Diesen Unfall wird Samira wohl nie vergessen: Die Schülerin aus der Südstadt wurde vor vier Jahren von einem Radfahrer angefahren, fiel zu Boden und brach sich den Arm. „Ich bin doch ganz normal auf dem Bürgersteig gelaufen und verstehe gar nicht, wie das passieren konnte“, erzählt die 14-Jährige. Seitdem achtet sie auch als Fußgängerin immer ganz genau auf den Fahrradverkehr. „Aber der Fußgänger ist einfach im Zweifelsfall der Schwächere“, weiß sie.
Unfälle, die durch Radfahrer ausgelöst werden, sind keine Seltenheit: Nach Angaben der Polizei waren im vergangenen Jahr in der Region Hannover 2145 Radfahrer an Unfällen beteiligt, in 1030 Fällen waren es die Radfahrer, die die Zusammenstöße verursachten. Auf dem Schulweg waren im Jahr 2009 immerhin 47 Prozent der Schüler, die verunglückten, auf dem Fahrrad unterwegs. Der Gemeinde- und Unfallversicherungsverband Hannover / Landesunfallkasse Niedersachsen hält in seiner Statistik allerdings die Unfallursache nicht fest.
Fahren auf der falschen Seite, defekte Beleuchtung oder durchgerissene Bremskabel sind häufig schuld an den Karambolagen. „Wenn die Radfahrer auf dem Fußweg fahren, etwa weil sie sich nicht sicher auf der Straße fühlen oder nicht auf Kopfsteinpflaster fahren möchten, kann es leicht zu brenzligen Situationen auf dem Bürgersteig kommen“, sagt Rolf Pieper, Kontaktbeamter der Polizei in der Südstadt.
Vor Zusammenstößen mit Radfahrern jedoch könnten sich Fußgänger nur schwer schützen, meint auch Peter Schöps vom Gemeinde- und Unfallversicherungsverband Hannover / Landesunfallkasse Niedersachsen. Einige Tipps für einen sicheren Schulweg hat der Experte dennoch. „Eltern sollten vor der Einschulung mit ihren Kindern den Schulweg ablaufen und das Überqueren von Straßen üben“, sagt Schöps. Zudem rät er dazu, dass Mädchen und Jungen nicht alleine, sondern im Verbund mit Mitschülern aus der Nachbarschaft und einer erwachsenen Begleitperson den Schulweg zurücklegen sollten. Auch seien Reflektoren an den Schuhen, dem Schulranzen oder der Kleidung eine gute Möglichkeit, sich als Fußgänger für den Radfahrer sichtbar zu machen – und sich so vor Zusammenstößen zu schützen. „Und natürlich gilt: Die Augen offen halten.“
Unfälle könnten aber vor allem vermieden werden, wenn die Radfahrer sich an einige Regeln halten würden. „Kinder sollten erst alleine mit dem Rad fahren, wenn sie in der vierten Klasse die Radfahrprüfung erfolgreich bestanden haben“, sagt Dieter Meyer von der Verkehrswacht Hannover. Und auch Erwachsene sollten sich bei der Fahrt durch die Stadt auf die Straßenverkehrsordnung besinnen.
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Kommentare
verkohlen oder verbrennen? Patrik Süsskind – 13.08.10
und zurück, lächerlich schlechter Verlierer, als immer, tschuess...@problemkindchen prof.kohlenbrenner – 13.08.10
Sehr gut beobachtet. Ich schrieb - für Sie wohl besser "schrub" - "wie" statt als. Soll vorkommen. Wenn es Ihrem angeknacksten Selbstbewußtsein hilft, entschuldige ich mich für diesen fauxpas in aller Form.Ansonsten profilieren Sie sich wie erwartet als lächerlich schlechter Verlierer. Dumm gelaufen.
Tschüüüüs !
verkohli problemkind – 13.08.10
es heisst "als"...Und inhaltlich halten Sie sich ja besser zurück, da Sie wohl nichts Substanzielles sagen können zum Thema, daher das Ausweichen auf persönliche Anfeindungen...so wie immer von Ihnen also...schwach...setzen...sechs!
