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Gegner des Impfstoffzentrums

Staatsanwältin will höhere Geldstrafen im Boehringer-Prozess

Von Sonja Fröhlich

Im Prozess gegen die Gegner des umstrittenen Boehringer-Impfstoffzentrums hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch bis zu 600 Euro Strafe für die Besetzer des Baugeländes in Kirchrode gefordert – das ist doppelt so viel, wie die Anklagebehörde bisher verlangt hatte.

Staatsanwältin Claudia Becker-Kunze begründete dies damit, dass sich das Verhalten der Angeklagten während des Prozesses strafverschärfend auswirken müsse. Sie hätten „keinerlei Unrechtsbewusstsein“ gezeigt und ihnen sei es erklärtermaßen darum gegangen, „der Fließbandjustiz in die Suppe zu spucken“, zitierte die Staatsanwältin aus einem Aufruf der Aktivisten.

Den drei jungen Männern und zwei jungen Frauen wird zur Last gelegt, das Gelände des Pharmaunternehmens Boehringer in Kirchrode im August 2009 nach einer Räumung der Polizei wiederbesetzt und dafür einen Bauzaun überwunden zu haben. Nach Auffassung der Staatsanwältin hat sich der Vorwurf des Hausfriedensbruchs in der Verhandlung bestätigt. Sie forderte, drei der fünf Angeklagten zu 40 Tagessätzen à 15 Euro zu verurteilen. Für die beiden anderen Angeklagten sollen die Sätze jeweils fünf Euro niedriger liegen, weil sie das besetzte Gelände „freiwillig verlassen haben und sich nicht tragen ließen“, sagte Becker-Kunze.

Die 20- bis 28-Jährigen forderten ihrerseits einen Freispruch. Sie hatten ihre Verteidigung selbst übernommen und hielten am Mittwoch ihre Plädoyers, was insgesamt fast vier Stunden in Anspruch nahm. Juristisch stellten die Angeklagten und ihre Laienverteidiger auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ab. Einer der Angeklagten erklärte, die Tatmerkmale für einen Hausfriedensbruch seien nicht gegeben: Zum einen sei die Umzäunung des Geländes lückenhaft gewesen, zum anderen sei nicht nachgewiesen worden, wie der Zaun überwunden worden war. Ein Laienverteidiger wies darauf hin, dass Boehringer die Besetzung ursprünglich offiziell geduldet habe. Die Polizei habe die Räumung später als Maßnahme der Gefahrenabwehr gerechtfertigt – ohne sich auf den Hausherrn zu berufen, der die Gruppe später anzeigte. „Wenn weder Kenntnis noch Vorsatz über das Brechen des Hausfriedens besteht, ist der subjektive Tatbestand nicht gegeben“, folgerte der Rechtsbeistand.

Auch eine Lanze für den Tierschutz wurde gebrochen. In ihren Vorträgen verwiesen die Angeklagten auf die ökologischen und sozialen Folgen der Massentierhaltung, die Boehringer mit seinem Tierversuchslabor unterstütze. „Darüber hätte hier geredet werden müssen und nicht über den Widerstand dagegen“, sagte einer.

Das Urteil soll am kommenden Mittwoch fallen.

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