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Amtsgericht Hannover

Taxifahrer gesteht Vergewaltigung und bekommt Bewährungsstrafe


Die Frau war dem Täter schutzlos ausgeliefert: Ein Taxifahrer hat am Donnerstag vor dem Amtsgericht Hannover gestanden, eine 21-Jährige vergewaltigt zu haben. Er wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
© dpa (Archiv)

Wegen Vergewaltigung einer 21-Jährigen hat das Amtsgericht Hannover am Donnerstag einen 30-jährigen Taxifahrer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. A., der gegenüber der Polizei stets von einvernehmlichen Sex gesprochen hatte, räumte die Tat auf Anraten seines Verteidigers vor Gericht ein. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bei dem Fall handele es sich zwar nicht um eine „klassische“ Vergewaltigung im herkömmlichen Sinn, die mit Gewalt einhergeht, sagte Amtsrichterin Monika Pinski in ihrer Urteilsbegründung. Dennoch habe sich der Angeklagte darüber bewusst sein müssen, dass er nicht das Richtige tat, als er sich an seiner stark alkoholisierten Kundin verging. Für Vergewaltigung gilt ein Mindeststrafmaß von zwei Jahren. Nur bis zu zwei Jahren hat das Gericht die Möglichkeit, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Als strafmildernd erkannte das Gericht an, dass der Angeklagte nicht einschlägig vorbestraft ist und dass er ein Geständnis ablegte, das dem Opfer eine belastende Aussage ersparte.

Eine Freundin hatte die alkoholisierte 21-Jährige Ende März nach dem Besuch der Raschplatz-Diskothek Zaza in das Taxi gesetzt, damit diese sicher nach Hause kommt. Auf dem Weg nach Burgdorf, gegen 2 Uhr, bog der Angeklagte an der Hermann-Bahlsen-Allee in Groß-Buchholz in ein Waldstück ab. Dort zog er die Kundin aus und verging sich an ihr. Die junge Frau habe sich nicht zur Wehr gesetzt, weil sie sich dem Angeklagten in der Einsamkeit schutzlos ausgeliefert gefühlt und Angst vor Gewalt gehabt habe, sagte Staatsanwalt Joachim Grupe. Zudem sei sie alkoholbedingt in einer hilflosen Lage gewesen.

Der Angeklagte, der mit weißem Hemd und Krawatte erschienen war, räumte die Vorwürfe zwar ein. Er behauptete aber, es habe sich um ein „Missverständnis“ gehandelt: „Ich dachte, es lief auf die freundliche Art“, sagte er und machte dabei eine symbolische Handbewegung. Sein Verteidiger unterbrach ihn hastig: „Ich finde, es reicht.“ Die junge Frau kämpfte mit den Tränen und umklammerte die Hand ihrer Freundin, als sie den Gerichtssaal betrat.

Als sich A. bei ihr entschuldigte, schüttelte sie nur stumm mit dem Kopf. Der Taxifahrer war für die Zeit seines Strafverfahrens gesperrt worden. Hallo Taxi-Geschäftsführer Wolfgang Pettau sagte gegenüber dieser Zeitung, er sehe „keine Veranlassung, einen verurteilten Sexualstraftäter weiter zu beschäftigen“. Die Stadt will dem 30-Jährigen nach Kenntnis des Urteils den Personenbeförderungsschein entziehen. Der Fachberatungsstelle gegen sexuellen Missbrauch, Violetta, waren in den vergangenen drei Jahren zwei weitere Fälle sexuellem Missbrauchs von Taxifahrern bekannt geworden. „Taxis sind aber nach wie vor Transportmittel, die sicher sind“, sagt die Kinder- und Jugendlichentherapeutin Christine Linz.

Sonja Fröhlich

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