Kann man eigentlich auf einer Volkshochschule habilitieren? :-))))
@problemkind - Wie süß... prof.kohlenbrenner – 13.08.10
"Problemkind" - oder sollen wir doch besser StOVler sagen, der "schrub" ja auch immer 'ne Menge Unsinn - ist bei der Ausdrucksweise ein wundervoll treffender nickname. Das Niveau ist noch niedriger, wie die "Rechtskenntnisse". Sie sind nicht nur ziemlich inkompetent, sondern leider auch noch so naiv, dass öffentlich zur Schau zu stellen. Schadenfreude liegt mir eigentlich fern, aber bei Ihnen haben wir ja wohl einen Volltreffer gelandet. Man schäumt ja, als hätte man Geruchssteine gelutscht.Da ich an Pingpong-Kommentaren keinen Spass habe, war's das von mir. Sie dürfen das letzte Wort haben - es kommt ja außer wüsten Beschimpfungen ohnehin nicht bei raus. Aber vielleicht sind Sie ja mal schlau und sagen einfach mal nix. Da können Sie nichts falsch machen.
verkohli problemkind – 12.08.10
"Und bitte helfen Sie doch auch den armen Autofahrern un Mopedfahrern, dass die mittels verassungsrechtlicher Einwände ihre dummen Kennzeichen wieder loswerden."Dagegen gibt es keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Einwände, Sie erinnern sich, Sie Bietragsvielschreiberclown? Gleiches gleich, Ungleiches ungleich behandeln...
Aber scheinbar verstehen Sie nicht einmal die einfachsten rechtlichen Dinge, wohl in Gemeinschaftskunde nie richtig aufgepasst und dafür der Elsa ständig in die Bluse geschaut.
@problemkind prof.kohlenbrenner – 11.08.10
Ihre "Rechtskenntnisse" sind unglaublich beeindruckend und werden das Rechtssystem dieser Republik sicher revolutionieren. Heerscharen von Verfassungsrechtlern werden demütig bei Ihnen Schlange stehen, um diese wirklich "fundierten" Thesen erklärt zu bekommen. Toll, Sie sind ein Held ! Das nennt man wohl "Clown-Power".Ihr überaus kompetenter und perfekt recherchierter "Beitrag" wird bei einer der nächsten Präsentationen zum bereits genannten Thema sicher für überbordende Heiterkeit sorgen (Datenschutzbestimmungen werden selbstverständlich beachtet).
Und bitte helfen Sie doch auch den armen Autofahrern un Mopedfahrern, dass die mittels verassungsrechtlicher Einwände ihre dummen Kennzeichen wieder loswerden.
@ verkohli problemkind – 11.08.10
ich jaule nicht auf, sondern wundere mich über Ihre penetrante art mit kanonen auf spatzen schießen zu wollen. Wie jemand unten ausführlich schrub ist das rechtlich unverhältnismäßig und hielte einer prüfung auf verfassungsmäßigkeit nicht stand. daher erlaubte ich mir mit dem ihnen unbekannten stilmittel der ironie - nur humorvolle menschen erkennen das ;-) - auf die denkbaren folgen für fußgänger hinzuweisen. ihr versuch der persönlichen diffamierung unter missachtung des inhaltes spricht für sich und gegen sie. machen sie sich nur lustig, ihre grundgesetzwidrigen vorschläge werden die leine runtergespült wenn sich fachleute mit dem thema befassen. und ich jaule nicht, sondern messe ihre unsinn an anderen rechtlichen maßstäben als sie es nicht tun.@prblemkind (wie treffend) prof.kohlenbrenner – 07.08.10
Habe mich schon gewundert, dass bei diesem Thema sich noch niemand von der Pöbel-Fraktion der Rad-Chaoten gemeldet hat. Eigentlich eine Schande für die vielen seriösen Fahrradnutzer (zum Glück die große Mehrheit).Wer so unreif mit sachlichen Beiträgen "umgeht", hat wohl nicht mal die Reife, ein als Fahrradfahrer verantwortlich am Straßenverkehr teilzunehmen. Dann bleibt als Problemkind eben nur die Rolle als Fußgänger mit der selbst vorgeschlagenen "Ausstattung".
Es ist belustigend und jämmerlich zugleich, wie eine ganz bestimmte Gruppe beim Thema "Kennzeichenpflicht" aufjault.
