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SPD-Ortsverein

Streit um Papageien vor Gericht

Von Sonja Fröhlich

Ein Nachbarschaftsstreit um vier kreischende Papageien in Springe hat es nun in einem Berufungsprozess bis zum Landgericht geschafft. Ein promovierter Wirtschaftswissenschaftler klagt gegen die Haltung der exotischen Vögel in der Außenvoliere des Nachbarn, weil sie einen „ohrenbetäubenden Lärm“ verursachten.

Der 48-Jährige ist gerade zum Springer Ortsvereinsvorsitzenden der SPD gewählt worden und will für das Bürgermeisteramt kandidieren.

Sein Nachbar Ulrich Nakunst ist ein bodenständiger Arbeiter, und er hält seit mehr als 15 Jahren Vögel in einem Stall mit Durchflug zur Außenvoliere. Zu seinen 40 Vögeln zählen neben Wellensittichen und Ziegensittichen auch zwei Blaustirnamazonen und zwei Graupapageien, um die es bei dem Streit geht. Der ist vor knapp zwei Jahren vom Zaun gebrochen, als der Sozialdemokrat und seine Familie in das dahinterstehende Haus zogen. Die neuen Nachbarn fühlen sich vor allem auf der Terrasse und beim Fernsehen von den Papageienrufen gestört. Statt einer Aussprache gab es Vorwürfe, dann wurde die Polizei eingeschaltet und Ordnungsamtsmitarbeiter mussten die Vögel in Ohrenschein nehmen – hörten aber keine Belästigungen. Ein Richter des Amtsgerichts hörte vor Ort mehr und gab der Klage teilweise statt. Er entschied, dass die Vögel zu bestimmten Zeiten nur noch für zwei Stunden an die frische Luft dürfen.

Das Urteil spiegele lediglich das eigene Empfinden des Amtsrichters wider, kritisiert der Anwalt des Vogelhalters, Heinrich Eicke – weder die Nachbarn noch die städtischen Mitarbeiter seien vernommen worden. Zudem seien Vogelgeräusche in dem ländlichen Bereich üblich. Gerade dies sah auch der Richter des Landgerichts am Donnerstag anders. Er habe im Internet recherchiert und herausgefunden, dass die Papageien aus Südamerika und Afrika stammten. Und deren Angewohnheit sei es, sich „mit Kreischlauten und Pfiffen“ zu artikulieren. „Heimische Tierarten wie Ziegen, Hühnern oder Schweine machen solche Geräusche nicht“, sagte er. Im Sinne der Nachbarschaft regte er dennoch an, sich gütlich zu einigen. Beim Kläger stieß er damit auf taube Ohren.

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  • Antwort an den Freund der Freiheit Freund der Wahrheit – 13.05.09
    Wer die Rechtsprechung auf seiner Seite hat, ist ja nun mal nicht unbedingt ein Antidemokrat. Und wer die Freiheit seines Federviehs mit der Taktik "Das war schon immer so" verteidigen will, ist vielleicht etwas rückwärtsgewandter als er wahrhaben will. Geht es um Papageien oder um Kommunalpolitik? Nachtigall, ick hör dir trapsen!
  • Der Bürgermeister (in Spe) bin ich!!! Freund der Freiheit – 19.04.09
    Na ja, vielleicht wird hier den Bürgern aus Springe schon mal gezeigt, was sie unter einem solchen Bürgermeister erwartet!?

    Herrschsüchtige Antidemokraten besser nicht wählen!

    Wir erinnern uns doch an Gorbi? "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben".

    Der Bürgermeister ist Jahre später dahin gezogen!

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