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21. Dezember 2007

Karlsruhe fordert neues Gesetz zur Arbeitslosen-Betreuung


Was vor gerade mal zwei Jahren den Weg in die Zukunft weisen sollte, endet in der Sackgasse. Die 2005 gebildeten Arbeitsgemeinschaften (Argen) zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen sind verfassungswidrig.

Damit hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts klagenden Landkreisen Recht gegeben. Die Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen sei eine unzulässige Mischverwaltung. Der Bundestag hat jetzt bis Ende 2010 Zeit, eine neue Struktur für die Hartz IV-Verwaltung zu finden.

Ziel der Hartz-IV-Reform war es, Arbeitslosen soziale Hilfen und Arbeitsvermittlung „aus einer Hand“ zu geben. Bis dahin waren die Kommunen für die Sozialhilfe und die Arbeitsämter für die Arbeitslosen zuständig. Dieses Nebeneinander hatte aber dazu geführt, dass viele Sozialhilfeempfänger nur noch verwaltet wurden – ohne eine Chance auf Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu bekommen.

Seit 2005 gibt es nun die Argen, oft auch Jobcenter genannt, in denen die Kommunen und die Arbeitsagenturen als einheitliche Behörde zusammenarbeiten, um die rund sieben Millionen Hartz-IV-Empfänger zu betreuen. Nur 69 Landkreise konnten sich aufgrund einer Ausnahmeklausel allein (also ohne Arbeitsagentur) um die Arbeitslosen sorgen. Das war der Kompromiss eines langwierigen Gesetzgebungsverfahrens.

Doch nicht alle Kompromisse sind gut. Die Einführung der Argen verstieß nach Karlsruher Ansicht gegen die kommunale Selbstverwaltung. Diese umfasse auch das Recht, alle Aufgaben grundsätzlich mit eigenem Personal und eigener Organisation zu erledigen. Bei einer Mischverwaltung müssten dagegen auch im Behördenalltag ständig Kompromisse geschlossen werden, sodass die Bürger nicht mehr wissen, wer eigentlich die Verantwortung trägt.

Problematisch war für die Richter vor allem, dass die Kommunen zur Zusammenarbeit mit einer Bundesbehörde, der Agentur für Arbeit, verpflichtet wurden. Diese gab zum Beispiel eine bundeseinheitliche Software vor, die Gestaltungsspielräume in den Regionen waren erheblich reduziert. Auch freiwillig, befand nun das Gericht, dürften die Kommunen nicht auf ihre Zuständigkeiten verzichten.

Die Entscheidung war am Gericht selbst allerdings stark umstritten und fiel nur mit fünf zu drei Richterstimmen. Die Minderheit, die aus zwei linken und einem konservativen Richter bestand, hielt die Argen für verfassungskonform, weil Kommunen und Arbeitsagenturen nach ihrer Auslegung durchaus die Letztentscheidung für ihren Bereich behielten. Freiwillige Kompromisse seien nicht verboten, so die Minderheit.

Wie geht es nun weiter? Für die Hartz- IV-Empfänger ändert sich bis auf Weiteres nichts. Die Argen bleiben zunächst bestehen und zahlen wie gewohnt die Leistungen aus. Die bisherigen Hartz-IV-Bescheide bleiben gültig.

Arbeit hat nun aber der Gesetzgeber, der binnen drei Jahren eine neue Struktur finden muss. Konkrete Vorgaben oder Empfehlungen machte das Gericht hierzu nicht.

Der Landkreistag fordert, dass künftig die Kommunen – also Landkreise und Städte – die Arbeitslosen aus einer Hand betreuen, so wie dies schon bisher im Modellversuch mit 69 Kommunen gut klappe. Allerdings ziehen nicht alle Kommunen an einem Strang. Die meisten größeren Städte wollen – und können – auf die Sachkompetenz der Arbeitsagentur nicht verzichten. Der Städtetag schlägt daher Kooperationsmodelle vor, bei denen die Behörden unter einem Dach sitzen, aber sachlich getrennt bleiben. Dieses Modell favorisiert auch Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD), der auf die positiven Erfahrungen einiger Landkreise verweist, die bisher einfach keine Arge gegründet haben.

Denkbar wäre außerdem eine reine Bundeslösung. Die Agentur für Arbeit kann sich durchaus vorstellen, dass sie die Langzeitarbeitslosen künftig auch mit eigenem Personal, also ohne Kommunen, sozial betreut. Und falls in drei Jahren die Argen so gut arbeiten, dass niemand Lust zu einer neuen Umorganisation hat, gibt es auch noch eine vierte Lösung: Eine Änderung des Grundgesetzes, die bei Hartz IV ausnahmsweise eine Mischverwaltung erlaubt.

Winfried Hassemer, der Vizepräsident des Verfassungsgerichts verband die Urteilsverkündung gestern schon einmal mit einer versöhnlichen Botschaft: „Das ist keine Ohrfeige an den Gesetzgeber, sondern nur die freundliche Ermunterung, mit der Suche nach einer guten Lösung fortzufahren.“

von Christian Rath

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