Bei Präsentationen zur Thematik sind diese Art "Beiträge" immer bestmögliche Paradebeispiele für die anvisierte Zielgruppe, die es zu sozialisieren gilt.
hey radler Problemkind – 06.08.10
ich finde die vorschläge von verkohli und anwaltshure irgendswie süß. da viele unfälle von fussgängern verursacht werden die nicht zu identifizieren sind, sollte jeder fussgänger eine entsprechende nummer auf brust und rücken tragen, alternativ auf der stirn oder auch gerne auf dem unterarm, das kennt man hier ja schon.@ kohlenbrenner anwaltsliebling RAdler – 06.08.10
O.K., ich verstehe, dass sie meine Fragen nicht beantworten können oder wollen, sondern immer auf andere Gebiete und Fragestellungen ausweichen. Und Ihnen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erklären zu sollen, ist einfach lächerlich. Entweder Sie wissen es als anwaltsliebling oder recherchieren gerne einmal selbst - ist doch kein Nachhilfeseminar hier.Und solange Sie sich mehr in persönlichen Anfeindungen gefallen als sachlich auf Fragen zu antworten sage ich vielen Dank und Tschüß, was Sie ja nur wieder mit "Kneifen" interpretieren werden, aber sei es drum, Sie wissen es halt nicht besser.
@RAdler prof.kohlenbrenner – 05.08.10
Ist das tatsächlich Ihr Ernst ? Wollen Sie seriös behaupten, dass ein Fahrzeug mit Kennzeichen die identische prozentuale Chance hätte, nach einem Vergehen unentdeckt zu bleiben, wie ein Fahrzeug ohne Kennzeichen ? Bitte keine konstruierten Phantasien oder Sonder-Ausnahme-Grenzfälle - nur die normale Standardsituation.Bemühen Sie entweder einen Mathematiker mit Grundkompetenz in Wahrscheinlichkeitsrechung, fragen Sie einen echten RA oder einfach den Kontakt-Beamten Ihres Polizei-Reviers. Man liest ja gelegentlich viel bullshit - daher die Nachfrage.
@StVOler oder RAdler ? AnwaltsLiebling – 05.08.10
Fachlich indiskutable Sprechblase, viel Zitat und wenig Inhaltliches - wie man es bereits kennt.Die ‟armen“ Radelfahrer kämpfen wieder heroisch gegen die bösen Autofahrer, die ihnen Kennzeichen verpassen wollen. Ein etwas sehr abgespecktes Weltbild was da gepflegt wird. StVOler und RAdler sind nach meinem Eindruck wohl eher "siamesische Zwillinge"? Prof.kohlenbrenner und ich sind es jedenfalls nicht, aber wir vertreten schon mal ähnliche Positionen. Andere übrigens auch. Scheinbar für Sie ein echtes Problem.
Es ist schon interessant, wie manche Leute auf sachliche Gegenargumente (z.B. GG-Zitate) reagieren und Kommentatoren pauschal verdächtigen, die eine andere Meinung vertreten.
Man muss leider feststellen, Sie haben mal wieder wenig bis nichts entgegen zu setzen, und man muß fast vermuten auch nicht die Reife, das Thema sachlich zu reflektieren. Für Heiterkeit hat zumindest die hochinteressante Aussage ‟Politiker zu verfassungsrechtlich bedenkliche Rechtsnormen treiben zu wollen“ gesorgt. Das entspringt wohl dem Werk ‟Schrebergarten-Jura für Anfänger“ ? Die seltsame Angst vor einer Kennzeichnungspflicht treibt wirklich abenteuerliche Stilblüten. Und bitte – erklären Sie doch unbedingt noch mal fundiert anhand geltenden Rechts, was ein ‟Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ mit der Forderung nach Kennzeichen zu tun hat, falls dieser nicht aus einer etwas panischen Wunschdenke entstanden ist. Man lernt ja gern dazu.
Die Forderung nach einer baldigen Einführung der Kennzeichenpflicht konnten Sie mit Ihrem ‟Beitrag“ jedenfalls nachhaltig bestätigen. Dafür gebührt Ihnen der Dank aller, die an der Realisierung dieser Notwendigkeit arbeiten.
