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Matthias Koch zum Arbeitsgerichtsprozess wegen einer Teewurst

Worte und Taten

Von Matthias Koch

Manche mögen Teewurst ganz gern, trotz Ungewissheit über alle anderen Inhaltsstoffe jenseits des deutlich hervortretenden Fetts. Andere schütteln sich, wenn sie nur an Teewurst denken. Fest steht jedenfalls, dass eine Teewurst zu den preiswerten sogenannten Schmierwürsten gehört, die auch mal für weniger als einen Euro pro hundert Gramm über die Theke gehen. Wer also unberechtigt etwas Teewurst auf sein Brot streicht, stiehlt etwas, dessen Wert nur mühsam zu beziffern ist.

Damit ist der Fall, um den es jetzt vor dem Arbeitsgericht Hannover geht, noch weniger gravierend als der Berliner Pfandbon-Fall, bei dem es um die stolze Summe von immerhin 1,30 Euro ging.

Richtig ist: Kein Arbeitgeber muss es dulden, wenn er, in welchem Umfang auch immer, bestohlen wird. Dazu gibt es eine gut begründete und über Jahrzehnte gefestigte Rechtsprechung. Falsch wäre es aber, die Verhältnismäßigkeit der Dinge absolut außer acht zu lassen. Die Caritas muss erklären, warum sie einen erstmals festgestellten Griff nach einer Sache, die höchstens einen niedrigen zweistelligen Cent-Betrag wert ist, gleich mit der fristlosen Kündigung einer Mitarbeiterin ahndet.

Für jeden verantwortungsbewussten Arbeitgeber steht in einem solchen Fall ein ernstes, klärendes Gespräch am Anfang, gegebenenfalls verbunden mit einer Abmahnung. Im Teewurst-Fall hätte man sogar eine gesteigerte Sensibilität erwarten dürfen: Erstens geht es um die Entlassung einer Körperbehinderten, die Mühe haben könnte, wieder einen Job zu finden. Zweitens muss der Arbeitgeber, der sich christlichen Zielen verpflichtet sieht, fürchten, seinen Namen zu besudeln. „Caritas“ ist lateinisch und bedeutet Liebe, im Sinne einer uneigennützigen Nächstenliebe. Am eindrucksvollsten zeigt man eine solche Haltung nicht durch Worte, sondern durch Taten.

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  • teewurst uwegaush – 21.11.09
    wer bezahlt das arbeitsessen des vorstands?
    was passiert wenn ein leitender angestellter vergisst, den tintenkuli wieder zurück auf den schreibtisch zu legen?
    erhält der vorstand seine kündigung, wenn er mit dem dienstwagen zum mittag fährt?



  • Teewurst absurt – 20.11.09
    Super Idee mit dem zusenden von Teewurst.

    So macht man sich selber oder Dank des Investors Johannisstift Berlin seinen Namen kaputt. Wer möchte denn seine Angehörigen in solch ein unmenschliches Heim geben. Wer so mit seinen Mitarbeitern umgeht, da möchte ich nicht wissen wie er mit Bewohnern umgeht. Caritas heißt Liebe ich denke menschenverachtend trifft es besser. Bin sehr auf das Urteil vom Arbeitsgericht gespannt. Hoffe die Anwältin der gekündigten ist gut und kann dem Gericht darlegen worum es bei dieser Kündigung eigentlich geht.
  • Mitleid mit der Caritas Dr. Christian Butzek – 20.11.09
    Ich habe als Zeichen meiner Solidarität mit der Caritas heute je eine Teewurst an die Hauptgeschäftsstelle und den Martinshof geschickt.

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