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Leinenzwang

Streit um Hundegesetz

Wie genau das Land Niedersachsen den Umgang mit Hunden in Zukunft regeln will, ist derzeit in der Schwebe. Als Reaktion auf verheerende Beißattacken auf Kinder drang vor allem die CDU vor gut einem Jahr auf eine Verschärfung der Regeln, namentlich auf die sogenannte 40/20-Regelung.

Ihr zufolge müssten Halter von Hunden, die entweder mindestens 40 Zentimeter hoch oder 20 Kilogramm schwer sind, ihrem Haustier stets Leine oder Maulkorb anlegen.

Allerdings sah der Plan von Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen (CDU) zahlreiche Ausnahmeregelungen vor. So wären schon all jene Hundebesitzer befreit, die mindestens zwei Jahre Erfahrung mit der Haltung eines Tieres vorweisen können. Neubesitzer sollten ihren Hund einen Wesenstest absolvieren lassen können, um ihn so vom Leinenzwang zu befreien. Dennoch trafen die Pläne des Ministers bei der Hundelobby und auch beim Koalitionspartner FDP auf Unwillen. Seither werkelt man im Ministerium an dem Gesetzentwurf herum. Zurzeit sieht das Gesetz eine Erlaubnispflicht zum Halten eines Hundes vor, sobald dieser auffällig geworden und als gefährlich eingestuft worden ist.

Um eine solche Erlaubnis zu erhalten, muss der Hund nicht nur einen Wesenstest bestehen. Die Behörde muss auch den Halter als zuverlässig und persönlich geeignet einstufen. Dies tut sie nur dann, wenn er nicht schon durch unerlaubten Umgang mit gefährlichen Hunden aufgefallen, wegen Verstoßes gegen das Tierschutz- oder Waffengesetz vorbestraft und weder drogen- noch alkoholabhängig ist.

fx

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Hannover in Zahlen

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