P.S: Darf man Sie auch mit wettbergerfuzzibutjer ansprechen oder ist das nur ein Bruder im Geiste?
Mir ist auch schon mehrfach ein ÖPNV-Mobilist aufgefallen, der immer alles zitieren mußte, um etwas Masse in seine ‟Beiträge“ zu bringen. Glashäuser sind kein guter Ort für falsche Anschuldigungen...
kohlenverbrenner RAdler – 05.08.10
"...aber die Chance diese zu ahnden, ist bei Autofahrern weit größer als bei unbeschilderten Radlern."Wie kommen Sie denn auf so einen Unsinn? Welche Statistik sagt das denn? Oder sind das wieder einmal nur so Ihre Alltagstheorien ohne Anspruch auf Richtigkeit?
@ Anwaltsliebling StVOler – 05.08.10
"Ius respicit aequitatem - Recht achtet auf Gleichheit - ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht (Art. 3 Abs 1 GG), der auch als Gleichheitssatz bezeichnet wird."Bezug? Gleiches muss gleich, Ungleiches ungleich behandelt werden. Fahrräder sind ungleich Autos und werden ungleich behandelt - es wäre schlicht unverhältnismäßig es anders zu tun.
Argumente dagegen habe ich noch nicht gelesen. Sofern Sie juristisch beschlagen sind - was ich angesichts Ihrer Äußerungen hier nicht glaube - sollten Sie ebenso den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kennen.
"Es wird Ihnen wohl kaum entgangen sein, dass es neben der StVO noch andere Rechtsbereiche gibt."
Nein, das ist mir nicht entgangen wie Sie lesen könnten.
"Der Kommentator prof.kohlenbrenner hat keinesfalls behauptet, dass ein ‟Gleichheitsprinzip“ (man achte auch auf die Anführungszeichen) in der StVO wortwörtlich verankert ist."
Ach was? Hat das irgendjemand behauptet? Bleiben Sie doch bei der Sache.
"Ihr Einwand ist folglich überflüssig und ohne plausiblen Bezug."
Nö.
"Im Ergebnis eine (bewußte?) Fehl-Interpretation."
Das sehen nur Sie so.
Die für Sie (nick-)namensgebende StVO berücksichtigt dieses Recht auf Gleichheit in vielerlei Hinsicht, was ja von Ihnen auch anerkennend erwähnt wurde. Einfaches Beispiel für die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer: Verkehrszeichen/-regeln gelten für alle – soweit Zusatzschilder dies nicht explizit einschränken."
Nichts anderes schrub ich.
"Wer Autofahrern generelle charakterliche Defizite unterschieben möchte, scheint wohl eher selbst ein paar Defizite mit dem persönlichen Ego mit sich herum zu schleppen."
Von generell ist nicht die Rede, aber wir kennen uns genug um zu wissen, dass Herr kohlenverbrenner da einen kleingeistigen Kleinkrieg pflegt.
"Plumpe Grabenkriegs-Debatten sind nun wirklich das Letzte, was ein Miteinander im Straßenverkehr fördern könnte."
Ach was, danke für den Tipp ;-)))
Wer den Kompetenz-Anspruch ‟StVOler“ als Nickname gewählt hat, sollte diesen auch ein wenig erfüllen und etwas differenzierter argumentieren."
Das gilt ebenso für Leute wie anwaltsliebling, die meinen durch lateinische Sprüche irgendwelche juristischen Fachkenntnisse vorgeben zu müssen.
"Die häufige Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für das Verkehrsmittel Fahrrad halte ich für absolut legitim und unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung der Verkehrslage für notwendig."
Das steht Ihnen frei unter jeglicher Vermeidung von Überlegungen zur Verhältnismäßigkeit :-)
"Kontrollorgane, Kranken- bzw. Sach-Versicherungen, Eltern, Senioren und natürlich Geschädigte dürften eine solche Nachbesserung der Rechtsgrundlagen ohnehin begrüßen."
Unbewiesene Behauptung. Glauben Sie, dass die alle den Grundsatz der Verhälntismäßigkeit nicht kennen? Das ist schwach...
"Die Aufforderung zur besonderen Rücksichtnahme gegenüber Schulkindern und Senioren ist ein guter Aufhänger, diesen Anspruch an die Politik zu bekräftigen."
