Die Eltern, die das Verfahren seit sechs Jahren begleiten, sagten, sie seien „fassungslos und traurig über das plötzliche Zurückrudern“ des Richters gewesen – zumal die Beweislast gegen den Arzt bis dahin erdrückend gewesen sei. Ein anderer Prozessbeobachter sagte: „Wenn ein Kind tot ist, gibt es ein öffentliches Interesse am Ausgang eines Verfahrens. Da muss ein Richter entweder einen Freispruch entscheiden oder eine Strafe verhängen – aber er darf nicht einfach einstellen.“ Richter Erhard Lüken hatte in der vergangenen Woche beantragt, das Verfahren gegen den Neurochirurgen Mohammad M. gegen ein Bußgeld einzustellen. Als Grund nannte er unter anderem die mangelnde Erfahrung des Arztes, der damals im zweiten Ausbildungsjahr war. Die Staatsanwaltschaft hielt jedoch an der Fortsetzung des Verfahrens fest. Weil die Verteidigung weitere Beweisanträge eingebracht hat, wird mit einem Urteil frühestens Anfang nächsten Jahres gerechnet.
Am Mittwoch haben die Verteidiger ein neuerliches Gutachten vorgelegt, das den 35-jährigen Arzt entlasten soll, der heute an der MHH tätig ist. Nach den Ausführungen von Prof. Steffen Rosahl, Chefarzt der Klinik für Neurochirurgie in Erfurt, könnten auch unbemerkte Probleme bei der voran gegangenen Operation aufgetreten sein und in der Folge zum Tod geführt haben. Der achtjährigen Saskia war im September 2003 im Nordstadtkrankenhaus ein gutartiger Hirntumor erfolgreich entfernt worden. Eine Woche später starb das Kind. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass ein von M. zu spät verabreichtes Hormonspray, das den massiven Flüssigkeitsverlust gestoppt hätte, zum Tod des Kindes geführt hat. Ein Rechtsmediziner und mehrere Fachärzte hatten dies vor Gericht bestätigt. Die Verteidigung will beweisen, dass auch andere Möglichkeiten ursächlich für Saskias Tod sein könnten. Vergangene Woche hatte bereits ein erster von der Verteidigung beauftragter Sachverständiger der Kinderklinik auf der Bult, in die Saskia später verlegt worden war, Fehler bei der Dosierung von Paracetamol vorgehalten. In Rosendahls Stellungnahme wird nun ein vor oder bei der Operation entstandener Hirndruck als „wahrscheinlicher“ Auslöser der Krampfanfälle genannt, die Saskia stark geschwächt hatten.
Bekannt wurde am Mittwoch das Verschwinden der computertomografischen Bilder, die nach der Operation von Saskia angefertigt worden waren. Laut Verteidiger Bertram Börner soll Rosendahl der erste Sachverständige sein, der für seine Ausführung zumindest die Duplikate der Bilder herangezogen hat. „Es ist mir unverständlich, dass die anderen Gutachter da nicht drauf geguckt haben“, sagt er.
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Kommentare
Oh je... Dr. Hans Olg – 10.12.09
Na, hier sind ja die Rechtsexperten Hannovers mal wieder versammelt :-)Offensichtlich wissen sie nicht, dass der Strafprozeß nicht der Wichtige ist, sondern das zivilrechtliche Verfahren, das an anderer Stelle stattfindet. Weiterhin gilt in jedem Strafverfahren, dass eine Verurteilung ausgeschlossen ist, wenn z.B. die Schuld des Angeklagten nicht eindeutig feststeht. Wer die Gutachten verstanden hat, weiss, dass eine Verurteilung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht möglich ist nach dem Grundsatz in dubio pro reo. Der Richter versucht hier einen Kompromissweg zu gehen, indem er die Einstellung - nicht den Freispruch - vorschlägt.
Rechtliches SW – 10.12.09
Die juristische Unkenntnis des ersten Kommentators wird bereits daran sichtbar, dass er sich eine entsprechende Sanktion seitens 'der vorgesetzten Dienststelle' wünscht. Ich bezweifle, dass jemand, der bereits die Grundsätze des Richteramts nicht verstanden hat, in der Lage dazu ist, die Richtigkeit oder Falschheit einer gerichtlichen Einstellungsentscheidung, wie sie vorliegend im Raum steht, hinreichend zu beurteilen.mangelhaft Peter Silie – 10.12.09
Schon möglich, dass auch andere Ursachen beim Tod des Mädchens eine Rolle spielten. Fakt ist aber, dass der Arzt fundamentale Fehler bei der Behandlung gemacht hat, wie zahlreiche Mediziner vor Gericht bestätigten. Da ist es nicht nur aus Sicht der Eltern mehr als unverständlich, wenn der Richter nun meint den Prozess nicht weiterführen zu müssen. Ich möchte nicht der nächste Patient sein, an dem der Mediziner rumpfuschen darf!Bananenrepublik Hermes – 10.12.09
Da gibt es wohl gute Beziehungen.Und wir wagen es, uns über die Rechtssysteme anderer Länder aufzuregen. Da lacht der Berlusconi.
Verfahrenseinstellung irgendwer – 10.12.09
wenn man das liest, kann man annehmen, dass da ein richter einen "totschläger", zumindest in juristischer hinsicht, begünstigt. er verhönt gleichzeitig die eltern des toten kindes und gibt dem gerücht, dass ärztepfusch straffrei bleibt, neue nahrung. wie will herr lüken das rechtfertigen. hoffentlich reagiert seine vorgesetzte dienststelle rechtzeitig! die befähigung zum richteramt steht nun genauso in frage, wie die weitere tätigkeit des "aprobierten" pseudoarztes.