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Prozessauftakt

Vater ersticht elf Monate alte Tochter

Von Sonja Fröhlich

Die Vorwürfe klingen unfassbar: Mit einem Klappmesser soll der Vater im September vergangenen Jahres sein elf Monate altes Baby erstochen und die Mutter lebensgefährlich verletzt haben.
© Rainer Dröse

Der wegen Totschlags angeklagte 54-Jährige kündigte gestern zum Prozessauftakt an, dass er aussagen wolle.

Der erste Verhandlungstag mit der Anklageverlesung dauerte jedoch nur wenige Minuten. Der mutmaßliche Täter ist ein älterer, hagerer Mann, mit lichten grauen Haaren. Im Gericht trägt er zunächst eine Baseballkappe und hält sich einige Zettel vor sein Gesicht. Dann überlegt er es sich anders, gibt sein Gesicht frei und blickt reglos in die Kameras. Masoud M. wird beschuldigt, während eines Beziehungsstreits zum Messer gegriffen und seine Tochter erstochen zu haben. Shirin (auf Persisch: die Süße) war elf Monate alt, als das Messer ihr Herz und ihre Lunge durchbohrte. Auch die Mutter erlitt lebensgefährliche Stichverletzungen. Staatsanwältin Inge-Beate Schwancke beschränkt sich auf die Fakten. In der Nacht vom 25. September 2008 soll der Vater sein Kind mit einem Klappmesser und zwei gezielten Stichen in den Oberkörper getötet haben. „Shirin ist innerlich verblutet.“

Die Mutter, die den Prozess als Nebenklägerin verfolgt, ringt bei diesen Worten um Fassung. Vermutlich ist es das erste Mal nach der Bluttat, dass sie ihren früheren Lebensgefährten, der in Untersuchungshaft sitzt, wiedersieht. Die zierliche blonde Frau fixiert sein Gesicht fast pausenlos. Doch der 54-Jährige weicht aus, blickt nur nach unten.

Als der Notruf im September bei der Polizei einging, soll der Mann gerufen haben: „Ich habe meine Frau und mein Kind umgebracht.“ In der Dreizimmerwohnung in Stöcken fanden die Beamten das tote Mädchen. Die lebensgefährlich verletzte Mutter und der ebenfalls verletzte Vater kamen in ein Krankenhaus. Schon vorher soll der Iraner seine Frau bedroht und geschlagen haben. Zwischendurch flüchtete sie in ein Frauenhaus, kehrte dann aber zu ihm zurück.

Die Staatsanwaltschaft hat wegen Totschlags, nicht wegen Mordes Anklage erhoben. Für sie scheidet auch das mögliche Mordmerkmal der Heimtücke aus. Begründet wird dies mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs: Danach setze Heimtücke voraus, dass das Opfer arg- und wehrlos sei. Dafür sei aber nötig, dass es überhaupt schon Argwohn schöpfen kann. Dazu sei ein Baby noch nicht in der Lage. Das Argument ist aber unter Juristen umstritten.

Der Prozess wird nach Ostern fortgesetzt. Ms Verteidigerin kündigte für den nächsten Verhandlungstag eine Aussage des Angeklagten an. Wie sie lauten wird, ist unklar. Gegenüber der Polizei soll Masoud M. einmal behauptet haben, die Frau habe das Kind getötet.

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  • @bibo m – 26.03.09
    warum soll die Religion hier denn eine Rolle spielen? Sie wird mit keinem Wort erwähnt.!
  • Marek bibo – 25.03.09
    Diese Taten, sofern sie von Christen oder anderen begangen werden, sind "einfache" Familien/Beziehungsdramen. Dort spielt die Religionszugehörigkeit keine Rolle.
    Warum hier?

  • Argwohn Matthias – 25.03.09
    Ein Mord setzt die Fähigkeit des Opfers voraus, Argwohn zu empfinden: habe ich das richtig verstanden? Demnach könnte es eigentlich nie einen Mord an einem Baby geben.
    Tickt ihr noch richtig?

  • Islam heisst Frieden! Marek – 24.03.09
    Aber auch dieser Mord hat wie immer nichts mit dem Islam zu tun....
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