Sollte da mal wieder das vermeintlich gesunde Volksempfinden instrumentalisiert werden,
Politker zu verfassungsrechtlich bedenkliche Rechtsnormen treiben zu wollen?
Sind Sie und der Herr Kohlenbrenner eigentlich siamesische Internetzwillinge? Immer wo er ist sind sie auch gleich zur Stelle? Oder sind Sie ein und derselbe mit einer multiplen Persönlichkeit?
@StVOler AnwaltsLiebling – 05.08.10
Ius respicit aequitatem - Recht achtet auf Gleichheit - ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht (Art. 3 Abs 1 GG), der auch als Gleichheitssatz bezeichnet wird.Es wird Ihnen wohl kaum entgangen sein, dass es neben der StVO noch andere Rechtsbereiche gibt.
Der Kommentator prof.kohlenbrenner hat keinesfalls behauptet, dass ein ‟Gleichheitsprinzip“ (man achte auch auf die Anführungszeichen) in der StVO wortwörtlich verankert ist. Ihr Einwand ist folglich überflüssig und ohne plausiblen Bezug. Im Ergebnis eine (bewußte?) Fehl-Interpretation.
Die für Sie (nick-)namensgebende StVO berücksichtigt dieses Recht auf Gleichheit in vielerlei Hinsicht, was ja von Ihnen auch anerkennend erwähnt wurde. Einfaches Beispiel für die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer: Verkehrszeichen/-regeln gelten für alle – soweit Zusatzschilder dies nicht explizit einschränken.
Wer Autofahrern generelle charakterliche Defizite unterschieben möchte, scheint wohl eher selbst ein paar Defizite mit dem persönlichen Ego mit sich herum zu schleppen. Plumpe Grabenkriegs-Debatten sind nun wirklich das Letzte, was ein Miteinander im Straßenverkehr fördern könnte. Wer den Kompetenz-Anspruch ‟StVOler“ als Nickname gewählt hat, sollte diesen auch ein wenig erfüllen und etwas differenzierter argumentieren.
Die häufige Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für das Verkehrsmittel Fahrrad halte ich für absolut legitim und unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung der Verkehrslage für notwendig. Kontrollorgane, Kranken- bzw. Sach-Versicherungen, Eltern, Senioren und natürlich Geschädigte dürften eine solche Nachbesserung der Rechtsgrundlagen ohnehin begrüßen.
Die Aufforderung zur besonderen Rücksichtnahme gegenüber Schulkindern und Senioren ist ein guter Aufhänger, diesen Anspruch an die Politik zu bekräftigen.
@RAdler+StVOler prof.kohlenbrenner – 05.08.10
So eine Reaktion habe ich nicht anders erwartet und ich kenne Ihre Phobien mittlerweile zur Genüge. Wir hatten ja schon mehrfach das "Vergnügen".Es ist mal wieder festzustellen, dass gerade eine bestimmte Radfahrer-Fraktion eine seltsame Sensibilität gegenüber Kontrollen und Pflichten entwickelt hat.
Das spricht für sich selbst und bedarf keines weiteren Kommentars.
Niemand - auch ich nicht - hat behauptet, dass Autofahrer reine Heilige sind. Natürlich passieren Verkehrsverstöße, aber die Chance diese zu ahnden, ist bei Autofahrern weit größer als bei unbeschilderten Radlern. Keiner erwartet 100igen Ermittlungserfolg, aber jeder aufgeklärte Verstoß ist es allemal wert.
Das Unrecht anderer gegen das eigene aufzurechnen, ist eher hirnrissig, als juristisch brilliante Verteidigung. Oder handeln Radler in "Notwehr", wenn andere Verkehrsteilnehmer - besonders Kinder oder ältere Bürger - gefährdet oder geschädigt werden ?
Das beste Argument für eine rasche Kennzeicheneinführung, ist Ihre, sagen wir, etwas "nervöse" Reaktion.
P.S. Bitte nicht wieder mit irgendwelchen albernen "Machbarkeits-Einschränkungen" antworten. Wir wissen doch alle, dass das kein Hinderungsgrund wäre.
