Stolz hält Hermann Nagel das Dokument mit der Nummer 8395/2009 in der Hand. Es ist die Antwort auf sein mehrseitiges Antragsschreiben vom Vormonat, mit dem er eine Veränderung an einem Haus in der Südstädter Schlägerstraße beantragt hat. Dabei geht es nicht um unwiederbringliche Eingriffe; Hermann Nagel will keine Wände durchbrechen oder Dachterrassen einbauen. Er will zur Taubenabwehr kleine Leisten mit Edelstahlspitzen auf die Vorsprünge der Fassade kleben. Normale Hauseigentümer machen das ohne Genehmigung. Herr Nagel benötigt ein amtliches Papier, denn das von ihm verwaltete Haus ist ein Denkmal.
Da mögen die Denkmalschützer noch so sehr beteuern, dass sie sich Mühe geben mit mehr Bürgernähe und Flexibilität: Aus dem Schriftverkehr spricht die pure Obrigkeitsstaatlichkeit. Es wimmelt von Paragrafen, Gesetzesverweisen und Pflichtbelehrungen, bevor die beiden entscheidenden Sätze kommen: „Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass die denkmalrechtliche Genehmigung erteilt werden kann. Die Baumaßnahmen müssen entsprechend den geprüften Antragsunterlagen ausgeführt werden“, heißt es da. Und das alles für ein paar schlanke Nagelleisten zur Taubenabwehr.
Herr Nagel kennt das schon. Monatelang hat er versucht, eine Genehmigung dafür zu erhalten, die während der Balkonsanierungen ohnehin demontierten Balkongitter auf das inzwischen gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß zu erhöhen. „Aber die Denkmalvorschriften werden offenbar stärker gewichtet als Sicherheitsvorschriften“, sagt Nagel. Vergeblich waren auch Versuche, eine Solaranlage auf dem Dach installieren zu dürfen oder für das Atelier im Erdgeschoss neue Wunschfenster einbauen zu lassen. Jedes Mal müssen die Angebote zusammen mit detaillierten Beschreibungen zu Art und Umfang der Arbeiten und zum verwendeten Material eingereicht werden, damit das Amt prüfen kann.
Das Gebäude gehört zu dem um 1928 von Architekt Fritz Höger errichteten Wohn- und Geschäftskomplex an der Nordseite des Stephansplatzes, in dem zeitweilig die Polizeistation und Opel Günther residierten – ein dominantes Backsteinensemble mit achtgeschossigem Turm und kuriosen Spitzbogenarkaden. Die Fassade ist mit etlichen Gesimsen und vorspringenden Steinbändern reich gestaltet – und bietet damit für Tauben einen willkommenen Aussichtsplatz. Deren Kot landet genau vor den Auslagen des Reformhauses im Erdgeschoss – „da musste ich handeln“, sagt Nagel. Er verwaltet den Gebäudeteil an der Ecke zur Schlägerstraße. 13 Eigentumswohnungen und die Ladeneinheit umfasst das Haus, das ab 1949 nach einem Bombentreffer in weiten Teilen wieder aufgebaut werden musste. 1987 ist das Haus unter Schutz gestellt worden, weil es eine wichtige Epoche in der Baugeschichte der Südstadt repräsentiert. Der Stadtteil wuchs damals enorm, er wandelte sich innerhalb weniger Jahrzehnte vom dörflichen Gartenvorland mit hutzeligen Kötnerhäusern zum gutbürgerlichen, großstädtischen Wohnquartier.
Gegen Denkmalschutz habe er nichts, beteuert Nagel. „Aber ich will Gerechtigkeit.“ Dem Denkmalschutz fehle eine neutrale Instanz, „eine Art Ombudsmann, die man als Verwalter oder Eigentümer einer Immobilie anrufen und um Klärung bitten kann“. Tatsächlich gibt es seit Wegfall der Bezirksregierungen keine Möglichkeit mehr, Widerspruch gegen Entscheidungen der Behörden einzulegen. „Der Rechtsweg lässt seitdem nur noch die Klage offen“, bestätigt Hannovers Denkmalpfleger Jörg Maaß, der allerdings betont, dass Konflikte besser im Gespräch geklärt werden sollten. Verwalter Nagel reicht das nicht: „Man ist vollständig davon abhängig, welchem Sachbearbeiter man zugeordnet ist.“ Als er zum Beispiel ein altes Dachfenster gegen ein Veluxfenster austauschen wollte, rechnete er mit Komplikationen. „Da hieß es aber, ein Velux-Fenster trage zum Gesamterhalt des Gebäudes bei – und zack, gab es den Stempel“, strahlt Nagel. Mit den anderen Fenstern im Hause dürfte es mehr Probleme geben. In den vergangenen Jahrzehnten haben sich sämtliche Eigentümer unterschiedliche Kunststofffenster eingebaut. Seit 1987 das Denkmalgutachten verfasst wurde, sind Sprossenfenster vorgeschrieben. Sie müssen zwar nicht sofort eingebaut werden, aber beim nächsten Austausch. „Knastfenster“ nennt Nagel die kleinteiligen Originale: „Für Passanten sind sie schön anzusehen, aber für die Eigentümer ist die Anschaffung teurer, und die Bewohner haben mehr zu putzen.“ Er findet es „unlogisch, dass der Denkmalschutz selbst festlegen darf, welchen Zeitpunkt in der Geschichte eines Bauwerks er als schützenswürdig einstuft“.
