Eine 54-jährige Frau aus Hannover muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen, weil sie bei ihrer Einreise nach Deutschland mitgeführte Sparbücher nicht ordnungsgemäß bei der Zollabfertigung angemeldet hatte. Die Frau war aus Thailand gekommen und über Frankfurt weiter nach Hannover gereist. Im Gepäck hatte sie Sparbücher im Wert von 182.000 Euro. Diese Sparbücher hätte sie bereits bei der Zwischenlandung in Frankfurt angeben müssen. In Hannover stießen Zollfahnder bei einer Kontrolle der Gepäckstücke der 54-Jährigen auf die Bankdokumente. Sie leiteten ein Bußgeldvberfahren wegen Nichtanmeldens mitgeführter Barmittel gegen die Reisende ein. Anschließend konnte sie ihren Weg fortsetzen.
Von tm