@ prof.kohlenbrenner StVOler – 05.08.10
ES gibt kein einheitliches Gleichheitsprinzip in der StVO.Es gibt Fahrzeuge mit unterschiedlicher Betriebsgefahr und Verkehrsteilnehmer mit unterschiedlichen Stärken, gleichwohl mit teilweise gleichen Rechten wie Vorfahrt und Pflichten wie Halten am Rotlicht.
Ihre Argumente gehen daher ins Leere, da sie von einer unzutreffenden Prämisse ausgehen.
Ich verstehe Ihr Interesse als vermeintlich stärkerer Autofahrer Radfahrern grundsätzlich gerne einmal ihre Grenzen aufzuzeigen, aber das ist eher eine persönliche Charakterfrage als ein generelles Problem der Gesetzgebung.
Unsinn RAdler – 05.08.10
"Autofahrer sind keinesfalls Engel, aber bei grobem Fehlverhalten oder bei Unfällen leichter anhand des Kennzeichens identifizierbar."Lesen Sie einmal hier in HAZ.de den Vorfall des schwarzen 3er BMW, der fast eine junge Frau tot gefahren hat. Weder sie noch die Augenzeugen des Vorfalles konnten sich das Kennzeichen merken.
Auch als Radfahrer wird man regelmäßig auf Hannovers Straßen drangsanliert und man hat mehr Mühe einen Unfall zu verhindern oder nicht zu stürzen anstatt sich gleichzeitig ein Kennzeichen merken zu können.
Das Fahrrad ist seit langer Zeit ein Fahrzeug ohne Führerschein und Versicherungspflicht, warum sollte dafür der bürokratische Aufwand einer Kennzeichenvergabe gemacht werden?
Für die Paar Radelidioten wäre das völlig unverhältnismäßig.
Mein Vorschlag: wir setzen in jedes Auto einen verbeamteten Beifahrer, der für die Einhaltung der StVO sorgt. Wäre genauso doof.
Oder fahren Sie doch selbst mal alltäglich in Hannover Fahrrad dann werden sie hautnah erfahren was Autofahrer so alles draufhaben, vor allem die Schnellfahrer ala kohlenbrenner ;-)
Rücksicht + Kennzeichenpflicht prof.kohlenbrenner – 03.08.10
Kindern und älteren Mitbürgern sollte von ausnahmslos allen Verkehrsteilnehmern mit besonderer Aufmerksamkeit und Rücksicht begegnet werden.Autofahrer sind keinesfalls Engel, aber bei grobem Fehlverhalten oder bei Unfällen leichter anhand des Kennzeichens identifizierbar.
Leider ist die Möglichkeit, grobe Verstöße oder Unfallflucht zu ahnden, nicht für alle Verkehrsmittel gleichermaßen sichergestellt. Für Fahrräder, die durchaus 20 – 30 kmh erreichen können, fehlt einfach seit Jahren eine Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht (Haftpflicht). Wer durchaus zu Recht einen gleichberechtigten Status im Verkehrsalltag für sich reklamiert, sollte auch konsequenterweise dem notwendigen Schritt zu mehr Transparenz positiv gegenüber stehen.
Das kollektive Behörden-Koma unserer Verwaltungsinstanzen, hat die rasante Zunahme des Verkehrsmittels Fahrrad und die stetig steigenden Unfallzahlen mit Radlerbeteiligung bzw. -verursachern schlicht verpennt.
Es ist überfällig, dass ‟Gleichheitsprinzip“ im Straßenverkehr endlich auch mit einer Kennzeichenpflicht für dieses Verkehrsmittel zu realisieren.
Bevor das passiert - besonders auf die Kiddies achten.
Schulkinder der Commander – 03.08.10
Wie schon gesagt, Kinder sollten den Schulweg im Verbund zurücklegen und nicht im Verband! Deshalb immer Rücksicht nehmen. Ihr wart doch auch mal klein!Rad fahren in Hannover - nicht mehr ehemaliger Radfahrer – 02.08.10
Ich fasse mich kurz: Nach beruflichen Einsätzen in London und Paris und diversen deutschen Großstädten habe ich hier in Hannover zum ersten Mal Angst auf dem Rad. In den anderen Städten war Rad fahren ab und an für andere eher exotisch, aber insgesamt kein Problem.In Hannover ist es der Mix aus Radwegen aus halbierten Gehwegen, das Verhalten der Verkehrsteilnehmer (wie wäre es mit Kommunikation statt Muffeln?) und gefährlicher Ampelschaltungen.
