Frauen sollte damals die Schande einer unehelichen Geburt erspart werden – dadurch, dass sie den „Bastard“ abgaben. Dass der Ethikrat im Vorspann zu seiner Stellungnahme selbst diese jahrhundertealte „Tradition“ erwähnt, die er als unsittlich betrachtet, ist wohl kein Zufall. Der Ethikrat unterstellt den Kirchen letztlich auch heute unehrenhafte Motive.
Als Ultima Ratio, als wirklich allerletzte Möglichkeit, sehen Kirchenvertreter wie Margot Käßmann die Babyklappe. Jedes gerettete Kind rechtfertige die Existenz der Babyklappe, für die es keine klare gesetzliche Grundlage gibt – bis auf den ethischen Notstand. Doch die Mehrheit der Mitglieder im Ethikrat folgt dieser christlichen Logik nicht. So sei die Zahl der Kindstötungen und Aussetzungen von Neugeborenen nicht zurückgegangen, obwohl mittlerweile 88 Babyklappen in Deutschland geschaffen worden sind, argumentieren sie. Ferner gelte das Recht des Kindes auf Wissen um seine Eltern mehr als der Wunsch der Mutter nach Anonymität. Das sei kein triftiger Grund für einen ethischen Notstand.
Die umfangreiche Stellungnahme enthält manchen guten Detailvorschlag. Aber sie bezweifelt grundsätzlich, dass Frauen, die ihr Kind in einer Babyklappe abgeben, sich in einer dramatischen Konfliktlage befinden – denn schließlich sei die Geburt überstanden und gebe es ja noch die Möglichkeit der Adoption. So eine Argumentation befremdet. Sie ist seltsam rigoros.
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