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Staatsrechtler aus Hannover rät Wulff zur Selbstanzeige

Von Klaus Wallbaum

Ein hannoverscher Verfassungsjurist hat Bundespräsident Christian Wulff geraten, rechtlich in die Offensive zu gehen – und sein Verhalten als Ministerpräsident vom Staatsgerichtshof in Bückeburg überprüfen zu lassen. „Dazu gibt es in der Landesverfassung einen besonderen Weg“, sagte der Juraprofessor Jörg-Detlef Kühne gegenüber dieser Zeitung.
Bundespräsident Christian Wulff.

Bundespräsident Christian Wulff.

© dpa

Hannover. Wulff sieht sich Vorwürfen ausgesetzt, er habe mit Vorteilsnahmen gegen das Ministergesetz und außerdem gegen Artikel 24 der Landesverfassung verstoßen. Diese Bestimmung zwingt die Regierung, auf Anfragen von Abgeordneten „nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig“ zu antworten. Als Wulff im Landtag nach Kontakten zum Geschäftsmann Egon Geerkens und nach den Bedingungen des „Nord-Süd-Dialogs“ gefragt wurde, soll er unvollständig geantwortet haben. Wegen der Annahme von Geschenken und Belohnungen steht Wulff zudem im Verdacht, das Ministergesetz nicht eingehalten zu haben.

Der Verfassungsrechtler Kühne verweist Wulff auf Artikel 40 der Landesverfassung. Dieser sieht in Absatz 3 die Möglichkeit für jedes Regierungsmitglied vor, den öffentlichen Vorwurf eines Verfassungs- oder Gesetzesverstoßes vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg überprüfen zu lassen. Dies gelte, sagt Kühne, auch für frühere Regierungsmitglieder wie Wulff: „Der Staatsgerichtshof wäre eine Instanz, die alle gegen Wulff geäußerten Vorwürfe von Rechtsverstößen klären könnte.“

Der Weg zum Staatsgerichtshof setze allerdings voraus, dass Wulff den Vorwurf des Verfassungs- und Gesetzesverstoßes überhaupt ernst nehme. Die Erklärung des Bundespräsidenten kurz vor Weihnachten beinhaltete lediglich das Eingeständnis, in Stilfragen falsch gehandelt zu haben. Einen Verstoß gegen Gesetze räumte Wulff in dieser Stellungnahme nicht ein. Kühne meint nun, die Selbstanzeige vor dem höchsten Gericht des Landes könne für Wulff  eine Art „Selbstreinigungsverfahren“ sein.

SPD-Chef Sigmar Gabriel sprach sich derweil mit Nachdruck für den Verbleib von Wulff im Amt des Bundespräsidenten aus. „Es wäre verheerend und nahe an einer echten Staatskrise, wenn innerhalb von zwei Jahren zum zweiten Mal ein Bundespräsident zurückträte“, warnte Gabriel in der Zeitung „Die Welt“. Zugleich forderte er aber erneut die Offenlegung der Umstände von Wulffs umstrittenem Privatkredit. „Rückhaltlose Aufklärung soll nicht zum Rücktritt, sondern zu einer Rückkehr in eine angemessene und glaubwürdige Amtsführung führen“, sagte Gabriel. Vor allem müsse im Landtag geklärt werden, ob Wulff sich als Ministerpräsident an Recht und Gesetz gehalten habe.

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