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Unfälle an Bahnsteigkante

Üstra kommt wohl um Schmerzensgeld herum

Von Bernd Haase

Üstra-Fahrgäste, die sich am Spalt zwischen Bahnsteigkanten und Türen der Stadtbahnen verletzt haben, dürfen kaum mit Entschädigungen rechnen. Das ist am Dienstag in einem Prozess vor dem Landgericht Hannover deutlich geworden, bei dem eine 58-jährige Hannoveranerin das Verkehrsunternehmen verklagt hatte.
Am Spalt zwischen Bahnsteigkante und Stadtbahn-Türen ist es immer wieder zu Unfällen gekommen.

Am Spalt zwischen Bahnsteigkante und Stadtbahn-Türen ist es immer wieder zu Unfällen gekommen.

© Christian Elsner (Archivbild)

„Wer in die Stadtbahn einsteigt, muss Sorgfalt walten lassen“, sagte Richter Jörg Spamer.

Nachdem die HAZ im März vergangenen Jahres über den Unfall einer 79-jährigen Frau am Bahnsteig berichtet hatte, meldeten sich in der Folgezeit zahlreiche Fahrgäste, denen Ähnliches passiert war. Die Üstra hat inzwischen knapp zwei Dutzend Fälle eingeräumt, darunter auch den der 58-Jährigen: Sie war am 14. Juli 2008 beim Einsteigen am Aegi mit dem Fuß in den Spalt geraten, tiefer hineingerutscht und musste von zwei Passante hinausgezogen werden. Sie zog sich unter anderem zwei Bänderrisse sowie Verletzungen der Blutgefäße im Bein zu.

Die Frau fordert nun von der Üstra 3500 Euro Schmerzensgeld, eine Kostenpauschale und Haushaltsführungsgeld. „Die Üstra hat ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt“, sagte Anwältin Kristina Renner. Ihrer Auffassung nach hätte das Unternehmen entweder technische Vorkehrungen treffen oder zumindest vor der Gefahr warnen müssen. Renner nannte als Beispiel die Nürnberger U-Bahn, bei der der Spalt mit einem ausfahrbaren Blech überbrückt wird. Richter Spamer zeigte wenig Neigung, dem zu folgen. Er wies darauf hin, dass die gesetzlich zulässige Spaltbreite von 25 Zentimetern am Aegi mit 8,5 Zentimetern weit unterschritten wird. „Was den Einbau weiterer technischer Hilfsmittel angeht, muss man das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen abwägen“, sagte er. Aufwendungen für Nachrüstung der Fahrzeuge und Wartung hätte die Allgemeinheit zu tragen, gab er zu bedenken.

Auch das Fehlen von Warnhinweisen hält der Richter nicht für ausschlaggebend. „Es wird mittlerweile im Alltag vor allem und jedem gewarnt. Das nutzt sich schnell ab und wird oft genug missachtet“, sagte er. Der Klägerin sei als regelmäßiger Stadtbahnnutzerin der Spalt auch bekannt.

Julia Pesch, Anwältin der Üstra, lehnte eine außergerichtliche Einigung ab. „Wir brauchen eine Entscheidung, um Rechtssicherheit zu erlangen“, erklärte sie. Die Üstra müsste, wenn sie Schadensersatz leistet, weitere Verfahren fürchten. Richter Spamer will nun bis Ende April entscheiden, ob noch ein Gutachter eingeschaltet wird. Anwältin Renner zeigte sich enttäuscht: „Die Sicherheit der Fahrgäste sollte an erster Stelle stehen, hier würde ich mir mehr Entgegenkommen der Üstra wünschen.“ So seien zum Beispiel Warnhinweise in Form von Bildern an den Stadtbahntüren sehr wohl geeignet, um auch ständigen Nutzern die Tücken des Spaltes vor Augen zu führen.

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  • ÜSTRA, ÜSTRA... manneH – 11.03.10
    Man mag ja denken wie man will. Fakt ist jedoch: Nach anfänglichen Leugnen hat die Üstra zugegeben, dass diese Unfälle passieren. Und hat dann an neuen Stationen Warnmarkierungen angebracht. Also sind diese "Spalten" tatsächlich gefährlich. Und zwar für alle Altersgruppen!

