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Boehringer

Tierimpfstoffzentrum in Hannover wird Fall für Bundesgericht

Von Sonja Fröhlich

Ist ein Restrisiko austretender Viren den Anwohnern im Umkreis des Tierimpfstoffzentrums von Boehringer zuzumuten? Und hätte dieses Thema bereits in den Bauplänen eine Rolle spielen müssen? Über diese Fragen wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müssen.
© Ralf Decker (Archivbild)

Die Bürgerinitiative (BI), die zwei Kirchröder Anwohner im Rechtsstreit gegen die Pläne von Boehringer vertritt, hat jetzt Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg eingelegt.

Im Januar hatten die Lüneburger Richter ihre Normenkontrollklage gegen die Baupläne der Stadt abgewiesen. Die Kläger hatten moniert, dass sie über die Pläne falsch informiert worden seien, weil stets von „Null-Emissionen“ die Rede war. Der abgeschlossene Vertrag sei weniger strikt, die Anwohner befürchten, dass Viren austreten könnten. Das Gericht teilte zwar die Auffassung, dass ein Restrisiko nicht auszuschließen sei. Dies habe die Stadt jedoch nicht bereits im Bebauungsplan beurteilen müssen. Das sei Sache des Genehmigungsverfahrens. Darüber gab es innerhalb des Senats aber unterschiedliche Meinungen – so wurde eine Revision ausdrücklich zugelassen. Nach eingehender Prüfung des Urteils haben sich die Kläger nun zu dem Schritt entschieden. „Es bleibt nach wie vor spannend“, sagt ihr Anwalt Eckhard David.

Parallel dazu gehen die Anwohner gegen die gentechnische Genehmigung vor, diese Klage ist beim Verwaltungsgericht Hannover anhängig. Auch in diesem Verfahren geht es um die Gefahr freigesetzter Krankheitserreger. Das Gesundheitsamt hatte der Einstufung in die vorliegende Risikoklasse zugestimmt, unter der Maßgabe, dass die Übertragbarkeit von Krankheiten auf Menschen ausgeschlossen werden kann. Das Restrisiko sei dabei nicht bewertet worden, sagt David.

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