Was ihn aber besonders ärgert ist die fehlende Möglichkeit zur energetischen Sanierung der Außenwände. „Dämmung von innen ist Murks, Dämmung von außen ist verboten – aber die Mieter müssen die erhöhten Heizkosten tragen“, ärgert sich Nagel. Wegen der hohen Nebenkosten wiederum seien Mieterhöhungen kaum durchsetzbar. „Eigentlich müssten die Eigentümer von denkmalgeschützten Häusern dafür entschädigt werden, dass sie für das öffentliche Interesse eines Erhalts dieser Gebäude gezwungen werden, Kosten inkauf zu nehmen“, fordert der Verwalter.
Schriftlich hatte er in der HAZ die Entlassung aus dem Denkmalschutz gefordert, nachdem der niedersächsische Landtag für seinen Plenarsaal die Befreiung vom Denkmalschutz gefordert hat, weil er das Gebäude abreißen will. „Die wollen mehr Licht und eine zeitgemäßere Raumaufteilung“, sagt Verwalter Nagel: „So etwas hätten meine Eigentümer vielleicht auch gerne – aber die dürfen sich nicht vom Denkmalgesetz befreien.“
HAZ.de Anmeldung
Kommentare
Gegen Denkmalauflagen verstoßen ist in Hannover kein Problem Reinhold Bäcker – 21.10.10
Der Artikel von dem Hausverwalter in der Schlägerstr. irritiert mich, warum ist das Denkmalamt Hannover, da so "ordnungsgemäß" ich selbst bewohne eine Wohnung in einem Denkmal in der List, da werden Schalter neben die Stuckornamente geschraubt, da werden Fenster ohne Genehmigung ausgewechselt, da wird die Fassade in verschiedenen Farbnuancen gepinselt, das interessiert die Behörde überhaupt nicht. Mir ist bekannt, dass sich viele Eigentümer und Bewohner schon HIlfe suchend an das Amt gewandt haben, damit dieses dem Unwesen Einhalt gebietet, da kommt dann aber immer die Antwort, dass sei zwar nicht schön und auch nicht genehmigt, aber nicht schlimm.In Hannover gilt wohl, wer viel Fragt bekommt viele Antworten. Hier kann man doch einfach machen wie einem beliebt, nur bitte nicht an die Gesetze halten.
Gruß
DENKMALSCHUTZ Baudenkmäler bedeuten für Privatleute häufig eine große Last Otto der Realist – 09.08.10
Ich moechte Herrn Nagel raten Giftkoeder auszulegen um der Taubenplage Herr zu werden - dann werden wir sie endlich los! (Die Tauben - und vielleicht auch die Buerokraten)Diese Geschichte klingt wie eine Groteske, hat man in Deutschland eigentlich keine groesseren Sorgen?
Mangelnde Wohnqualität E.Isblock – 13.05.10
Denkmalschutz schützt das Gebäude und nicht die Bewohner. Kältebrücken, kalte Füße und Kosten für Heizung. Die Wohnqualität ist nicht sehr hoch. Eine Außenisolierung wäre wirklich angebracht. Aber Denkmalschutz geht vor. Deshalb ist irgendwann ein Umzug in ein zeitgemäßes Gebäude sinnvoll.BRD Rechtsstaatsanhänger – 28.03.10
Unter dem Mäntelchen des Denkmalschutzes erlaubt sich dieser Staat, Bürger entschädigungslos fast zu enteignen.Damit wird nur etwas zementiert und ein konstanter Wechsel verhindert, aber leider entspricht das deutschem Geiste, den Hang zum Konservieren, nicht den Mut zu Veränderungen. Das kann man auch täglich an der hiesigen Politik ablesen, Herr Weil hat immer nur Bedenken anstatt einmal kreativ aktiv zu werden.
