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De Haën

Stadt gerät in Erklärungsnot


In der Frage, wer für die Kosten der Altlastenentsorgung am Lister De-Haën-Platz aufkommen muss, richten sich die Blicke nun auch auf die Stadt Hannover.

Nach HAZ-Informationen ist nicht ausgeschlossen, dass die Stadt zu Beginn des 20. Jahrhunderts belastete Parzellen aus dem früheren Werksgelände von Riedel-de Haën weiterverkauft hat. Dies könnte bedeuten, dass die Landeshauptstadt heute für die Sanierung dieser Grundstücke haftbar gemacht werden könnte. Der Nachweis, welche Parzellen die Stadt genau erstanden hat, gestaltet sich aber offenbar schwierig.

Mehrmals hatte die Stadt von Firmengründer Eugen de Haën und später von dessen Sohn Wilhelm Flächen erworben. Strittig ist, ob von den Grundstücken, die die Stadt zwischen 1896 und 1926 erstand, manche wiederverkauft und später bebaut worden sind. So besteht nach HAZ-Informationen die Möglichkeit, dass zwischenzeitlich Grundstücke in städtischem Besitz waren, auf denen dann in einer ersten Bauphase ab 1928 Häuser entstanden.

Stadt und Region haben nach eigenen Angaben „keinerlei Anhaltspunkte“ dafür, dass die Stadt Hannover jemals Grundstücke aus dem Besitz de Haëns weiterverkauft hat. Der De-Haën-Platz selbst sei 1914 in das Eigentum der Stadt übergegangen, die Grundstücke am Lister Damm, auf denen sich heute Kleingärten und ein Parkplatz befinden, habe die Verwaltung 1929 von Wilhelm de Haën erworben, teilte die Region mit.

Regionsumweltdezernent Axel Priebs und sein Stadtkollege Hans Mönninghoff haben nach eigener Aussage „keine Anzeichen dafür“, dass es darüber hinaus Transaktionen unter Beteiligung der Stadt auf jener Fläche gegeben hat, die heute radiologisch und mit Schwermetallen belastet ist.

Die Region ist der Auffassung, dass die Seelzer Firma Honeywell als Rechtsnachfolgerin der Firma de Haën für die Beseitigung der Altlasten verantwortlich ist. Honeywell bestreitet dies. Die Frage ist auch deswegen von Bedeutung, weil etliche Privatgrundstücke mit radioaktiven Rückständen oder Schwermetallen belastet sind, und die Eigentümer gegebenenfalls für die Sanierung bezahlen müssen.

Nach Auffassung der Bürgerinitiative „Gegen Altlasten in der List“ wie auch von Honeywell trägt die Stadt auch deshalb eine Mitverantwortung, weil sie damals auf allen Grundstücken Baugenehmigungen erteilt hat. „Die Ergebnisse, dass die Stadt Hannover das ehemalige Firmengelände von der am wenigsten sensiblen Nutzung, der Industrie, zu der hochsensiblen Nutzung, einem Wohngebiet, genehmigt hat, bestätigt unsere Rechtsauffassung“, heißt es in einer Stellungnahme von Honeywell. „Wir meinen, dass die Versuche der Stadt und der Region, Honeywell mit diesem Vorgang in Verbindung zu bringen, zwecklos sind.“ Die Stadt geht davon aus, dass die Baugenehmigungen rechtens waren.

Ihre Argumente können Region Hannover und Honeywell vermutlich bald vor Gericht austauschen. Die Region hat Honeywell in der vergangenen Woche zu weiteren Untersuchungen auf Grundstücken des De-Haën-Platzes verpflichtet. Das Unternehmen kündigte an, dagegen vor dem Verwaltungsgericht vorzugehen.

Von Felix Harbart

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  • De Haen Platz Powermot – 09.03.09
    ich glaube die Stadt Hannover sucht nur jemanden der ihre Fehler ausbadet und bezahlt!
  • Keine Anzeichen Kalle Riedel – 09.03.09
    "Keine Anzeichen dafür" heisst, dass man mal im Grundbuch des Amtsgerichtes und im Stadtarchiv forscht, da könnte man etwas finden...

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