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Ablesefehler

Stadtwerke drohen Behindertem mit Abschaltung


Weil ein schwerstbehinderter Sozialhilfeempfänger seine Stadtwerke-Rechnung wegen eines Ablesefehlers nicht bezahlen wollte, drohten die Stadtwerke, dem psychisch kranken Mann die Wärmeversorgung abzudrehen.

Seine Mutter, Erika Schaar, schaltete einen Anwalt ein. Vor Gericht erklärten die Stadtwerke, dass sie wegen der Geringfügigkeit der geforderten 70 Euro die Wärme ohnehin nicht abgestellt hätten. Doch kurz darauf drohte das Unternehmen den Schaars in einer Mahnung erneut mit dem Abschalten.

Gemäß der ersten Stadtwerke-Rechnung soll sich der Wärmeverbrauch ihres Sohnes verdoppelt haben, erzählt Erika Schaar. Dabei zeigte der Zählerstand einen ganz anderen Wert als in dem Schreiben des Energieversorgers. "Eine offensichtliche Verwechslung", meint Erika Schaar ­ zumal auf der Rechnung eine andere Gerätenummer angegeben sei. Nach der ersten Drohung, die Wärmeversorgung abzuschalten, sei sie deshalb sehr wütend gewesen. "Es geht mir nicht nur um den Ablesefehler, sondern auch darum, wie mit uns als Kunden umgegangen wird", sagt die Mutter. "Mein Sohn hat völlig panisch reagiert".

Vor Gericht ruderten die Stadtwerke dann zurück, doch kurze Zeit später flatterte die nächste Mahnung ins Haus. Klein beigeben will Erika Schaar auch dieses Mal nicht und zieht erneut vor Gericht.

"Da sind wohl Informationen zwischen unseren Abteilungen nicht rechtzeitig weitergeben worden", erklärt Stadtwerke-Sprecher Carlo Kallen und verspricht, dass die Wärmeversorgung bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht abgeschaltet werde. Unstimmigkeiten bei der Zählerablesung, die von einem Subunternehmen durchgeführt wird, gebe es aber nicht. "Die Protokolle stimmen", sagt Kallen.

Für Erika Schaar klingt das unglaubwürdig. "Wenn Prozesse laufen, müssen die betroffenen Abteilungen eines Unternehmens doch informiert sein", meint sie. Bei den Stadtwerken wisse wohl die linke Hand nicht, was die rechte tue. Jetzt hofft sie, dass der Fehler im laufenden Gerichtsverfahren aufgedeckt wird und ihr Sohn sich endlich keine Sorgen mehr machen muss.

von Stephan Fuhrer

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  • Kann es sein.... Lupenreiner Demokrat – 24.03.09
    Kann es sein, dass der Chef hier Putin heißt? Die Nummer kommt mir irgendwie bekannt vor!
  • Gibt schlimmeres Tommi – 24.03.09
    Sorry wer nicht zahlt das nix bekommt.
    Es gibt gesetzliche Rahmenbedingungen, wonach der Energieversorger trotz nicht beglichener Rechnungen die Energiezufuhr nicht sofort stoppen darf aber wenn die Zeit verstrichen ist pech gehabt.

    Die Stadtwerke sind sogar noch sehr human. Ich habe des ofteren vergessen meinen Abschlag zu überweisen. Ein netter Brief hat mich monatlich auf mein Versäumnis hingewiesen :-) Und das ohne Mahngebühren und Versandkosten zu berechnen! Das nenne ich Service :-)

    Bei E.On den Verbrechern gibt es gleich eins auf die Mütze!

    Wieso schreibt die HAZ eigentlich nichts über den Verein.???
  • Ärger mit den Stadtwerken Betroffener – 23.03.09
    ist wohl normal! Das Geschäftsfeld "Wärmeliefern UND Ablesen UND Rechnung verschicken" ist wohl für die Stadtwerke ein bisschen viel auf einmal. Und: wenn die Stadtwerke Geld vom Kunden wollen, drohen sie sofort mit Einstellen der Wärmeversorgung, wenn der Kunde Geld von den Stadtwerken will, reagieren sie monatelang gar nicht und stellen sich taub und sind stur. Das nenne ich mal serviceorientierte Kundenfreundlichkeit.

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