Andererseits genießt der Bürger das in der Verfassung verbürgte Recht, sich auf der Straße zu seinen religiösen Überzeugungen zu bekennen. Das Ergebnis, das die Enquetekommission nun als ihrer Weisheit letzten Schluss präsentiert, wirkt, gelinde gesagt: verkrampft.
Die Parlamentarier empfehlen ein Verbot der Burka in Behörden, Postämtern, Krankenhäusern, Bussen und Bahnen – und wollen zugleich die Religionsfreiheit auf der Straße wahren. Es ist gut, dass die Burkakommission mit ihrem Kompromiss zwischen Freiheit und Verbot dieses Grundrecht immerhin noch in Ansätzen wahrt. Denn so menschenverachtend dieses mobile Stoffgefängnis auch anmutet, so sehr es von radikalislamistischer Gesinnung zeugen mag: Den Grundsatz der Glaubensfreiheit aufzugeben, weil sich 1900 Frauen in Frankreich aus unterschiedlichsten Gründen von Kopf bis Fuß verhüllen, wäre ein zu hoher Preis.
Auch ohne das Komplettverbot der Burka hat die Politik steter Nadelstiche eine klare Botschaft: Der Gesichtsschleier ist in Frankreich nicht willkommen.
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