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Oberverwaltungsgericht

Umweltzone in Hannover ist rechtens


Die Umweltzone in Hannover ist rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht am Donnerstag entschieden. Eine Revision ist nicht möglich.

Rechtens: Die Umweltzone in Hannover.

© dpa

Freie Fahrt nur mit grüner Plakette:
Die Umweltzonenregelung in Hannover für weniger Schadstoffe von abgasreichen Autos ist rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg am Donnerstag entschieden. Die Umweltzone sei geeignet, gesundheitsschädliche Abgase zu reduzieren. Zwei Kläger sahen sich durch die Regelung in der Landeshauptstadt benachteiligt.
Die Öffentlichkeit sei bei der spätestens Anfang 2005 eingeleiteten Planung zur Einführung der Zone nach damaligen Maßstäben ausreichend beteiligt worden, befand das Gericht. Auch sei die Maßnahme formell rechtens, weil die Landeshauptstadt für den Beschluss über den Plan zuständig gewesen sei. Die Kläger waren im April 2009 bereits vor dem Verwaltungsgericht Hannover gescheitert. Eine Revision ließ der 12. Senat am Donnerstagnachmittag nicht zu.
Die Regelung sei als Kernmaßnahme des städtischen Luftreinheits-Aktionsplans insgesamt geeignet, den Schadstoffausstoß zu senken, hieß es in der Urteilsbegründung. Auch wenn damit finanzielle Belastungen verbunden seien, müssten diese für das Ziel einer geringeren gesundheitlichen Belastung der Bevölkerung in Kauf genommen werden. (Az.: 12 LC 139/09 und 12 LC 143/09; Beschlüsse vom 12. Mai 2011)
In Hannover seien rund 77 000 Besitzer von Dieselfahrzeugen von der Umstellung betroffen, hatte der ADAC errechnet. Bei durchschnittlichen Nachrüstungskosten von etwa 800 Euro sei ihnen ein Gesamtschaden von mindestens 60 Millionen Euro entstanden, rechnete der Automobil-Club vor.
Hannover hatte die Einrichtung der Umweltzone im Juli 2007 beschlossen, umso die Schadstoffe in besonders hoch belasteten Straßen zu reduzieren. Während sich die Feinstaubbelastungen reduzierten, werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid mancherorts seit Jahren noch immer erheblich überschritten, betonten Vertreter der Stadt am Donnerstag. Als Hauptverursacher gilt der Straßenverkehr. Seit dem 1. Januar 2010 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette oder einer Ausnahmebewilligung im Innenstadtbereich unterwegs sein. Bundesweit gibt es fast 50 derartiger Umweltzonen.

„Die Umweltzone ist keine geeignete Maßnahme, die Stickoxide zu reduzieren“, sagte Rechtsanwalt Christian Reinicke im Namen der auch vom ADAC unterstützten Kläger. Für den Automobilclub war die Einrichtung gar ein „unverhältnismäßiger Eingriff in die Bürgerrechte“. Mit der dadurch notwendig gewordenen Nachrüstung von Dieselfahrzeugen würden sogar mehr Stickoxide ausgestoßen als ohne Katalysatoren und Rußpartikelfilter. Bessere Abgaswerte seien hier nur durch neue Fahrzeuge mit moderner Technik zu erzielen. „Alle Prognosen haben sich als falsch erwiesen. Diese Umweltzone hat keine Wirkung erzielt“, erklärte er.

Das sahen die Vertreter der Landeshauptstadt anders. Man könne nicht auf die Regelung verzichten, erklärten sie und verwiesen auf Umwelt-Vorgaben der EU. Auch wegen der des Bundes-Immissionsschutzgesetz sei Hannover verpflichtet gewesen, einen Luftreinhalteplan aufzustelllen. Das bestätigte das OVG. Die Regelung werde nicht dadurch infrage gestellt, dass die Auswirkungen möglicherweise hinter den Erwartungen zurückgeblieben seien urteilten die Richter. Sie sei „vielmehr „geeignet, erforderlich und angemessen“, befand das OVG.

Geklagt hatten eine Frau mit einem fast dreißig Jahre alten VW-Golf und ein Unternehmer aus Seelze. Er sei durch die Regelung benachteiligt, weil ein Großteil der Kunden in Hannover sitze und vier Dieseltransporter seines Betriebes für Kälte-Klima-Technik nur mit der gelben Plakette ausgerüstet seien. Der Frau aus Hannover reichte eine Ausnahmegenehmigung zur Wahrung ihrer Rechte nicht aus. So musste sie vorübergehend ein Fahrtenbuch führen, beklagte sie.

„Auch wenn die Umweltzone nicht rechtswidrig ist, steht für Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) fest: In Hannover muss die Grüne Welle ausgebaut werden, um die Luft spürbar zu verbessern“, erklärte eine Ministeriums-Sprecherin. „Das hat er mit Oberbürgermeister Stephan Weil (SPD) im Januar verabredet - und auch, dass die Wirkung der Umweltzone regelmäßig überprüft wird.“ Weil begrüßte dagegen die OVG-Entscheidung: „Ich gehe davon aus, dass damit der Streit um die Umweltzone endgültig beigelegt ist.“

dpa

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Karte: Die Grenzen der Umweltzone

Umweltzone hannover

Die Umweltzone liegt im inneren Bereich der Stadt Hannover. Sie befindet sich zwischen Süd-, West- und Messeschnellweg. Die nördliche Grenze bildet der Sahlkam. Eine Karte mit den Grenzen finden Sie hier.

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