Mein Fazit: Radtouren im Umland ja und oft und macht Spaß, aber das Rad als Fortbewegungsmittel in Hannover: Die Angst fährt mit. Danke Hannover, habt ihr gut hingekriegt!
@alle ich – 02.08.10
nur Mal so, in dem Artikel geht es um den sicheren Schulweg und nicht um den alltäglichen Kleinkrieg Fußgänger vs. Radfahrer vs. Motorradfahrer vs. Autofahrer.@ Bornum Autofahrer – 02.08.10
Fragen Sie das mal einen Autofahrer: "Was ist eigentlich so schlimm daran mal auszusteigen und zu schieben?"Welche Antwort bekämen Sie da wohl? Richtig, da käme dann so ähnlich auch von Radfahrern.
Wenn überall dort, wo der Fahrradfahrer es beschreibt, die Radfahrer absteigen und schieben, kann man ja gleich zu Fuß gehen...
Rücksicht!! Pedale – 02.08.10
Vorsicht, bitte nicht persönlich werden.Ihre Aufforderung ist im übrigen unvollständig und einseitig:
Ist es wirklich so schlimm mal Vorfahrt (auch gegenüber Radfahrer) zu beachten?
Ist es wirklich so schlimm auf dem Fußweg zu gegen?
Ist es so schlimm mal nett zu sein?
Als dann, nie provozieren lassen und höflich bleiben - Wir wären uns gegenseitig sehr dankbar!
@Fahradfahrer Bornum – 02.08.10
Mann oh Mann.Was führ eine Denke.Wir sind doch nicht im Krieg.Rücksichtnahme und Respekt vor meines Mitmenschen Gesundheit,sollte die Deviese sein.Was ist eigentlich so schlimm daran mal abzusteigen und zu schieben?Sicherkeitsrisiko Fußgänger. Fahrradfahrer – 02.08.10
Vielfach vergessen Autofahrer, das man mit dem Fahrrad auf einigen Radwegen auch in beide Richtungen fahren darf. Dies führt oft dazu, das man gemaßregelt, angepöbelt und geschnitten wird.Wenn man einen Fußgänger rechtzeitig anklingelt, wird erst nicht Platz gemacht, sodaß man abbremsen muß, dann klingelt man nochmal, weil man dachte es wurde nicht gehört und wird auch noch angepöbelt.
Ich wurde auch schon öfter angepöbelt, nur weil ich geklingelt habe.
Als Radfahrer wird einem an ca 80-Prozent aller Einmündungen die Vorfahrt von Autofahrern genommen.
Als Auto-, Motorrad-, Radfahrer und Fußgänger kann ich nur sagen, das es in Hannover als Radfahrer am schlimmsten ist.
Viele, die über "Die" Radfahrer meckern, sollten sich mal 4-Wochen lang als Radfahrer in Hannover fortbewegen.
Wie wäre es mal mit mehr Rücksicht, statt hannoverscher Meckerei??
Gehweg? RAdler – 02.08.10
Das Bild passt nicht zum Text, denn an der Stelle meinte die Stadt Hannover einen Gehweg und einen Radweg direkt nebeneinander anzulegen, zu unterscheiden für das Auge nur anhand der Art der Plasterung.Daher haben die Kinder wohl nicht bemerkt, dass sie auf dem Radweg wandeln.
Das ist in Hannover gängige Praxis, auch an anderen Stellen in der Stadt und birgt eine Gefahr für diese Verkehrsteilnehmer.
Ferner ist der Bauzaun unzulässig aufgebaut...
Alles in allem hat die Stadt wieder einmal eine für alle Beteiligten unbefriedigende Verkehrssituation gebaut, in der natürlich der Radfahrer auf die schwächeren Kinder Rücksicht zu nehmen hat.
Wenn alle sich richtig verhalten würden, gäbe es diese Probleme nicht.
Ein Grund, als Radfahrer auf der Fahrbahn zu fahren...