Vor allem der arbeitsmarktpolitische Erfolg einer Einrichtung, in der 62. 000 Beschäftigte arbeiten und auf deren Service 2,2 Millionen Langzeitarbeitslose und Geringverdiener angewiesen sind. Als die Jobcenter 2005 an den Start gingen, herrschte Chaos. Es brauchte Jahre, den Großversuch zu meistern: die Einführung eines komplett neuen Systems des Förderns und Forderns und die Zusammenführung von zwei Verwaltungskulturen, die noch heute ihre liebe Mühe haben, einander zu verstehen. Aber gerade in der jüngsten Krise haben die Jobcenter bewiesen, dass sie auf gutem Wege sind.
Nun soll wieder getrennt werden, was zusammengewachsen ist. Zugegeben, die Neuorganisation erzwingt das Verfassungsgericht. Dennoch hat die Koalition die Wahl; und sie hat sich für die schlechteste aller Lösungen entschieden. Die Auflösung der Arbeitsgemeinschaften mag rechtlich sauber sein; faktisch ist es der Rückfall in alte Zeiten, als Arbeitslose noch von Amt zu Amt liefen und Beamte vor allem damit beschäftigt waren, Rechnungen hin und her zu schieben.
Bereits vor der Wahl fiel es der Union schwer, klarzumachen, was eigentlich gegen die von der SPD favorisierte Verfassungsänderung spricht. Das vorgeschlagene Modell sei bürokratisch und teuer, hieß es. Welch ein Hohn! Denn eins eint Kritiker und Befürworter: Was Arbeitsminister Jung plant, kostet viel Geld und bedeutet doppelte Buchführung. Eine freiwillige Kooperation zwischen Arbeitsagentur und Kommune, in Verträgen und Abkommen fixiert, wird daran wenig ändern.
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