Die Freibeträge waren in der Regel höher als der Ertragsanteil der Rente. Mit der Rentenreform von 2005 hat sich die Lage gleich mehrfach geändert. Nicht mehr der geringe Ertragsanteil unterliegt nunmehr der Besteuerung, sondern zum Startjahr bereits die Hälfte der Rente. Schließlich war der im Erwerbsleben früher hälftige Beitrag durch die Arbeitgeber ja steuerfrei gewesen. Außerdem erlaubt der riesige Fortschritt bei den Informationstechnologien jetzt die problemlose Zusammenführung aller regelmäßigen Alterseinkünfte aus verschiedenen Töpfen. Das wird ab Oktober mit den Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzämter geschehen.
Die Klagen von Sozialverbänden, die Rentner hatten von all dem zu wenig gewusst, verfängt nicht. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, lautet ein Grundsatz. Und selbst wenn die Regierung die geänderte Besteuerung der Renten nicht an die große Glocke gehängt haben sollte, dann wäre es doch die ureigenste Aufgabe der Sozialverbände gewesen, ihre Mitglieder darauf hinzuweisen.
Wenn es nun keine Bagatellgrenze geben wird, sollten die Finanzämter allerdings mit Fingerspitzengefühl an die Prüfung der Steuerpflicht der Rentner herangehen. Keiner der 20 Millionen Rentner ist ein Klaus Zumwinkel, der mal eben ein paar Millionen Euro steuerfrei auf die Seite geschafft hatte.
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