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Verfolgt vom Exfreund

Stalking-Opfer aus Hannover leidet unter Psychoterror

Von Sonja Fröhlich

Der Freund, der zum Verfolger wird: Opfer von Stalking leiden oft unter Psychoterror. Konsequentes Vorgehen hilft. Die 30-jährige Laura S. aus Hannover schildert ihren Fall.
„Ich war total erschöpft“: Laura S. wurde von ihrem früheren Freund bis in eine neue Stadt verfolgt.

„Ich war total erschöpft“: Laura S. wurde von ihrem früheren Freund bis in eine neue Stadt verfolgt.

© Martin Steiner

Hannover. Erst dachte Laura S., es ginge um Liebeskummer. Ihr Freund, von dem sich die 30-Jährige frisch getrennt hatte, schickte ihr immer wieder E-Mails oder rief an – und ließ sie wissen, wie sehr er ihr nachtrauerte. Nach einigen Wochen wurden die Nachrichten häufiger – und wirrer. „Mal überhäufte er mich mit Komplimenten, dann beschimpfte und bedrohte er mich bis aufs Schlimmste“, sagt die Projektleiterin. Bis zu 30 E-Mails bekam sie in der Woche, immer wieder stand der Ex vor der Tür oder lief ihr „zufällig“ über den Weg. Nicht nur sie, auch ihr neuer Freund erhielt Nachrichten, einmal schrieb ihm sein Vorgänger, dass er eine Waffe habe und ihn erschießen würde. Da wusste Laura S. schon länger, dass sie es mit einem Stalker zu tun hatte.

Der englische Begriff „Stalking“ kommt aus der Jägersprache und bedeutet „sich anpirschen“ oder „anschleichen“. Noch bis Anfang der neunziger Jahre wurde das Synonym ausschließlich im Zusammenhang mit Prominenten oder Personen des öffentlichen Interesses benutzt. Im Jahr 1993 machte ein aufsehenerregender Fall das Phänomen bekannt, als der Stalker von Tennisspielerin Steffi Graf deren Konkurrentin Monica Seles niederstach. In Hannover war zuletzt ein aufdringlicher Verehrer der früheren Miss Niedersachsen Gianna Rose zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Doch gerade im vergangenen Jahrzehnt sei klar geworden, dass auch Normalbürger „in beträchtlichem Ausmaß“ vom Stalking betroffen sind, wie Andrea Sieverding, Präventionsexpertin beim Landeskriminalamt weiß. So gab es in Niedersachsen im vergangenen Jahr knapp 2700 Anzeigen wegen Stalkings, davon fielen 436 angezeigte Taten in den Verantwortungsbereich der Polizeidirektion Hannover.

Von den Verdächtigen in Hannover waren 353 männlich, 55 weiblich und 28 blieben anonym. In typischen Fällen handelt es sich – anders als bei Prominenten – häufig um Expartner, die von ihrem späteren Stalking-Opfer verlassen worden waren.

Laura S. sagt, der Druck wurde so massiv, dass sie ihre Handynummer wechselte und später sogar von einer anderen Stadt nach Hannover zog, um vor den Nachstellungen zu flüchten. Selbst das half nicht.

Es war keine Einbildung, als Laura S. ihren Exfreund durch ein Fenster ihrer neuen Wohnung erblickte. Wie sie erfahren sollte, war auch er nach Hannover umgezogen, in ihre Nähe. „Das war eine neue Dimension“, sagt Laura S. „Das hat mir total den Boden unter den Füßen weggezogen.“ Die nächste Zeit beschreibt sie als Psychoterror: Sie habe sich ständig verfolgt und beobachtet gefühlt, sie habe kaum noch allein das Haus verlassen, sie habe auf Spiegelungen in den Schaufenstern geachtet oder sich ständig umgedreht, wenn sie auf einer Rolltreppe stand. „Das alles hat mich total erschöpft“, sagt die 30-Jährige.

Erst seit 2007 gilt Stalking nach dem Strafgesetzbuch (§238 Nachstellung) als Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Die neue Rechtsprechung hat nicht nur zu einer Sensibilität in der Bevölkerung geführt, sie habe auch die Arbeit der Polizei erleichtert, sagt Oberkommissarin Sieverding. Wo zuvor noch eine Nötigung oder Beleidigung vorgelegen haben müsse, könnten die Beamten nun auch bei subtileren Handlungen gegen den Täter vorgehen – und zwar dann, wenn dieser die „Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt“, wie es im Gesetz heißt.

Es gibt Fälle, in denen es zu Gewalt kommt, die sogar in einem Angriff auf das Leben mündet. Die Polizei rät, von Anfang an konsequent gegen Stalker vorzugehen. Laura S. hatte schon nach zwei Monaten Anzeige erstattet und sich Hilfe bei einer Anlaufstelle gesucht. Später erwirkte sie eine einstweilige Verfügung gegen ihren Exfreund, der sich ihr fortan nicht mehr nähern oder anderweitig Kontakt aufnehmen durfte. Er hielt sich aber nicht daran. Vor einigen Monaten kam es dann zum neuerlichen Prozess vor dem Amtsgericht. Dort wurde der Stalker zu einer Geldstrafe verurteilt. Seitdem, sagt Laura S., habe sie Ruhe – und hofft, dass es so bleibt.

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