Der frühere Finanzamtsangestellte, der die Schlüsselgewalt über die Spielautomaten hatte, erhielt eine Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten. Diese kann er jedoch im offenen Vollzug verbüßen. Der Vorsitzende Richter des Landgerichts Hildesheim, Ulrich Schmidt, legte dem 56-Jährigen Bestechlichkeit und Beihilfe zur Untreue in 140 Fällen sowie Steuerhinterziehung in 41 besonders schweren Fällen zur Last. Bei den Betrügereien, an denen 17 Spielbankangestellte mitwirkten, sei B. die zentrale Figur gewesen. „Ohne ihn wäre der Ofen aus gewesen“, sagte Schmidt in seiner Urteilsbegründung.
Schon im August 2005 waren die Manipulationen aufgeflogen, die im Oktober 2003 begonnen hatten. Doch die Ermittlungen zogen sich hin, zudem konnte wegen des Heros-Prozesses am Landgericht das Spielbankverfahren erst im vergangenen September eröffnet werden. Aus diesen Gründen erließ das Gericht B., der ein Geständnis abgelegt hatte, sechs Monate der Strafe. Darüber hinaus machten die Richter der 6. Großen Wirtschaftsstrafkammer keine Zugeständnisse. „Der Angeklagte hat seine amtliche Stellung, missbraucht“, betonte Schmidt. Durch die Manipulationen veruntreuten die Spielbankmitarbeiter 160.600 Euro, Aufseher B. bereicherte sich mit 32.500 Euro. Dem Land entstand ein Steuerschaden von 119.000 Euro.
Die Kammer folgte weitgehend dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Eine verminderte Schuldfähigkeit konnten die Richter nicht erkennen. Verteidiger Albrecht-Paul Wegener hatte dafür plädiert, die Probleme, die sein Mandant mit seinen beiden alkohol- und drogensüchtigen Söhnen hatte, zu berücksichtigen – der Vater habe deren Schulden begleichen wollen. Wegener kündigte an, eine Revision zu prüfen. Die Strafe falle zu hoch aus. Der gelernte Bankkaufmann Ingo B., der zurzeit als Lastkraftfahrer arbeitet und im grauen Anzug vor Gericht erschienen war, nahm das Urteil gefasst entgegen.
Auch der 39-jährige Automatentechniker Oliver F. wurde gestern verurteilt. Er erhielt eine zweijährige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im Laufe des Prozesses waren bereits zehn weitere Angeklagte verurteilt worden, meist zur Bewährung. Die Verfahren gegen vier andere frühere Techniker konnten noch nicht begonnen werden, weil diese längerfristig erkrankt sind.
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