    P.S. Habe den Richter mal gegoogelt. Er ist Baujahr 1969. In diesem seinen jungen Alter sind für ihn die Öffi-Nutzer wahrscheinlich nur dumm?!
  • Uestra und mehr A.Vanselow – 11.03.10
    In welcher Zeit leben wir eigentlich. Wenn ich die Kommentare lese, kommen mir die Geschichten aus früheren Jahren ins Gedächtnis. Hier werden die Unfälle bei der Uestra so abgetan als wenn es nur topfitte und mobilitätsuneigeschränkte Menschen gibt. Da wird noch gelacht und gehämt wenn sich jemand so verletzt. Wie lauten doch die Sprüche: Sollen doch diese Menschen zu Hause bleiben wenn sie zu blöde sind 8,5 cm Spalten zu sehen. Großes Glück für all diejenigen, wenn sie immer topfitt sind. Hoffen wir nur, dass das auch im Alter so ist. Aber dann kann man ja seine Meinung ändern.
  • @kinderwagenfahrer Fast Großvater – 10.03.10
    Ich kann es bis heute nicht verstehen wie wir unsere Kinder trotz hohen Stufen an Bus und Bahn ohne Unfall groß bekommen haben. Normalerweise müssten die doch mindestens 20x raus gefallen sein. Mal Spaß beiseite. Wenn ich mir anschaue wie dumm sich heutzutage Eltern mit ihren Kinderwagen anstellen um ein oder auszusteigen wundert mich nichts mehr. Klar für einen Buggy mit 5cm großen Rädern ist eine 8,5 cm Lücke schon zu groß. Wir hatten deshalb auch noch richtige Sportkarren mit 20cm großen Rädern, ja und damit ging es halt, allerdings waren wir auch nicht so unpraktisch modern!
  • @Kinderwagenfahrer Nordhannover – 10.03.10
    Guter Joke: ein Richter der Öffis fährt!!! Muaha, hier lag das ganze Wohnzimmer vor Lachen auf dem boden...
  • Ein Richter der nie mit den Öffis fährt!!! Kinderwagenfahrer – 10.03.10
    Linienbus schleift Seniorin mit!!!!!!
    Und das ohne Spaltbreite!!!!
    Heute in Hannover bei der Üstra passiert!!!
    Wo ist die Entschädigung für den Streiktag? Höhere Gewalt?
    Wer stoppt diese Geisterfahrer...
    Bitte wieder eine AntiÜstra Demo machen!!!!!
    PS jede grüne Bahn hat unterschiedliche Spaltbreiten!!!
    LG Kinderwagenfahrer die bleiben auch hängen!!)
    Wäre das die Mami vom Richter gewesen, hätte Mami ausgesorgt gehabt!!!
  • Schuld Tom – 10.03.10
    Mal im Ernst: wer es schafft, sich in einem auch nur 10cm breiten Spalt seinen Fuß dazwischen zu schieben, hat entweder extrem kurze Füße oder aber den Fuß quer gehalten. Und selbst das ist fast schon akrobatisch.

    Wenn also solche Verrenkungen und "unnormale" Verhaltensweisen dazu führen, dass Schmerzensgeld gezahlt werden soll, so holen wir uns ruck-zuck amerikanische Verhältnisse ins Haus.

    Da gibt es ganz andere Situationen, in denen Schmerzensgeld dringend fällig wäre, aber nur wenig oder gar nichts gezahlt wird.

    Also: in diesem Fall eindeutig pro Üstra und gegen die Dummheit der Leute! Und jetzt bitte keine komischen Anmerkungen, es seien ja Senioren, etc. pp.
  • Mal andere Verkehrsmittel vergleichen M – 10.03.10
    Wenn man sich mal vor Augen führt welche Kletteraktion nötig ist und klaglos hingenommen wird(!), um in eine Regionalbahn zu steigen (inklusive öffnen der schweren Türen) oder auch nur ein einen ICE, Bus, PKW, usw.. Da sind die 8cm Spalt ein Hindernis welches selbst schlürfenden Ganges überwunden werden kann. - Wer dazu nicht in der Lage ist, der sollte den Gefahren des Alltags lieber ausweichen, ganz gleich ob er 17, 58 oder 79 Jahre alt ist.
  • Fehlkonstruktion Antiüstra – 10.03.10
    Wie von uns bereits zigfach berichtet und jetzt erneut bestätigt: lebensgefährlich, der rollende Metallaschlauch! Wir von Antiüstra lehnen dieses unnatürliche, der göttlichen Ordnung widersprechende Fortbewegungsmittel gänzlich ab und treten für eine Renaturierung der Wunden ein, die der Oberfläche und dem Untergrund beim Bau dieses Monstrums gerissen wurden.
  • Erst mal richtig lesen RL – 10.03.10
    @Cap.america:
    In diesem Fall hat nicht eine 80-jährige geklagt, sondern eine 58-jährige.
    Wäre ja noch schöner, wenn jeder für seine eigene Unfähigkeit andere verantwortlich machen kann, und noch dran verdient.
    Ansonsten fordere ich ein spaltfreies Europa. Entfernt auch die Gletscherspalten! Wer ist da verantwortlich, wenn dort jemand hineinstürzt??
  • uestra linderin – 10.03.10
    wie dreist muss man denn sein, um von der uestra geld zu fordern, weil man selbst nicht schaut, wo man hintritt. 8,5cm sind eine durchaus überwindbare hürde.
    ich bin gewiss kein freund der uestra, aber das geht wirklich zu weit.
  • Üestra Lindener – 10.03.10
    @SJ,

    dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

    Das Verfassungsgericht muss sich mit dem Fall beschäftigen, notfalls auch der Europäische Gerichtshof.
    Offensichtlich gibt es hier einen rechtsfreien Raum und so etwas darf in Deutschland nicht sein.

    Weg mit dem Spalt, für ein Europa ohne Barrieren.
    Wo ist eigentlich der "Umweltdezernent", wenn man ihn braucht??

