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Fall Nikolaus Brender

Grüne und Linke fordern „echte Staatsferne“ für das ZDF

Von Imre Grimm

Im Fall Nikolaus Brender machen Grüne und Linke Ernst: Sie wollen „echte Staatsferne“ für das ZDF erreichen. Die Verfassungsklage steht: Karlsruhe soll entscheiden. Am Ende könnte die Entpolitisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stehen.
© Handout

Neun Wochen ist es her, dass ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender die geballte Macht der Politik zu spüren bekam. Neun Wochen sind vergangen, seit der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) seine Befugnisse als Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrates bis zum Äußersten strapazierte – und damit ganz ungeschminkt zeigte, wer beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen in Deutschland wirklich das Sagen hat: nicht der Intendant, schon gar nicht die Redaktion, sondern die Politik.

Nun machen die Grünen im Verein mit der Linken Ernst: Mit einer Verfassungsklage wollen beide Parteien beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe „echte Staatsferne“ für das ZDF erreichen. Seit dieser Woche liegt der Entwurf der Klageschrift vor – er könnte Geschichte schreiben: Am Ende könnte das Parteienproporzdenken, die über Jahrzehnte gepflegte Politklüngelei bei ARD und ZDF, ein Ende finden.

Im November hatte der CDU-dominierte ZDF-Verwaltungsrat das Ende von Brenders Amtszeit erzwungen. Sein Vertrag läuft zum 1. April aus. Sein Nachfolger wird der bisherige Hauptstadtstudio-Leiter Peter Frey. Nicht nur 35 namhafte Verfassungsrechtler waren empört – auch Politiker (fast) aller Parteien. Für Grüne und Linke hat der Mainzer Medienrechtler Dieter Dörr nun eine konkrete Klageschrift formuliert. „Was wir wollen, ist ein unabhängiger Rundfunk“, sagt die Medienexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Tabea Rößner. „Der Fall Brender war ein Tiefpunkt in der Geschichte der deutschen Rundfunkfreiheit.“ Rößner kennt die Klüngelei auf dem Mainzer Lerchenberg aus erster Hand: Bis 2009 war sie ZDF-Redakteurin.

Grüne und Linke zweifeln die Verfassungsmäßigkeit des ZDF-Staatsvertrages an, weil er sowohl gegen die Rundfunkfreiheit (Artikel 5) als auch gegen das Willkürverbot (Artikel 3) verstoße. 50 der 77 Mitglieder des ZDF-Fernsehrats etwa seien der staatlichen Ebene zugehörig, sagt Dörr. „Damit sind alle Grenzen, die die Staatsferne verlangt, weit überschritten.“
Einen solchen Normenkontrollantrag können nur die Bundesregierung, die Landesregierungen oder der Bundestag anstrengen – wenn ein Viertel der Abgeordneten (aktuell: 156) zustimmt. Die Grünen haben 68 Sitze, die Linke 76. Macht zusammen 144. Damit fehlen noch zwölf Stimmen zum nötigen Quorum. Die Grünen schielen dabei vor allem auf die SPD. In der nächsten Sitzungswoche Ende Februar will Rößner auf die SPD zugehen, damit „die Opposition den Antrag möglichst geschlossen abgibt“.

Aber zieht die SPD mit? Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, hat andere Pläne: Konsens statt Klage. Er will nicht gleich mit Karlsruhe drohen, sondern stattdessen in Absprache mit allen Parteien den ZDF-Staatsvertrag „überarbeiten“ – soll heißen: die Gremien „politikferner besetzen“. Dafür freilich braucht er die Zustimmung aller 16 Ministerpräsidenten. Das wird knifflig – am Donnerstag signalisierte die SPD-Bundestagsfraktion deshalb schon mal vorsorglich, unter Umständen die Verfassungsklage mittragen zu wollen. „Wir wollen erstmal mit unseren Vorstellungen in die Rundfunkkommission gehen“, sagte SPD-Medienexperte Siegmund Ehrman. „Wenn dort kein Einlenken zu erkennen ist, dann werden wir uns auch zur Normenkontrollklage entscheiden.“ Die SPD hofft, dass allein diese Drohkulisse ausreicht, um die CDU zu Reformen zu zwingen.

„Was Beck plant, ist Kosmetik“, kritisiert dagegen der NDR-Justitiar Werner Hahn. Auch Medienrechtler Dörr hält Becks Konsensversuch für nicht mehr als „kosmetische Korrekturen“. Ihm geht es ums große Ganze. „Hier geht es um eine Grundlagenentscheidung, die den Vorteil hätte, dass sich an einem Richterspruch aus Karlsruhe auch die anderen gebührenfinanzierten Sender messen lassen müssten.“ Gemeint ist – natürlich – die ARD. Denn auch in ihren Gremien hat die Politik das Heft in der Hand. Dörr will die Politik nicht aus den Gremien vertreiben, aber ihren direkten und indirekten Einfluss deutlich beschneiden. Auch die FDP plädiert für eine „grundlegende Reform der Rundfunkaufsicht in Deutschland“.

Falls die nötigen Stimmen im Bundestag zusammenkommen, könnte das Verfahren in Karlsruhe noch im Frühjahr beginnen. Es würde bis zu zwei Jahre dauern. Und dann? Dann müsste womöglich die Rundfunkkontrolle in Deutschland auf gänzlich neue Füße gestellt werden. Am Ende, so scheint es, könnte Koch mit seinem Anti-Brender-Coup genau das Gegenteil dessen erreicht haben, was er ursprünglich anstrebte: Die Politik verlöre an Einfluss, ARD und ZDF würden entpolitisiert. Dafür müsste man ihm sogar dankbar sein.

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  • politik und medien regina steingräber – 07.02.10
    meiner bescheidenen meinung nach, wirds auch wirklich zeit für unabhängige öffentlich-rechtliche medien.

    investigativer journalismus ist so nicht möglich.
    den haben wir jedoch bitter nötig.
  • Aber wer dann? WillmaNord – 06.02.10
    Die Kontrolle durch die Landesregierungen ist sicher nicht das Gelbe vom Ei. Wenn an deren Stelle aber die Nicht-Regierungs-Organisationen treten würden, hätte man dieselben Effekte - nur die Hintergründe wären weniger nachvollziehbar.
    Warum werden die Aufseher nicht direkt von den Paralamenten bestimmt, aber natürlich in geheimer Wahl, um Fraktions-, Koalitions- und ähnliche Zwänge auszuschließen?

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