, wie sie mit dem Gruppenleiter allein im abgeschlossenen Schminkraum gewesen seien, sich entkleiden und auf eine Decke legen mussten. Erst als K. begonnen habe, an ihnen sexuelle Handlungen vorzunehmen, seien sie sich ihrer hilflosen Lage bewusst geworden. „Gegenwehr erschien ihr aussichtslos“ heißt es etwa im Urteil oder dass die Opfer „Schlimmeres befürchteten“, wenn sie sich zu Wehr setzten. Der Bundesgerichtshof rügte, aus diesen „unspezifischen Formulierungen“ sei nicht zu entnehmen, dass die Opfer Angst vor körperlichen Beeinträchtigungen hatten. Diese Angst sei aber erforderlich für die Feststellung, dass die Opfer dem Angeklagten schutzlos ausgeliefert seien.
Auch die Staatsanwaltschaft hatte sich bei dem Fall, der in den Jahren 2001 und 2002 datiert, nicht mit Ruhm bekleckert: Mehr als fünf Jahre ließ sie das Verfahren liegen. In dieser Zeit hatte sich K., der mittlerweile für den Arbeiter-Samariter-Bund tätig war, an drei 15-jährigen Mädchen vergriffen und war dafür 2007 zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Die Verfahrensverzögerung brachte dem Täter zweieinhalb Jahre Strafrabatt ein. Ob die jungen Frauen noch einmal aussagen müssen oder ob der Angeklagte sich in der Hoffnung auf einen weiteren Strafrabatt zu den Vorwürfen einlässt, wird sich in den nächsten Verhandlungstagen herausstellen. Seine Verteidigerin Tanja Brettschneider kündigte am Donnerstag an, dass sich ihr Mandant äußern werde.
HAZ.de Anmeldung