Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU), Vizevorsitzender des ZDF-Verwaltungsrates, ist dagegen und hat in dem Gremium eine unionsnahe Mehrheit gegen Brender organisiert – zum Missfallen von SPD, Grünen und FDP. Politisches Gezänk beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk – so weit, so normal.
Die Personalie Brender aber, über die der Verwaltungsrat morgen entscheiden wird, hat eine bundesweite Debatte über den Einfluss der Politik auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgelöst. Und in der Tat geht es um mehr als nur um die Karriere eines ZDF-Journalisten. Am Fall Brender kristallisiert sich ein Konflikt, der seit Jahrzehnten schwelt und ein Schlaglicht wirft auf einen der ärgsten Geburtsfehler des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Die verfassungsmäßig garantierte Staatsfreiheit wird von der Politik systematisch unterlaufen.
Geschaffen wurden die Rundfunkanstalten einst mit dem Vorsatz, allen gesellschaftlichen Gruppen Sendezeit einzuräumen. Die Folge: eine unübersichtliche Vielzahl von Gremien. Im ZDF-Verwaltungsrat etwa sitzen 14 Mitglieder: fünf Vertreter der Länder, einer des Bundes (macht zwei von der SPD, vier von der CDU), dazu acht „parteilose“ Mitglieder, die der ZDF-Fernsehrat bestimmt. Dieses Gremium, das unter anderem den Intendanten wählt, besteht aus 27 Mitgliedern – alle 27 werden bestimmt von der Politik.
Kungelrunden in Hinterzimmern
Die Folge der Kungelrunden in Hinterzimmern: Es geht nichts ohne die Politik. Nackter Parteienproporz bestimmt Ämter, Gremien, Redaktionen. Noch jeder Ministerpräsident in Rheinland-Pfalz verstand das ZDF als „seinen“ Sender – von Helmut Kohl (CDU) bis Kurt Beck (SPD).
Der fachlich über jeden Verdacht erhabene TV-Profi Brender hat sich der Partei-Arithmetik in seiner Amtszeit verweigert. Als „unabhängiger Geist“ gilt er spätestens seit dem Wahlabend 2005, als er den irrlichternden Gerhard Schröder in seine Schranken wies. Diese Aufmüpfigkeit des Herrn Chefredakteurs dürfte manchen Politiker irritiert haben. Ein unabhängiger Geist an der Spitze der ZDF-Redaktion? Nicht mit Roland Koch.
Konrad Adenauer hatte sich das ZDF einst als Gegenentwurf zur oft aufmüpfigen ARD gewünscht – mit dem Primärziel, Glanz und Ruhm der CDU-Bundesregierung zu mehren. Im Februar 1961 kippte das Verfassungsgericht das geplante „Adenauer-Fernsehen“. Rundfunk sei Ländersache, im Übrigen sei Staatsferne verfassungsrechtlich unerlässlich. „Dat Urteil is’ falsch!“, zürnte damals schon der Kanzler – und bestimmt damit bis heute die Auffassung der Politik im Umgang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
„Politiker, raus aus den Gremien!“
Wenn nun Parteivertreter wie Koch den Verwaltungsrat dazu missbrauchen, einen unliebsamen Journalisten abzusägen, ist das empörend. „Wenn das durchgeht“, sagt Grünen-Chef Cem Özdemir, „dann ist endgültig klar, dass künftig die Unionsstaatskanzleien und das Kanzleramt das ZDF führen.“ Der frühere FDP-Innenminister Gerhart Baum nennt die Causa Brender eine „Causa Grundgesetz“ und fordert: „Politiker raus aus den Aufsichtsgremien!“ In einem bisher einmaligen Appell haben auch 35 Staatsrechtler in einem offenen Brief mahnend ihre Stimme erhoben. Sie warnen vor nicht weniger als einem „Verfassungsbruch“.
Kochs Vorgehen hat auch etwas Gutes: Die Postenschacherei geschieht in aller Öffentlichkeit. Das Selbstbewusstsein der Journalisten bei ARD und ZDF gegenüber der Politik ist gewachsen – das Vertrauen des Publikums in die Unabhängigkeit des Senders gefährdet. Auch ein möglicher Kompromiss ändert daran nichts: Brender wird wohl im Amt bleiben dürfen – allerdings nicht für volle fünf Jahre.
Fatal wäre es, nun den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Ganzes infrage zu stellen. Das System garantiert – aller Schleichwerbeskandale zum Trotz – eine weitgehend unabhängige Berichterstattung. Aber es enthält einen entscheidenden Systemfehler: Um die Strukturen zu verändern, müssten sich die Politiker ihres Einflusses berauben. Die Frösche müssten den Sumpf selbst austrocknen. Sie werden es nicht tun. Es gibt deshalb nur eine Instanz, die dem politischen Beutezug ein Ende bereiten könnte: das Verfassungsgericht. Doch auch hier hakt die Kontrolle: Ein entsprechendes Verfahren in Karlsruhe dürften nur Landesregierungen, Bundesregierungen oder ein Drittel der Mitglieder des Bundestages einleiten. Sie werden es nicht tun.
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