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Aus Gewissensgründen

Soldatin will nicht mehr Soldatin sein

Von Sonja Fröhlich

Sie hatte sich als Soldatin auf Zeit verpflichtet und sich von der Bundeswehr ein Studium finanzieren lassen. Nun kämpft die 28-jährige Ärztin „aus Gewissensgründen“ um eine vorzeitige Entlassung aus der Bundeswehr und ist vor das Verwaltungsgericht Hannover gezogen. Die Bundeswehr verweist dagegen auf die Kosten ihrer Ausbildung.
Eine 28-jährige Ärztin kämpft „aus Gewissensgründen“ um eine vorzeitige Entlassung aus der Bundeswehr.

Eine 28-jährige Ärztin kämpft „aus Gewissensgründen“ um eine vorzeitige Entlassung aus der Bundeswehr.

© dpa (Symbolbild)

Hannover. Daniela S. hatte sich 2005 als Soldatin für 17 Jahre verpflichtet. Kurz darauf wurde sie freigestellt und begann ein Studium der Humanmedizin. Im Anschluss sollte sie beim Fachsanitätszentrum Hannover ihren Dienst antreten. Doch S., die ihr Studium mittlerweile mit der Examensnote „sehr gut“ abgeschlossen hat, will auf keinen Fall mehr Soldatin sein. „Die Entscheidung ist sehr lange gereift“, erklärte ihr Anwalt Bernward Münster am Freitag vor dem Verwaltungsgericht. „Ihr Gewissen verbietet es ihr, an kriegerischen Handlungen teilzunehmen.“ Mittlerweile laufen in Hannover mehrere Disziplinarverfahren gegen die junge Frau, die sich auch beharrlich weigert, ihre Uniform anzuziehen.

Auch wenn „der Umgang miteinander unwiederbringlich zerstört“ sei, will die Bundeswehr nicht von dem Dienstverhältnis abrücken, erklärte deren Vertreter am Freitag. Auch das Angebot der Soldatin, für die Kosten des Studiums aufzukommen, lehnte er ab. Die Bundeswehr wolle keinen Präzedenzfall schaffen, bei dem sich Soldaten aus dem Dienst freikaufen könnten – zumal die Kosten für die gesamte Ausbildung weit über denen des Studiums lägen und die Soldatin seit 2005 ununterbrochen Gehalt bekommen habe. „Erst kurz vor dem Abschluss des Studiums stellte sie sich stur und verweigerte jegliche Befehle.“

Soldatenanwalt Münster widersprach seinem Kollegen: „Ich habe selten jemanden erlebt, der so dezidiert und überzeugend argumentiert hat wie diese Mandantin.“ Seitenlang habe sie beschrieben, wie ihr Freund – ein Pazifist und Antimilitarist –, aber auch die Kriegsschilderungen ihres Vaters und Großvaters sie zu der Abkehr veranlasst hätten. Der Bundeswehrvertreter verwies dagegen auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts; danach ist der Sanitätsdienst als waffenloser Dienst anzusehen. Mit dieser Frage werde sich demnächst das Bundesverfassungsgericht befassen, sagte Münster: „Eine Ärztin im Auslandseinsatz gehört schließlich keiner Blaskapelle an, die nur in Berlin spielt.“

Wegen des Vorwurfs der fortgesetzten Befehlsverweigerung droht der Offiziersanwärterin auch ein strafrechtliches Verfahren. Das nehme sie in Kauf, sagte ihr Anwalt. Sie habe erklärt, lieber ins Gefängnis zu gehen, als dem Militär anzugehören. Zu der Verhandlung war die 28-Jährige nicht erschienen. Ein Arzt hatte ihr eine psychische Erkrankung attestiert. Ihr Anwalt begründete dies unter anderem mit Schikane, die die junge Frau auf ihrer Dienststelle erfahren habe. „Daraus kann auch eine Dienstunfähigkeit resultieren“, mahnte er an.

Das Verwaltungsgericht hat die Verhandlung vertagt, es will die Klägerin persönlich hören. Der Bundeswehr sei aber wohl kaum mit einer Soldatin gedient, die dort nicht bleiben wolle, bemerkte der Vorsitzende Richter Klaus Wilcke.

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