Am Freitag sollen die Bohrungen abgeschlossen, in der kommenden Woche die Wasserproben entnommen sein. Die Untersuchungen sollen klären, ob die Belastung des Grundwassers weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich macht.
Die Frage nach möglichen Sanierungskosten für das Grundwasser ist einer der Kernkonflikte, die die Bürgerinitiative „Gegen Altlasten in der List“ und die Regionsverwaltung derzeit noch miteinander austragen. In diesen Tagen beginnen Region und Anwohner damit, miteinander über die sogenannten Sanierungsverträge zu verhandeln. Diese sollen die Organisation aller Arbeiten durch die Region und die Übernahme von rund 30 Prozent der Kosten durch die öffentliche Hand regeln. Die Region hofft, dass ein Großteil der Eigentümer der 45 betroffenen Grundstücke die Vereinbarung unterzeichnet. Wer das nicht tut, muss die Sanierung auf eigene Faust angehen. Dadurch entstünden Eigentümern nicht nur höhere Kosten, sagt die Region. Gleichzeitig entfiele für jene Eigentümer auch der öffentliche Zuschuss.
Die Bürgerinitiative (BI) versucht nun, mögliche Folgekosten auszuschließen, die in späteren Jahren durch Grundwasserverunreinigungen entstehen könnten. Die BI verlangt eine sogenannte Freistellungsklausel, die garantiert, dass die Anwohner auf keinen Fall für die Grundwassersanierung aufkommen müssen.
Felix Harbart
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