Die Karlsruher Richter lehnten sie als unbegründet ab. Der 21-Jährige war im September 2015 wegen Brandstiftung in zwei Fällen und wegen versuchten Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zwei Autos mit Brandbeschleunigern oder Feuerwerkskörpern angezündet hatte. Der Sachschaden belief sich auf etwa 90 000 Euro. Der junge Mann hatte den Vorwurf der Brandstiftung stets bestritten.
lni