Wer keine Schulden machen darf, ist eher zu unpopulären Kürzungen bereit. Insofern ist die Ursprungsvariante von Peter Struck und Günther Oettinger, ein Schuldenverbot für die Länder, die beste Festlegung.
Aber die Wirklichkeit ist komplizierter. Für Länder wie Bremen oder das Saarland klingt ein Schuldenverbot illusionär, weil ihre Ausgaben die Einnahmen viel zu stark übersteigen. Sie leisten sich unangemessen teure Strukturen. Die angepeilte Entschuldung dieser Länder kann nicht gelingen, solange die Regierungen und Parlamente nicht die Kraft zu drastischen Kürzungen haben. Deshalb führt eine überzeugende Abkehr von der Schuldenpolitik nur über eine Neuordnung der Ländergrenzen, die kleine und überschuldete Länder auflöst. Dazu aber konnte sich bisher niemand aufraffen.
Der gestern aufgeflammte Streit über die Detailfrage, ob man den Ländern von 2020 an die Nettokreditaufnahme ganz verbieten oder ihnen einen kleinen Spielraum der Neuverschuldung lassen soll, bedroht das komplizierte Regelwerk der Föderalismusreform als solches. Zunehmend überlagert der Wahlkampf die Pläne, die Zweidrittelmehrheit im Bundestag wird von Stunde zu Stunde unwahrscheinlicher. Vielleicht ist es doch das Beste, man lässt die Reform vorerst sein und versucht es im nächsten Jahr, frei vom Wahlkampffieber, mit einem neuen, besser durchdachten Konzept.
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