    Gruss

    Lindener
  • Ich sehe es als nicht notwendig an. neu – 10.03.10
    @Cap.America:

    Ich bin froh, das hier noch nicht das Recht herrscht, was bei den Amerikaneren herrscht, wo alles irgendwo stehen muss!!

    Ich denke mal jeder sollte in der Lage sein, einen 10-25 cm grossen Schritt zu machen ohne das dieses irgendwo steht, man sollte nun mal die augen auf machen!

    Den leuten, die dauerhaft mit der Bahn fahren, sollte es bekannt sein, dass der Spalt da ist!

    Ansonsten sollte man auch mal ein bischen drauf achten wohin man läuft.

    Ich sehe es nicht als sinnvoll an, über schmerzensgeld denken zu können was zu ändern.

    Ich bin der Meinung:

    Die Sicherheit der Fahrgäste ist bei "normalen" Verhalten gewährleistet, das sich manche aus unvorsicht, versehentlich falsch verhalten ist möglich, aber soll man alle Fälle als Warnhinweis hinhengen?
  • Das Leben ist voller Risiken T.P. – 10.03.10
    @ Cap America. Natürlich ist es schmerzhaft und unschön, wenn man sich verletzt. Aber die Teilnahme am Verkehr, ja die Teilnahme am Leben insgesamt ist mit Gefahren verbunden. Und diese Gefahren werden mit dem Alter nicht weniger. Man kann aber nicht die ganze Welt in Watte packen und das Risiko auf Null drücken. Man kann nur versuchen, dieses zu reduzieren, ein Restrisiko wird immer bleiben. Deswegen sind die maximalen Abstände zwischen Tür und Bordstein ja auch gesetzlich festgelegt, damit ein sinnvoller Kompromiss aus Sicherheit und Einsatzfähigkeit (Ansonsten müssten alle Bahnsteige kerzengrade sein, die Bahn dürfte keine Federung haben etc.) besteht. Soweit ich das Thema richtig verfolgt habe, hält die ÜSTRA diesen Abstand ein. Damit ist die Sache relativ eindeutig.

    Leider leben wir in einer Gesellschaft, in der persönliche Verantwortung und Risiko abgelehnt wird und man immer ganz schnell dabei ist, jemanden zu verklagen. Wo das ganze mündet, zeigt uns USA mit den kuriosen Klagen.

  • Hm SJ – 10.03.10
    Ich finde hier sollte die Bundesregierung einschreiten! Der 8,5cm Spalt zwischen Bahn und Kante darf kein Rechtsfreier Raum bleiben!

    In erster Instanz brauchen wir ein Stopp-Schild. Dann sollte das Fallen in den Spalt verboten werden: Damit lässt sich dies dann ja ausschliessen.
  • Kommentare Cap.America – 10.03.10
    Als außenstehender ist es immer sehr einfach zu meckern und zu glauben
    den Opfern gehe es nur um schnelles Geld.
    Ich halte es allerdings für unwahrscheinlich das eine 80. jährige Dame auf das schnelle große Geld aus ist.
    Man darf das seelische und körperliche Leiden, auch für die Angehörigen nicht unterschätzen!
    Mit einem Schlag ist das Leben extrem eingeschränkt, man darf nicht vergessen das ältere Menschen mit solch einer Verletzung länger zu kämpfen haben, als ein junger Mensch.
    Bei diesem Prozess geht es auch darum zukünftige Unfälle zu verhindern.
    Es könnte auch mal Ihre Angehörigen treffen und wenn dann Ihre Mutter, Großmutter oder evt. Tochter sich schwer verletzt, tja dann werden sicherlich auch Sie bei Üstra an der Tür klopfen und nach dem „schnellen Geld“ jammern.
    Aber bis dahin versuchen wir es einfach mal mit unüberlegten Kommentaren.
  • Die eigene Dummheit tl – 10.03.10
    Wieso eigentlich versuchen die Leute immer andere Menschen für die eigene "Dummheit" zahlen zu lassen. Das klingt jetzt zwar hart und Verletzungen sind nicht nett, aber wer nicht richtig aufpasst ist mMn einfach selbst schuld.
    Hätte ja amerikanische Verhältnisse hier angenommen, wäre die Klage zugelassen worden.
  • „Wer in die Stadtbahn einsteigt, muss Sorgfalt walten lassen“ whoknows – 10.03.10
    Wie Recht der Richter damit hat. Es ist einfach schlimm, wenn manche die Schuld für eigene Lebensuntüchtigkeit bei anderen suchen wollen.
  • Betreff Autor – 10.03.10
    Die Üstra soll blechen, weil die Leute zu blöd zum sicheren Einsteigen sind? Versuchen kann man es ja mal, oder wie?
  • watt? Ramstein – 10.03.10
    Dieser Kommentar wurde von der HAZ.de-Redaktion gelöscht. Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen: www.haz.de/nutzungsbedingungen
  • TfL tube B. McGregor – 10.03.10
    Mind the gap
  • TfL tube Boris McGregor, SW1 4ET, London, UK – 10.03.10
    "Mind the gap!"

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