Als verfassungswidrig entpuppte sich zuletzt neben der Pendlerpauschale beispielsweise auch die bislang fehlende Absetzbarkeit von Krankenkassenbeiträgen. Das Verfassungsgericht hatte die Sache Anfang 2008 im Sinne der Kläger entschieden. Umgesetzt wurde das Urteil aber nicht schon 2009, sondern erst zum 1. Januar 2010. Bis dahin hatte Karlsruhe den Finanzministern eine Frist gesetzt. Und natürlich kassiert der Staat gern auch noch aufgrund einer schon längst als verfassungswidrig verworfenen Gesetzeslage das Geld der Bürger – bis zum letzten gerade noch möglichen Tag. Immerhin: Allein die bei den Kassenbeiträgen von Karlsruhe erzwungene Neuregelung entlastet die Steuerzahler im kommenden Jahr um rund zehn Milliarden Euro.
Im stetig wiederkehrenden politischen Getöse über die „großen, grundlegenden Steuerreformen“ geht unter, dass das primäre Projekt ein anderes sein muss: die allmähliche Umstellung der Besteuerung auf Verfassungsmäßigkeit. Schon das ist anspruchsvoll – und kostet viel Geld.
Jetzt wartet die Politik beim Thema „Soli“ wieder auf Karlsruhe und hofft auf Milde – ein jämmerliches Bild. Jeder ahnt doch, dass jedenfalls eine „Ergänzungsabgabe“, die bis in alle Ewigkeit erhoben wird, keine saubere Lösung sein kann. Am besten wäre es, alle großmäuligen Steuerreformer schafften erst mal Schritt für Schritt den „Soli“ ab. Dann können sie sich wieder melden.
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