Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es sich bei dem speziellen, rund einjährigen Beschäftigungsverhältnis um eine Art Zusatzqualifikation handele, die in Übereinstimmung mit einem Erlass des niedersächsischen Wissenschaftsministeriums für wissenschaftliche Hilfskräfte steht. Sie hatte daher ihre Ermittlungen beendet.
Kenner der Situation hatten den Ermittlungsstopp kritisiert, weil die Tierärzte im sogenannten Internship eigenverantwortlich arbeiten und voll im Klinikbetrieb integriert sind. „Sie nehmen freiwillig aus ganz eigenem Interesse mit dem Ziel einer Zusatzqualifikation teil“, betont dagegen Anna Tafelski, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Diese Form der Zusatzausbildung falle nicht unter das Mindestlohngesetz. „Wir haben keinen Anhaltspunkt dafür, dass diese Konstruktion gewählt wurde, um die Sozialversicherungspflicht zu umgehen und Arbeitsentgelt vorzuenthalten“, sagt Staatsanwältin Tafelski. „Es ist natürlich nicht an uns, zu beurteilen, ob das gerecht ist. Strafbar ist es nicht.“
Die Ludwig-Maximilians-Universität in München hatte in ähnlicher Situation Konsequenzen gezogen – Doktoranden erhalten dort jetzt 15 Euro pro Stunde.