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Wiederaufgerollter Vergewaltigungsprozess

Unschuldig im Knast: Angeklagte freigesprochen


Zwei Männer aus der Nähe von Hannover haben jahrelang wegen Vergewaltigung in Haft gesessen. Jetzt hat das Landgericht Lüneburg die beiden Angeklagten in einem wiederaufgerollten Prozess freigesprochen.
© Tim Schaarschmidt (Symbolbild)

Jahrelang haben zwei Männer wegen der angeblichen Vergewaltigung einer 15-Jährigen im Gefängnis gesessen. Am Mittwoch hat das Landgericht Lüneburg die beiden in einem wiederaufgerollten Prozess freigesprochen. Die junge Frau hatte ihren Vater und einen Bekannten beschuldigt, sie im Jahr 2001 missbraucht zu haben. Danach tauchten erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers auf, das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

Auch die Staatsanwaltschaft hatte in Lüneburg auf Freispruch und Haftentschädigung plädiert. Das Urteil des Landgerichts Hannover wurde aufgehoben. Jetzt könnten auf die Landeskasse Zahlungen in siebenstelliger Höhe zukommen. Die Männer aus Garbsen waren im Mai 2004 vom Landgericht Hannover verurteilt worden.

Der Vater hat seine Strafe mittlerweile verbüßt. Er war 2004 vom Landgericht Hannover zu fünf Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof reduzierte die Strafe später geringfügig. Ein Freund der Familie war zu zwölf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof verwarf später eine Revision. „Dafür habe ich zehn Jahre gekämpft“, sagte der 45-Jährige nach dem Freispruch am Mittwoch. Die Anwältin der jungen Frau wollte nach dem Prozess nicht sagen, ob sie Revision einlegt.

Der Vorsitzende Richter Axel Knaack sprach von einem „Verfahren mit letztlich verheerender Bilanz, in dem es nur Verlierer gibt.“ Die Angeklagten seien durch die Hölle gegangen. In Hannover hätte ein Freispruch erfolgen müssen: „Nach heutigem Kenntnisstand hätte nicht einmal Anklage erhoben werden dürfen“, sagte Knaack in der Urteilsbegründung.

Zu den Opfern gehöre außer der vermutlich psychisch kranken Jennifer jedoch auch das „Netz wohlmeinender Menschen“ um sie herum, darunter eine Englischlehrerin und die Mitarbeiterin einer Beratungsstelle in Hannover für junge Frauen als Opfer sexuellen Missbrauchs. Jennifer war nicht vor Gericht erschienen.

Kurz vor Ende des Verfahrens hatte ihre Anwältin noch ein angebliches ärztliches Attest eingereicht, das dem vermeintlichen Opfer eine Krebserkrankung im Jahr 2005 bescheinigen sollte. Das Schreiben erwies sich als Fälschung. Die Gutachter sahen sich dadurch in ihrer Einschätzung bestätigt, die junge Frau leide unter einer psychischen Störung.

Die heute 25 Jahre alte Frau hatte einige Monate nach dem Urteil des Landgerichts Hannover ausgesagt, sie sei seit ihrem achten Lebensjahr das Opfer eines Mädchenhändlerrings gewesen. Auch habe sie mitansehen müssen, wie ein Baby getötet wurde. „Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Aussage vom 15. September 2004 jahrelang gesetzeswidrig verschwiegen“, sagte der Hamburger Verteidiger Johann Schwenn zu Prozessbeginn Anfang August. Er kritisierte während des Verfahrens die Arbeit der Staatsanwaltschaft in Hannover und sprach von „Rechtsbeugung“.

Die Verteidigung konnte nach Einschätzung des Gerichts massive Fehler in den Gutachten des ersten Prozesses nachweisen. Jennifer war für Schwenn durch „hochsuggestives Befragen“ in der Einrichtung für Opfer sexueller Gewalt mit ihren Aussagen immer weiter nach vorne gedrängt worden. Ihr sei damals alles geglaubt worden, obwohl sie bereits an einer psychischen Störung gelitten habe oder auf dem Weg dorthin gewesen sei.

dpa

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