Diese Stadt und ihre derzeitigen Politiker sind einfach nur peinlich.
xx yy – 26.03.10
Innendämmung ist bekanntlich die schlechteste Art eine Außenwand zu dämmen.Nachteile:
- geringe Dämmstärken
- Verkleinerung Wohnfläche
- Wärmebrücken sind kaum zu vermeiden
- Dampfbremse/-sperre erforderlich (Außnahme Kalziumsilikatplatte)
- keinerlei Wärmespeichereffekt
- tragende Wand nach außen ungeschützt
Vorteile:
- relativ einfaches Anbringen der Dämmung
- schnelles Aufheizen der Räume
@Neumann Bürger – 26.03.10
Ist klar, Herr Neumann. Ich bleibe jedoch skeptisch- bin auch kein Jurist. Das bestehende Plenarsaal-Gebäude soll abgerissen werden, obwohl es wider die ökonomische Vernunft ist. Die Entscheidungsträger sollten jedoch wissen, dass sie damit legliche Glaubwürdigkeit untergraben. Auch die Diskussion um Schön und Hässlich ist verlogen. Es gibt einen aktuellen internationalen Neubau- Entwurf (auch mit Natursteinfassade), der in seiner Anmutung dem Oesterlen-Gebäude exakt entspricht. Der sogenannte „Siegerentwurf“ von Yi, auch wenn er scheinbar modern daherkommt, ist ein sehr flacher Entwurf, und hat nicht die formale Kraft und Qualität von Oesterlen. Auch ist es ein Zeugnis für unsere Demokratie, mehr „Denk-mal" geht nicht.Entschädigung und Innendämmung HK – 26.03.10
Früher wurde Käufern von Denkmalgeschützten Immobilien wenigstens noch die Grunderwerbssteuer erlassen. Heute bleibt nur noch ein Grundsteuererlass, aber nur dann, wenn die Kosten zur Erhaltung des Baudenkmals die erzielbaren Erträge aus dem Haus übersteigen. Schon bei teilweiser Vermietung dürfte das in diesem Fall schon mal nicht gegeben sein. Und dann ist da noch die beschleunigte Absetzbarkeit, die logischerweise nur in der Folge der Anschaffung Vorteile bringt.Aber nun noch zu der Behauptung bzgl. der Innendämmung: Eine vernünftige Innendämmung mit passender Dampfbremse und Beachtung der Wärmebrücken ist kein Murks. Sie ist sogar billiger und hat auch noch andere Vorteile (z.B. schnellere Erwärmung der Zimmer). Sie darf nicht zu dick sein (ca. 5 cm) und man verliert etwas Wohnraum. Der Herr Nagel sollte da mal mit einem Spezialisten sprechen.
Vorbild Arnulf Neumann – 26.03.10
die Mieter des Wohnhauses unter Vorsitz des Verwalters sollten in namentlicher Abstimmung den Abriss ihres Hauses beschließen, wiel sie sich mehrheitlich für einen moderneren Haus-Typ entschieden haben.Auch sonst könnten sie sich den Nds. Landtag zum Vorbild nehmen. Dieser hat bis heute keinen Antrag bei der Denkmalschutz-Behörde gestellt.
Von der Taubenabwehrleiste zur Styroporfassade. Anwohner – 26.03.10
Natürlich gibt es Entscheidungen im Denkmalschutz die auf den ersten Blick fragwürdig erscheinen. Das Beispiel Taubenabwehr taugt dafür allerdings nicht. Mithilfe einer akustischen Schreckanlage könnte das Problem einfach gelöst werden!Wenn aber eine Styroporfassade, nach den Wünschen des Herrn Nagel realisiert werden würde, könnte man den typischen Backsteinbau von Fritz Höger auch analog zum Plenarsaal abreißen!
Eine andere Mentalität- zum Wohle der Bürger Bürger – 26.03.10
Also zunächst einmal: In einer Stadt baut keiner für sich allein. Auch akzeptieren Bürger Gesetze für ein geordnetes und friedfertiges Zusammenleben. Das gilt natürlich auch für diejenigen, die mitentscheiden, wie ihre Stadt aussehen soll. Da gebaute Umwelt immer situationsbedingt ist, sollten auch Behörden im Einzelfall kooperativ Entscheidungen treffen. Auch das kann man planen. Wenn jedoch nur noch eilig und allzu gleichgültig entschieden wird, entsteht der Eindruck eines „Obrigkeitsstaates“- den wir Bürger selbstverständlich ablehnen. Es kommt immer auch stark auf die kommunalen Akteure und deren Entscheidungen an. Vieles ist unnötig und kann auch durch Richtlinien und Aufklärung geregelt werden. Ein Mentalitätswandel ist angesagt- zum Wohle der Bürger.