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Bestechung

Uni streicht neun Juristen den Doktortitel

Von Juliane Kaune

Der Fall des wegen schwerer Bestechlichkeit verurteilten Juraprofessors Thomas A. hat ein gravierendes Nachspiel für neun seiner ehemaligen Doktoranden.
Die Uni hat Konsequenzen durchgesetzt.

Die Uni hat Konsequenzen durchgesetzt.

© Rainer Surrey

Die Leibniz Universität hat den Kandidaten, die bei dem früheren Hochschullehrer promoviert hatten, ihren Doktortitel aberkannt. "Wir wollen den unangenehmen Vorgang im Rahmen unserer Möglichkeiten ordnungsgemäß abschließen", sagt Vizepräsident Günter Scholz. Der Dekan der Juristischen Fakultät, Prof. Volker Epping, rechnet damit, dass die betroffenen Juristen, vor allem Anwälte, aber auch Staatsbedienstete und ein Richter, gegen die Annullierung klagen. Eine Klage ist beim hannoverschen Verwaltungsgericht bereits eingegangen. Nach Eppings Angaben kommt der "weit überwiegende Teil" der Betroffenen aber nicht aus Hannover.

Im April 2008 war A. zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er in 68 Fällen von einer bundesweit tätigen Promotionsvermittlung Geld für die Betreuung von Doktoranden angenommen hatte. Insgesamt ließ er sich mit 156.000 Euro bestechen, um examinierten Juristen, die mitten im Job standen, zum Doktortitel zu verhelfen. Allerdings schlossen nur neun von ihnen die Promotion erfolgreich ab ­ sie mussten auch vor einem Zweitgutachter und den üblichen Prüfungsgremien bestehen.

"Wir gehen davon aus, dass die Kandidaten, allesamt Juristen, gewusst haben, worauf sie sich einlassen", sagt Epping. Schließlich hätten sie bis zu
25.000 Euro gezahlt, um an den Doktortitel zu gelangen, für den sonst keinerlei Gebühren entrichtet werden müssen. Zudem gebe es in den Akten der Staatsanwaltschaft eindeutige Hinweise, dass die Promotionsfirma die Kandidaten unterwiesen habe, an der Juristischen Fakultät ausschließlich mit A. über das Vermittlungsprozedere zu sprechen. Die Fakultät habe entschieden, dass die Kandidaten die Rechtswidrigkeit der Promotion hätten erkennen müssen. Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz sei es in einem solchen Fall möglich, den erworbenen Titel wieder abzuerkennen.

Mitunter arbeiten die Betroffenen seit Jahren als promovierte Juristen in Kanzleien, Wirtschaftsunternehmen oder dem öffentlichen Dienst ­ die Fälle stammen aus der Zeit zwischen 1998 und 2005. Die Juristen haben einen Monat Zeit, Klage gegen die Uni einzureichen. Sollte die Hochschule in einem möglichen Gerichtsprozess Recht bekommen, könnte das für manche von ihnen "existenzbeeinträchtigende Konsequenzen" haben, meint Epping.

Jura-Dekan: Das Disziplinarverfahren gegen den früheren Dekan Stephan M. soll im April abgeschlossen sein. Auch ihm war vorgeworfen worden, Geld von der Promotionsfirma erhalten zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt.

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  • Aberkennung von Doktortiteln Uni Hannover Kritischer Leser – 14.03.09
    Die Argumente des Dekans der Juristischen Fakultät sind nicht schlüssig. Die Doktoranden hatten nie Geld an die Universität oder den Betreuer gezahlt sondern ausschließlich an die Vermittlungsfirma. Dieser Vermittlungsvertrag wurde bezüglich seiner Rechtmässigkeit nie in Frage gestellt und unterliegt der Vertragsfreiheit. Man kann nicht ernstlich behaupten, dass die Doktoranden aufgrund der Bezahlung dieser Vermittlungsagentur hätten wissen müssen, dass dies ggf. rechtgswidrig sein könnte. Hier fehlt die Kausalität des Handelns auch im verwaltungsrechtlichen Sinne. Dies hat auch das Amtgericht für Strafsachen Hannover in mehreren Fällen so gesehen und die betroffenen Doktoranden vom Vorwurf der Beihilfe in diesen Fällen freigesprochen. Alle abgeschlossenen Doktorarbeiten wurden auch im Verfahren in Hildesheim als lege artis erstellt angesehen und anerkannt. Die Juristische Fakultät täte gut daran, nicht immer wieder Negativschlagzeilen in eigener Sache zu produzieren sondern sich der Wissenschaftsarbeit zuzuwenden.

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