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Missbrauchsprozess

Sieben Jahre Haft für Kinderschänder

Von Sonja Fröhlich

Zur Erleichterung aller Beteiligten war der Prozess am zweiten Tag beendet. Sieben Jahre Haft lautet das Urteil für den Kinderschänder, der sich an seinen beiden Nichten über Jahre vergangen hatte.
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© Tim Schaarschmidt

Das hannoversche Landgericht sprach ihn wegen schweren sexuellen Missbrauchs in 370 Fällen für schuldig. Eines der Mädchen hatte er seit dessen sechstem Lebensjahr immer wieder zu sexuellen Handlungen gezwungen.

Mit der Entscheidung, den 25-Jährigen in eine geschlossene Psychiatrie einzuweisen, folgt das Gericht dem Rat des Gutachters. Er hatte den Angeklagten wegen einer Persönlichkeitsstörung und einer schweren seelischen Abartigkeit als vermindert schuldfähig eingestuft. Die Vorsitzende Richterin Beatrix Homann betonte aber, W. habe die Übergriffe geplant und gewusst, dass sie strafbar seien.

Am Anfang habe eine scheinbar glückliche und harmonische Familie gestanden, sagte Homann. Kinder, Eltern und Großeltern hätten sich gegenseitig besucht und ein inniges Verhältnis gepflegt, sagte Homann. „Irgendwann ist die Geschichte gekippt.“ Das war, als sich der damals 14-jährige W. das erste Mal an seiner damals siebenjährigen Nichte verging. Einige Jahre später habe sie sich erfolgreich zur Wehr gesetzt. Das Mädchen wusste damals nicht, dass W. sich fortan an seiner kleinen Schwester verging. Dies tat er vor allem, wenn er zu Besuch bei der Familie oder bei den Großeltern war. „Er hat das Vertrauensverhältnis ausgenutzt und ist in den geschützten Lebensraum der Mädchen eingedrungen, wo sie sich eigentlich sicher fühlen sollten“, sagte die Richterin. Schließlich bezahlte er der Schülerin Kampfsportstunden und nutzte das Hinbringen und Abholen zu den Trainingseinheiten für weitere Taten. Mit der Drohung, die Familie zu zerstören, habe W. das Kind zum Geschlechtsverkehr gezwungen.

Unter anderem habe er erklärt, die geliebte Großmutter würde einen Herzinfarkt erleiden, sollte sich das Mädchen offenbaren. Tragisch sei, dass sich die Großeltern aus falsch verstandener Solidarität mit dem Täter nun tatsächlich von den Opfern abgewendet hätten, bemerkte die Richterin verärgert. Beide Mädchen sind traumatisiert, sie leiden unter Angstzuständen und Schlafstörungen. Die 18-Jährige hatte erst vor Kurzem erfahren, dass W. auch ihre kleine Schwester missbraucht und vergewaltigt hatte. Im Gerichtssaal spielten sich in den vergangenen zwei Tagen dramatische Szenen ab. Die jüngere Schwester erlitt eine Panikattacke, als sie in den Zeugenstand gerufen wurde. Erst als der Angeklagte aus dem Raum geführt wurde, betrat sie ihn. Wie Richterin Homann berichtete, sei das Mädchen immer wieder von Weinkrämpfen geschüttelt worden, als es unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagte.

Sascha W. erklärte, dass er das Urteil annimmt.

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