Die Sanierung der radioaktiven und chemischen Altlast in der List könnte für elf betroffene Eigentümer gänzlich kostenfrei ablaufen. Sechs weitere könnten die Hälfte der Kosten erstattet bekommen – mit der Garantie, nicht mehr als 3500 Euro selbst tragen zu müssen. Voraussetzung dafür ist, dass der Vorschlag der Stadtverwaltung zum Umgang mit dem sogenannten Härtefallfonds von der Bürgerinitiative akzeptiert wird.
Die Stadt hatte 100.000 Euro für den Fonds bereit gestellt. Darüber hinaus beteiligt sie sich, ebenso wie die Region, mit 500.000 Euro an den Kosten, die nach dem Gießkannenprinzip an alle Eigentümer gehen. Damit kann jeder Besitzer mit einem Zuschuss der öffentlichen Hand von rund 30 Prozent rechnen. Insgesamt 34 Anwohner hatten eine Beteiligung am Härtefallfonds beantragt, 17 würde dies nun zugebilligt. Die halbe Kostenübernahme bekommt etwa ein Paar mit zwei Kindern, das monatlich nicht mehr als 4707 Euro, ein kinderloses Paar, das bis zu 2649 oder ein Single, der maximal 1472 Euro verdient. Die Sätze für die komplette Kostenübernahmen liegen bei 2870, 1615 und 898 Euro Monatseinkommen. In der vergangenen Woche hat Umweltdezernent Hans Mönninghoff der Bürgerinitiative „Gegen Altlasten in der List“ den Vorschlag unterbreitet. Deren Vertretung wolle demnächst mitteilen, was sie davon halte, sagt Mönninghoff.
Gleichzeitig brütet die Bürgerinitiative (BI) noch über der Frage, ob sie sich gerichtlich dagegen wehren will, überhaupt einen Beitrag leisten zu müssen. Die Gruppe ist der Ansicht, Stadt und Region stünden wegen zahlreicher Versäumnisse in der Vergangenheit in der Pflicht, die Sanierung zu bezahlen.
Juristin stützt Positionen der Bürgerinitiative
Die BI macht etwa geltend, die Stadt hätte in den achtziger Jahren weitere Nachforschungen anstellen müssen, als sie den De-Haën-Platz in das sogenannte Altlastenkataster aufnahm. Nach Ansicht der Berliner Verwaltungsrechtlerin Prof. Andrea Versteyl ist das nicht von der Hand zu weisen. Wie bei ehemaligen Tankstellengrundstücken wäre dies auch am De-Haën-Platz angezeigt gewesen, sagt sie.
Die BI führt auch an, dass eine von der Stadt 2003 in Auftrag gegebene historische Recherche keine Konsequenzen hatte. Die Stadt hatte damals keinen weiteren Untersuchungsbedarf gesehen, weil an einer Stelle bereits ein Bodenaustausch vorgesehen war. „Dies ergibt sich nach meinem Verständnis aus dem Maßnahmeempfehlungen der historischen Recherche aus 2003 jedoch nicht“, sagt Versteyl, die auch Honorarprofessorin an der Leibniz-Uni ist.
Versteyl verweist auch auf einen Fall vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, das die Verantwortung für eine Rüstungsaltlast beim Bauherren und der Kommune sah, die die Baugenehmigungen für Wohnhäuser erteilt hatte. Ähnlich liegt der Fall in der List. Dabei komme es auch nicht darauf an, dass die Stadt Hannover nichts von der Altlast wusste, als sie die Genehmigungen erteilte, sagt Versteyl.
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