In den vergangenen Wochen hat es Verwirrung bezüglich der Tests auf Schweinegrippe gegeben. Was sollten Betroffene beachten?
Wer Grippesymptome spürt, sollte zunächst seinen Hausarzt telefonisch um Rat fragen. Dieser wird in der Regel eine spezielle Grippesprechstunde anbieten, damit keine anderen Patienten angesteckt werden. Nach einer persönlichen Untersuchung entscheidet der Arzt dann, ob eine Behandlung mit Grippemedikamenten und ein spezieller Schweinegrippetest nötig sind.
In welchen Fällen wird getestet?
Wir haben uns aktuell mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KVN), der Krankenhausgesellschaft, dem Landesgesundheitsamt (LGA) und dem Gesundheitsministerium darüber geeinigt, welche Personengruppen getestet werden sollten. Das sind begründete Verdachtsfälle und Risikogruppen. Mit diesem Vorgehen wollen wir unnötige Tests vermeiden. In der Anfangsphase der Grippewelle haben sich viele Menschen testen lassen, die gar keine Symptome hatten.
Wann besteht ein begründeter Verdacht?
Wenn jemand Fieber über 38 Grad und gleichzeitig mindestens eins der folgenden Krankzeitszeichen hat: Husten oder Atemnot, Muskel-, Glieder- und Kopfschmerzen oder Halsschmerzen. Risikogruppen sind Menschen mit erhöhtem Komplikationsrisiko wie Kleinkinder, Senioren über 65 Jahre, Schwangere, chronisch Kranke und Personen mit schweren Grippesymptomen. Zu dieser Gruppe zählt auch das medizinische Personal.
Müssen Betroffene Angst haben, dass sie den Test selbst bezahlen müssen?
Nein. Wie bereits mitgeteilt wurde, haben die KVN und der GKV-Spitzenverband beschlossen, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten des Tests für Risikogruppen übernehmen. Grippemedikamente werden ebenfalls von den Kassen bezahlt. Bei begründeten Verdachtsfällen analysiert das Landesgesundheitsamt in seinem Labor die Proben.
Interview: Nicola Zellmer
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